Ballhupe am Motorrad?
Hallo ich hätte eine etwas ungewöhnlichere Frage, nämlich ob ich eine ballhupe fürs Fahrrad an mein Motorrad Schrauben darf. Mir hat nämlich jemand gesagt man darf es nicht.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Danke im voraus.
4 Antworten
Als zusätzliches Anbauteil wäre es ein netter Gag und wird vom TÜV sicherlich toleriert. Es darf allerdings die Hupe nicht ersetzen. Die Hupe sollte also trotzdem noch funktionieren.
Genau. Du kannst Dir ja auch nen Fuchsschwanz oder eine Handyhalterung montieren, ohne dass es eine TÜV-Abnahme bedarf.
Und muss man sie erst anmelden oder kann ich sie einfach anschrauben und losfahren
Anschrauben und losfahren. Ist aber keine rechtsverbindliche Aussage.
Nicht als Ersatz für die eigentliche Hupe. Die muss trotzdem da sein und funktionieren. Ansonsten ist so'n "Mööp-Mööp" zulässig
Danke für die Antwort. Aber ich muss wenn ich dir Hupe anschraub, diese nicht erst beim TÜV anmelden oder?
Nein, ich denke nicht. Ähnlich wie bei einem Handy/Navi-Halter. Soll halt nicht "gefährlich" sein (Verletzungsgefahr) oder die Sicht behindern. Fertig!
Möööööp!
Erlaubt wäre es. Denn im Gesetz steht nix davon drin, dass eine Hupe elektrisch funktionieren muss. Auch brauch sie keine abe das sie nur ein anbauteil ist.
Ne Hupe muß vom TÜV abgenommen werden meines Wissens ...
Aber die ist doch nur "Spielzeug" und noch dazu viel leiser als die normale hupe. Und meinst du angenommen?
Und meinst du angenommen?
ABnahme, nicht Annahme!!! - KFZ Bestandteile, die für die Sicherheit relevant sind und verändert oder ergänzt werden, müssen vom TÜV *ABGENOMMEN* .... abgenommen werden (abgenommen mit b) :)
Also wenn meine Haupthupe funktioniert fehlt mir bei einer Verkehrskontrolle nichts?