Garage in Wohnungsmiete enthalten? Ein Vertrag?

2 Antworten

Wenn in Deinem Wohnraum-Mietvertrag ausdrücklich auch eine Garage zur Zugehörigkeit der Mietsache aufgeführt wurde , kann der Vermieter hier nicht isoliert nur für die Garage die Miete nachträglich erhöhen .

Dann wäre eine Mieterhöhung nur über den gesamten Mietraumvertrag in dafür zulässiger Form möglich , weil es sich damit um ein "einheitliches Mietverhältnis" handeln würde .

Folglich müßte der Vermieter nun den prozentualen Miethebungssatz seiner Mieterhöhung entsprechend der Zulässigkeit für Wohnräume begründen und sich an § 558 Abs. 3 BGB dabei halten im vorgeschobenen Grund der Anpassung an den regionalen Mietspiegel .

Die Garage müsste im Mietvertrag extra aufgeführt sein

schau mal nach was da steht. Du kannst dich auf dem Rathaus erkundigen ob es überhaupt ein Mietspiegel gibt

Woher ich das weiß:Hobby