Bildernutzung des Maklers nach Verkauf?

3 Antworten

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Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

lenovo13 
Fragesteller
 16.05.2024, 10:03

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Bist du selber Makler? Frage nur wegen dem Namen.

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GGImmo  16.05.2024, 16:39
@lenovo13

Das hängt von den Umständen ab. Es gibt aber eine BGH Entscheidung Az. V ZR 14/12, die sehr eindeutig ist. Ja, ich bin selbst Makler

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Auch wenn du ihn nicht beauftragt hast - hat der Makler seinen Job gemacht - für deinen Verkäufer.

Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat auch der Makler die Fotos zum Zweck der Vermarktung selbst gemacht oder wurden ihm vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Den Vertrag zwischen den Beiden kennst du auch nicht.

Hat mit Hausrecht nichts zu tun - nach Wechsel des Eigentums wäre er ja ohne deine Zustimmung erst überhaupt nicht in den Garten gekommen.

Ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert in Deutschland in der Regel nicht. Es ist somit grundsätzlich zulässig, von öffentlichen Orten fremde Gebäude, Fahrzeuge oder auch Haus- und Nutztiere abzulichten. In den meisten Fällen ist zudem auch eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Eigentümers zulässig.


lenovo13 
Fragesteller
 16.05.2024, 02:00

Es ist aber kein öffentlicher Ort, denn das Foto wurde von meinem Privatgrundstück aus gemacht. Und hinter meinem Grundstück ist das Grundstück eines Steinbruchs, also ebenfalls privat und nicht frei zugänglich. Somit, ja, von der Straße aus, ok, aber nicht vom Privatgrundstück aus.

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lenovo13 
Fragesteller
 16.05.2024, 09:59
@Pepppo

Kein Grund patzig zu werden. :( Ich stelle hier lediglich eine Frage und versuche es das allgemeine Wissen zur Beantwortung zu nutzen. Danke für deine Antwort

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