Gebäudeversicherung vor Hauskauf abschließen?

6 Antworten

Gib beim Notar an, dass du spätestens beim Notartermin die Gebäudeversicherungsdokumente von den Käufern übergeben bekommen möchtest. Der Vertragsentwurf wird an beide Seiten geschickt, es wird also nochmal verdeutlicht. Und das kann mit in den Vertrag.

Erhältst du das Dokument (es reicht notfalls eine Lastschriftmitteilung): schreib den dort genannten Ansprechpartner der Versicherung an und teile mit, dass du gem. Sonderkündigungsrecht kündigst. Du kannst dir eine andere Versicherung suchen, wenn du möchtest.

Das Haus hat aktuell doch bestimmt eine Versicherung, oder nicht? Nach Grundbucheintrag hast du einen Monat Zeit dich zu entscheiden diesen Vertrag fortzuführen oder ihn zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen.

Kraft VVG geht die Gebäudeversicherung beim Erwerb nahtlos auf den Käufer über. Damit soll ja vermieden werden, dass es eine "unversicherte Zeitlücke" gibt. Ohne Feuerversicherungsschein würdest du auch keine Finanzierungszusage erhalten.

Nach der Grundbucheintragung, hat der Käufer dann ein Sonderkündigungsrecht, das er dann innerhalb von 4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Das geht dann wiederum nur gegen Nachweis der Nachversicherung.


wikinger66  13.08.2019, 12:48

Prima geantwortet

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funda12 
Fragesteller
 13.08.2019, 13:05

Folgende Situation :

das Haus läuft über den aktuellen Besitzer und er möchte das ich jetzt schon die Versicherung übernehme obwohl es noch nicht einmal zum Kaufvertrag gekommen ist.er meint ohne Versicherung kriege ich keine Finanzierung . Aber wieso sollten ich etwas Versichern was nicht mir gehört ?? Was sollten ich jetzt tun ?

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DerHans  13.08.2019, 13:09
@funda12

Wo soll da ein Problem liegen? Der jetzige Besitzer ist verantwortlich für den ausreichenden Versicherungsschutz. Er ist auch für die Zahlung haftbar.

Nach der Eigentumsübertragung wird die Prämie tagesgenau auf den Verkäufer und Erwerber aufgeteilt.

Das ist das übliche Verfahren.

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schelm1  13.08.2019, 14:13
@funda12

Lies, was "DerHans" sehr präzise antwortet und erkläre das dem Verkäufer, der offenkundig weder eine Ahnung vom Verkauf, geschweige denn von den Voraussetzugen für die Bankfinazierung hat.

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Entscheident ist der Tag der Übergabe (meist Kaufpresizahlung). Ab diesem Datum musst du dein Haus versichern. Im Normalfall übernimmst du aber auch die Gebäudeversicherung des Voreigentümers, die du dann kündigen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler