Darf man mit 16 noch nach 24 Uhr mit dem Motorrad unterwegs sein?
Hallo,
ich werde aus dem Jugenschutzgesetz nicht ganz schlau.. Ich darf mich mit 16 bis 24 Uhr z.B in Gaststätten aufhalten. Ich frage mich ob man sich nach 24 Uhr noch auf der Straße (öffentlicher Ort) aufhalten darf. Ich besitze den A1 Führerschein und würde auch gerne Nachts (nach 24 Uhr) von z.B einem Freund nach Hause fahren. Vielleicht weiß hier ja einer besser bescheid, ich bedanke mich jetzt schonmal im vorraus :)
10 Antworten
Das deutsche Gesetz kennt keine Ausgangssperre für Jugendliche. Maßgeblich ist, was deine Eltern erlauben.
Das Jugendschutz Gesetz schreibt dir nicht vor, wie lange du dich draußen aufhalten darfst, da ist das Gesetz deine Eltern.
Ja, du darfst so lange draußen bleiben, wie es deine Eltern erlauben. Du darfst dich nur nicht an bestimmten Orten aufhalten, dazu gehören Gaststätten, Kneipen, Kinos, Bordelle, der örtliche Straßenstrich, Drogentreffpunkte, ... Alle Orte die als Jugendgefährdend eingestuft werden können sind verboten.
Klar darfst du, der Aufenthalt im Freien und dazu gehören auch Straßen, ist nicht gesetzlich geregelt. Da sind deine Eltern das Gesetz.
Klar, darfst du das. Man kann dir nur vorschreiben, bis wann du in Gaststätten, Veranstaltungen oder Diskos bist. Es gibt auf der Straße keine Alters- oder Zeitbeschränkung.