Darf Schule Polizei rufen?

8 Antworten

Sie tragen dir einen Fehl Tag beziehungsweise eine Fehlzeit ein. Die Polizei werden sie nicht anrufen.

Wenn Sie die Nummern von deinen Eltern haben, werden sie eventuell auch bei deinen Eltern anrufen und fragen wo ihr Sohn bleibt.

Warum sollte sich die Polizei darum kümmern und aufgrund welcher Rechtslage? Es gibt zwar die Schulpflicht, aber soweit ich das POLG kenne, gibt es keine Ermächtigung, Schüler von zu Hause der Schule zuzuführen. Dazu bedürfte es schon einer gerichtlichen Anordnung.


RobertLiebling  23.09.2021, 06:41

Amtshilfe. Natürlich bundeslandabhängig, in Sachsen aber z.B. durch die VwV Schulverweigerer:

Wenn mit den genannten Maßnahmen bei Schülern und Erziehungsberechtigten kein Er‐ folg erzielt wird, kann die Schule die zwangsweise Zuführung des Schülers bei der zu‐ ständigen Kreispolizeibehörde beantragen. Im Wege der Amtshilfe kann der Polizeivoll‐ zugsdienst die Maßnahme durchführen.
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superseegers  23.09.2021, 08:12

In Amtshilfe kein Thema, da fährt der Streifenwagen vor und spielt Schulbus.

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Still  23.09.2021, 10:15
@superseegers

Wo im Schulgesetzt ist denn geregelt, dass der Schüler (mit Zwang) vorgeführt werden darf? Die Polizei hat diese Ermächtigung im POLG nämlich nicht.

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superseegers  23.09.2021, 12:51
@Still

Daher sprach ich von Amtshilfe, andere Behörden haben Rechtsgrundlagen zu handeln und die Polizei leistet Amtshilfe dabei, weil sie halt als einzige Zwang anwenden dürfen. Die Rechtsgrundlage weiß ich nicht.

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Still  23.09.2021, 17:17
@qmshot96

Ich sehe immer noch nicht, wie die Polizei dazu ermächtigt wird. Das POLG kennt keine Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Schulpflicht.

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qmshot96  23.09.2021, 17:20
@Still

Durch ein Amtshilfeersuchen der zust. Schulbehörde.

Ich kenne aber weder alle Polizeigesetze, noch alle Schulgesetze. Wird also länderabhängig sein.

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Still  23.09.2021, 17:21
@qmshot96

Auch im Rahmen von Amtshilfe darf die Polizei nur ausschließlich nach den Gesetzen handeln. Es gibt keine (mit bekannte!) Ermächtigung zur "Festnahme zwecks Schulzuführung".

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qmshot96  23.09.2021, 21:04
@Still

Das Zuführen mittels unmittelbaren Zwangs erfolgt durch das Schulgesetz. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der Amtshilfe (§5 VwVfG)

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Still  25.09.2021, 08:00
@qmshot96

Die Polizei hat keine Ermächtigungsgrundlage, um eine Person von zu Hause zur Schule zu bringen. Sie kann mit einer solchen Ermächtigung auch nicht von einer anderen Behörde ausgestattet werden. Das kann nur ein Gericht.

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Still  25.09.2021, 09:41
@qmshot96

Trifft überhaupt nicht auf diese Frage zu! Außerdem geht "lex specialis vor lex generalis". Was sagt also das Polizeigesetzt Berlins zur Ingewahrsamnahme?

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qmshot96  25.09.2021, 09:54
@Still

Das kannst du in selben Gesetz in §30 nachlesen.

Wiederholte Schulschwänzer können von zu Hause abholt werden. Das wird so praktiziert. Ich kenne, wie gesagt, die anderen Schulgesetze und Polizeigesetze nicht.

Es ist explizit von dem Schulgesetz geregelt. Da die Schulbehörde dafür aber nicht die Mittel und das Personal hat, wird ein Amtshilfeersuchen gestellt. Das wird dann durchgeführt.

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Still  25.09.2021, 16:15
@qmshot96

Ich muß mich leider wiederholen: die Polizei hat keine gesetzliche Ermächtigung für diese Maßnahme. Es geht m.E. nur mit einem richterlichen Beschluss.

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qmshot96  25.09.2021, 16:21
@Still

Da die Zuführung die primäre Maßnahme ist und keine Ingewahrsamnahme, ist es m.M.n. der 17 ASOG.
Ich werde mich bei Gelegenheit mal bei PPr JuSt erkundigen und es dir dann ggf. mitteilen.

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Still  26.09.2021, 07:43
@qmshot96

Das ist ja das hüpfende Komma, da der § 31 das rechtlich nicht hergibt, darf nicht der § 17 herangezogen werden, denn sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

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Zunächst mal wird man sicherlich die Eltern anrufen.

Hat das Kind die elterliche Wohnung verlassen, ist aber nicht in der Schule angekommen, muss natürlich die Polizei verständigt werden - es könnte dem Schüler ja auf dem Schulweg etwas zugestoßen sein.

Für hartnäckige Schulverweigerer gibt es in einzelnen Bundesländern auch Regelungen, diese zwangsweise durch die Polizei zuführen zu lassen.

Das dürfen sie. Es ist allgemeine Schulpflicht und wer nicht zur Schule erscheint, kann von der Polizei abgeholt werden.

Kann schon vorkommen das sie das Ordnungsamt anrufen wenn du schon öfters unerlaubte gefehlt hast. Die kommen dann zu dir nach Hause und bringen dich zu Schule. Habe ich schon öfters gesehen. Die Schule ist Jahr schließlich auch für dich während der Schulzeit verantwortlich wegen der Versicherung. Ob du da bist oder nicht.