Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Warum werden in einigen Ländern systematisch Strafverfolgungen eingestellt?

Hallo,

Ihr habt es ja vielleicht mitgekriegt, in Frankreich wurde mit Hilfe von Sturmgewehren ein Gefangenentransport überfallen, zwei Wärter der Eskorte kaltblütig erschossen und so konnte Mohamed Amra, alias La Mouche (die Fliege) zur Flucht verholfen werden.

Ich lese jetzt dass Amra im Alter von 11 bis 14 Jahren in 19 Fällen einer Straftat bezichtigt wurde und die Verfahren wurden jedes einzelne Mal eingestellt. Klar, der Verdächtige war damals sehr jung, aber mir fällt es schwer zu glauben (auch wenn es natürlich die Unschuldsvermutung gibt) dass er da tatsächlich 19 Mal unschuldig war, besonders da er zwischen seinem 15ten Lebensjahr und seinem 30sten Lebensjahr insgesamt 13 mal rechtskräftig verurteilt wurde.

Kommt der Staat seiner hoheitlichen Aufgabe Straftaten zu verfolgen überhaupt noch nach? Ich meine, wird reden ja nicht von 19 Freisprüchen, sondern 19mal war der damalige Jugendliche verdächtigt und das Verfahren wurde eingestellt...

Hier noch ein Link für die, die es interessiert:

https://www.20min.ch/story/fluechtiger-in-frankreich-entfuehrung-drogenhandel-versuchter-mord-wer-ist-mohamed-amra-103106097

Ich freue mich auf eure Meinungen.

LG

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Supermoto A2 offen fahren, realistisches Risiko?

Folgendes Szenario,

Ich werde im Sommer 18 und nach ewigen rumgegurke mit 15PS gehts endlich auf etwas mehr Leistung, so zumindest der Plan.

Ich möchte Supermoto fahren, weiterhin. Jetzt habe ich nur das Problem, dass ich beschränkt Bock auf den Öltanker von 701 habe und dass auch anderweitig keine Sumos unter 130kg existieren. Keine SWM 500R, keine DRZ400, die Liste geht weiter.

Erster Gedanke sind jetzt natürlich EXCs und FEs, wie bei mir auch. (Oder mein feuchter Traum einer SXV550, 2 Zylinder bei nur 130kg Gewicht klingen dann doch verlockend). Nur kriegt man die guten Teile nicht eingetragen mit Drossel und wenn, dann ohne Leistung. Sei es wegen Leistung zu Gewicht oder Abgaswerte. Der Sprung von 15 auf 20 PS befriedigt mich halt leider nicht. Da liegt es natürlich nahe die Motorräder mit gedrosselter Leistung im Schein zu fahren, aber mit reel offener Leistung.

Erspart mir bitte die Moralpredigt von wegen „mimimi was wenn im Ernstfall ein Unfall passiert, versicherungsschutz, fahren ohne FE, mimimi“, das hilft niemandem weiter. Mir ist das ganze durchaus bewusst. Gleichzeitig ist mir aber auch bewusst, dass weder der potenzielle Gutachter im Falle des Falles das ganze mit der offenen Leistung rafft (Motorrad kaputt, wer will die Karre aufn Prüfstand stellen?) NOCH die Polizei wenn die mich kontrollieren. Vorrausgesetzt ich hab (je nach Bike dann natürlich) eine elektronische Drossel.

Nach der halben Bibel hier dann zu meiner Frage: Wie realistisch ist es, dass die Freunde in blau mich rausziehen, mir unterstellen, dass ich mehr als die eingetragene Leistung fahre, dann tatsächlich den Prüfstand holen UND mir dann noch Vorsatz vorwerfen? „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ist mir auch bewusst, aber ich hab mich schon aus so einigem rausgeredet.

Und mal Hand aufs Herz, ist das jemals irgendwem passiert? (Wenn doch, dann lieg ich hier auch gerne falsch aber) 50er Roller die mit 80 an der Polizei vorbei schießen, seh ich ein, aber A2 Mopeds?? Die haben ja in keiner Welt einen Anlass die Mehrleistung zu verdächtigen.

Noch 1,2 Punkte die ich vorweg nehmen will. „Warum kaufst du nicht einfach ein Motorrad mit 48PS und kaufst mit dem A Schein dann das Motorrad das du eigentlich willst“ 1. hab ich kein Geldscheißer und keine lust den Wertverlust etc. zu tragen 2. hab ich keine lust wieder 2 jahre ein Motorrad zu fahren was sowieso weg kommt (individualisierung ist da halt für die katz) 3. gibt es kaum eins was mich anspricht (wie am anfang geschildert) Intelligent genug, vorallem in den 2 Jahren jetzt nicht gerade mit FMF Komplettanlage und neon gelben Dekor rumzufahren bin ich auch, also auffällig oder verdächtig bin ich dann auch nicht. Wenn irgendjemand ein Motorrad im Kopf hat, welches mein ganzes Problem hier lösen könnte, oder einen anderweitigen Vorschlag. Immer her damit.

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