Bildernutzung des Maklers nach Verkauf?
Hallo zusammen. Wir haben ein Haus gekauft und es war ein Makler involviert. Wir sind glücklich mit dem Haus, aber waren sehr unzufrieden mit dem Makler. Leider habe ich ihn nicht beauftragt, musste ihn aber trotzdem bezahlen 🤷🏽♂️ und nun nutzt der Makler ein Bild von der Rückseite unseres Hauses, was detailliert einen Balkon zeigt, den man von der Straße nicht sieht.
Ich finde es als neuer Eigentümer nicht gut, dass ein Bild von meinem Eigentum auf Instagram kusiert, ohne dass ich darüber informiert oder gefragt wurde. Verletzt das nicht meine Privatsphäre? Dies gibt ja fremden einen einblick auf die Rückseite meines hauses, die sonst absolut nicht einsehbar wäre. Darf der Makler das so einfach? Könnte man das sogar als Hausfriedensbruch sehen? Das Bild wurde innerhalb eines Jahresrückblicks gepostet.
Danke für die Hilfe.
3 Antworten
Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden
Auch wenn du ihn nicht beauftragt hast - hat der Makler seinen Job gemacht - für deinen Verkäufer.
Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat auch der Makler die Fotos zum Zweck der Vermarktung selbst gemacht oder wurden ihm vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Den Vertrag zwischen den Beiden kennst du auch nicht.
Hat mit Hausrecht nichts zu tun - nach Wechsel des Eigentums wäre er ja ohne deine Zustimmung erst überhaupt nicht in den Garten gekommen.
Ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert in Deutschland in der Regel nicht. Es ist somit grundsätzlich zulässig, von öffentlichen Orten fremde Gebäude, Fahrzeuge oder auch Haus- und Nutztiere abzulichten. In den meisten Fällen ist zudem auch eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Eigentümers zulässig.
Es ist aber kein öffentlicher Ort, denn das Foto wurde von meinem Privatgrundstück aus gemacht. Und hinter meinem Grundstück ist das Grundstück eines Steinbruchs, also ebenfalls privat und nicht frei zugänglich. Somit, ja, von der Straße aus, ok, aber nicht vom Privatgrundstück aus.
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Bist du selber Makler? Frage nur wegen dem Namen.