Angeln auf dem eigenen Grundstück am Bach ohne Angelschein?

8 Antworten

nicht unbedingt..... die Frage ist wie die Fischrechte geregelt sind. An einen Bach gibt es ja viele Anlieger. Es wäre ja nicht gerecht, wenn die einen Pflege und Besatzt machen, und der Nachbar nur raus holt.

Viele Antworten sind schlichtweg falsch.

  • Einen Angelschein (Fischereischein) braucht man eben nicht überall. In manchen BL brauchst du gar keinen und teilweise nicht einmal eine Angelberechtigung fürs Gewässer
  • Wenn du das Fischereirecht mitgekauft hast ist alles kein Problem und du kannst da ohne Angelberechtigung angeln. Es muss aber auch dein Bachabschnitt sein und das Fischereirecht nicht bei einem anderen liegen. Ansonsten kannste das nicht so einfach tun und musst sogar andere Angler ggf. dulden, die das Uferbetretungsrecht haben auf deinem Grundstück ;)
Woher ich das weiß:Hobby – Seit 1997 Angler

Sehr gute Frage und eigentlich brauchst du einen Angelschein, aber es gibt ganz spannende Ausnahmen.
Eines der wichtigsten Rechte betrifft das Mühlenregal, bzw. das alte Mühlenrecht. Diese beschränkt sich auch heute noch auf bis zur Flußmitte, zugehörige Mühlgräben, Mühlteiche usw. (dazu gehören dann aber auch Pflichten)
Dann gibt es zum Beispiel einzelne Kilometer an den großen deutschen Strömen, deren Fischrechte bis heute in Familienhand bzw. Vereinshand durch Erbschaft sind, weil irgendwann einmal vor ein paar hundert Jahren irgendeiner einem Herzog übern Fluß geschippert hat.
Und ganz vereinzelt gibt es auch noch alte Rechte in bestimmten Städten und Bundesländern, welches den Einwohnern so recht seltsam anmutende Rechte einräumen.
Soweit mir bekannt, darf man unter diesen bestimmten Rechten dann auch ohne Angelschein angeln, muss sich aber trotzdem selbstverständlich waid- und naturschutzgerecht verhalten.

Ich weiß, das macht es im Einzelfall jetzt nicht einfacher, aber gibt dir sicherlich ein paar Hinweise zur weiteren Recherche. Übrigens müsste die untere oder obere Wasserbehörde über die entsprechenden Wasserrechte bescheid wissen und hilft dir sicherlich gerne weiter.

Wenn ja: Braucht man auch dort einen Angelschein, um angeln zu dürfen?

Nach meinem wissen ja. Nen Fischereischein brauchst du grundsätzlich für die ausübung der tätigkeit. Mit ausnahme einiger sonderfälle. z.b. in dem man jemanden mit Fischereischein aushilft etc.

Wenn der bach zu deinem Grundstück gehört. Dann darfst du darüber bestimmen wer darin angeln darf und wer nicht.

Du brauchst also 2 dinge fürs angeln:

1. den fischereischein um überhaupt angeln zu dürfen.

Und 2. die erlaubniss des gewässerinhabers in dem konkreten gewässer angeln zu dürfen.

Auch wenn das Gewässer durch dein Eigentum fließt, sind hiermit in der Regel nur Pflichten verbunden, aber keine Rechte.

Gewässer unterscheiden sich nach Ordnung und du bist vermutlich nur " Anlieger" und damit in der Pflicht die Ufer in Ordnung zu halten. Genaueres musst du in deinen Landesgesetzen und kommunalen Vorschriften nachlesen. Es könnte auch mit Schein verboten sein.