Wer zahlt den unterhalt für das tier, ich bin nicht besitzer des tieres?
Hallo, meine schwester war 2 Jahre mit ihrem Freund zusammen und haben sich Anfang dieses Jahres getrennt. Der Freund von ihr hat denen beiden einen Sibirien Husky gekauft, den meine schwester einfach mitgenommen hat nach Auszug und Trennung der beiden.
Sie hat sich aber nicht gut gekümmert und dann habe ich gesagt das Tier kommt jetzt erstmal zu mir, habe mit dem ex alles besprochen und haben uns auf einen Kaufpreis geeinigt. Jetzt hat dieser sich nach 3 Einhalt Monaten unentschieden und will sie wieder, meine frage habe ich ein racht auf die Kosten di für mich entstanden sind so wie Futter und Verpflegung da rechne ich 35€ im Monat.
Habe ich ein recht auf diese Kosten das Tier gehört ihm rechtmäßig Absprache war was anderes aber haben es auch nicht verschriftlicht.
2 Antworten
Du bist der Besitzer, nicht aber der Eigentümer. Googele den Unterschied.
Auf wen ist der Hund angemeldet ? Dieser Eigentümer kann die Herausgabe verlangen und einen Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Kosten hast Du definitiv nicht. Du warst nichr gezwungen den Hund zu nehmen und zu versorgen. Oder gibt es einen schriftlichen Vertrag darüber ?
Kannst du verlangen.
Da du aber freiwillig den Hund mitnahmst, wird er wahrscheinlich sagen: "Verrechne es mit der Liebe des Hundes zu euch".
Evtl. wird er den Hund woanders verkaufen wollen.