Darf die Lehrerin eine Leistung anfordern wenn man attestiert ist?
Ich habe einen ärztlichen Attest, kann mich nicht am Unterricht beteiligen und bin somit befreit. Bin ich verpflichtet eine Ausarbeitung dann per e-mail zu schicken nur weil es meiner Mathe Lehrerin nicht gefällt?
3 Antworten
Es kommt darauf, *warum* Du krank geschrieben bist. Mit Rückenschmerzen oder Grippe kannst Du vielleicht nicht in die Schule, aber Laeppie nehmen und in aller Gemütsruhe was ausarbeiten geht ggf. noch, in Deiner Zeit. Abhängig davon wird die das auch ggf. einsehen, ob das gerade geht oder nicht.
Die wird Dich sowieso grillen, mit genau dem Thema. wenn Du da wieder antanzen mußt, also mach es jetzt, alle Zeit der Welt, viel besser als dann an der Tafel oder in Deiner "Privatklausur".
Und erzeugt potentiell erhebliches Wohlwollen seitens des Hohlraums, daß Du Dich trotz alledem zusammenreißen kannst und den "Biß" hast das so zu machen.
Wenn du krank geschrieben bist, bist du krank und musst nichts machen.
passiert es allerdings zu häufig, sodass die Lehrerin deinen Leistungsstand nicht einschätzen kann, kann die eine zusätzliche Leistung einfordern.
In der Zeit, in der du krankgeschrieben bist, bist du krankgeschrieben und musst überhaupt nichts machen außer dich um deine Gesundung zu kümmern. Es kann aber sein, dass du die Hausaufgaben, Tests, etc. nacharbeiten musst, wenn du dann wieder gesund bist.