"Bearbeitungsgebühren" bei vom Vermieter beauftragten Makler als Mieter bezahlen?

1 Antwort

Absolut illegal!

Einem Makler, der im Auftrag des Vermieters handelt, ist es nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz ausdrücklich untersagt, zusätzlich zur vereinbarten Provision, die der Auftraggeber zu zahlen hat, eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

Eine solche Unterschrift ist das Papier nicht wert auf dem sie geleistet wurde.

Können Sie die Wohnung nur wegen einer solchen Erklärung mieten, dann unterschreiben Sie getrost und vergessen Sie das Ganze wieder.

Der Makler hätte vor Gericht kein Chance Geld von Ihnen zu fordern.