Fahrverbot: Führerschein vor Beginn Rechtskraft abgeben?

3 Antworten

Mit Zahlung des Bußgeldes erlangt der Bußgeldbescheid Rechtskraft.
Ab dann kannst Du auch das Fahrverbot antreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
11lulu1 
Fragesteller
 26.04.2023, 08:16

Bezahlt habe ich schon. Das heißt die Rechtskraft ist schon eingetreten?

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michi550  26.04.2023, 08:17

Das stimmt nicht.

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michi550  26.04.2023, 08:22
@Crack

Mit Bezahlung der Strafe tritt keine Rechtskraft ein.

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Man kann den Führerschein auch schon vor Rechtskraft abgeben. Dazu muss man dann einen Rechtsbehelfsverzicht ausfüllen. Damit verzichtet man auf jegliche Rechtsmittel.

darkhouse  26.04.2023, 09:25

Genau so. Selbst bei Zahlung des Bußgelds kann es ja bedeuten, dass ich nur gegen das Fahrverbot im Widerspruch vorgehen will. Aber durch konkludentes Handeln, also der Zahlung und dem Abgeben des Führerscheins, tritt die Rechtskraft ein, da hier ein faktischer Widerspruchsverzicht angenommen werden muss.

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Du gibst den FS dann ab, wenn Du den Zeitraum dafür benannt bekommst und nicht dann, wenn es Dir grade in den Kram paßt

SO wie es schon Tausende vor Dir auch schon getan haben