Drogenkonsum bei Verkehrskontrolle zugegeben, Führerschein weg?
Hallo,
ich wurde gestern von der Polizei aufgehalten und mein Urintests war positiv auf Kokain. Zugegeben habe ich, dass ich vor Wochen auf einer Party Kokain konsumiert habe.
Da der Konsum in Wirklichkeit nur 4,5 Tage her war, sollte der Bluttest negativ sein.
Muss ich trotzdem mit Maßnahmen rechnen?
5 Antworten
Ja, das war nicht so clever, Konsum vor Wochen ist ganz offensichtlich eine Lüge, wenn der Urin positiv ist - das war sinnfrei.
Auch wenn du von der Polizei nicht mehr hörst, erfolgt natürlich eine Meldung an die Führerscheinbehörde.
Die leitet nun ein Verfahren zur Prüfung der Eignung zum Führen eines KfZs ein. Am Ende MPU. Also geht der Führerschein auf unbestimmte Zeit weg.
Schwierig, gegen so eine Behörde. Der einzige Effekt eines Anwalts ist oft nur die Erhöhung der Kosten eines solchen Verfahrens. Ich habe bzgl des Vorgehens von Führerscheinbehörden schon viel gesehen, da gab es Leute die anlässlich einer (unauffälligen) Verkehrskontrolle freimütig der Polizei von ihrer Herzerkrankung erzählt haben, was die sofort der Behördw gemeldet haben, mit der Folge das der Führerschein des Kranken sofort weg war und andere die eine Gurtbefreiung mit ärztlichen Attest wollten, da hat die Behörde ebenfalls sofort ein Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Dazu kommt noch die Salami-Taktik, die wollen erst ein Attest, dann einen Amtsarzt und am Ende doch eine MPU. Jeden dieser Schritte zahlst du natürlich. Mit Kokain im Urin hast du extrem schlechte Karten. Aussage hin oder her.
Natürlich musst Du mit Maßnahmen rechnen.
Da der Konsum in Wirklichkeit nur 4,5 Tage her war, sollte der Bluttest negativ sein.
Sagt wer?
Tipp für die Zukunft: NIE gegenüber der Polizei irgendwas zugeben.
Mit welchen Maßnahmen? Die Polizei meinte zur mir, dass wenn der Bluttest negativ ausfällt, ich von ihnen nichts zu bedürfen habe.
Ja genau, das können sie sagen weil es stimmt.
Du hoffst auf einen negativen Bluttest und sie wissen das es im blut rechtssicher nachgewiesen werden kann (oder eben auch nicht).
Den Bluttest würden sie bekommen wenn sie es wollten, aber mit deiner Mitarbeit ist es einfacher.
Also muss ich wegen meiner Aussage keine Befürchtungen haben?
Kokain und die Abbaustoffe sind im Blut i. d. R. Nur 3 Tage nachweisbar.
Spielt alles keine Rolle, selbst wenn für die Polizei der Fall abgeschlossen ist, beschäftigt sich jetzt die Führerscheinbehörde jetzt mit dir.
Bei Nachweis im Blut kann dir noch eine berauschte Fahrt vorgeworfen werden. Das hätte nochmals 500€ gekostet.
Aber der Konsum steht durch deine Aussage und den Pinkeltest eh fest.
Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine neue FE gibt es erst nach einer positiven MPU.
Kann man die Aussage widerrufen? Oder da anwaltlich gegen vorgehen?
Der Zug ist abgefahren. Die Führerscheinstelle ist ja nicht blöde.
Ein Anwalt dürfte rausgeworfenes Geld sein.
Frag zur Not mal hier bei den richtigen Experten nach: www.verkehrsportal.de
mein Urintests war positiv
und in deinem Blut erst recht, Blutprobe wurde genommen und dessen Wert entscheidet.
Muss ich trotzdem mit Maßnahmen rechnen?
klar, Führerscheinentzug, Drogenscreening, MPU; das volle Programm
Das stimmt doch nicht, im Urin ist Kokain immer länger nachweisbar als im Blut.Wenn ich vor 3-4 Tagen konsumiert habe, kann der Urintest noch positiv sein, aber nicht mehr der Bluttest.
Hi ja.
Das Problem: Diese Grenzwerte wie bei THC von 1 ng im Blut gelten nur bei weichen Drogen.
Wer harte Drocgen wie Kokain besitzt oder konsumiert hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn du gegenüber der Polizei zugegen hast, Kokain genommen zu haben, ist deine Fahrerlaubnis Geschichte. Da kann die Urin- oder Blutprobe ruhig negativ sein.
Der Konsum von harten Drogen führt zwangsweise zum Entzug der Fahrerlaubnis. Hast dich leider von der Polizei veräppeln lassen.
Ist das so? Kann mir nur wegen meiner Aussage die Führerscheinstelle meine Fahrerlaubnis einziehen?
Wenn du es der Polizei gegenüber zugegeben hast, ist dein Konsum aktenkundig.
Die Führerscheinstelle hat gar keine andere Wahl, als so zu handeln.
Kann man die Aussage widerrufen? Oder anwaltlich dagegen vorgehen?