Dürfen Hauseigentümer Plätze vor dem Haus ohne Kennzeichnungen als Parkplatz deklarieren?

7 Antworten

Wenn das ein Privatgrundstück ist ja. Um Öffentlichen Raum nicht.

Auf meinem Eigentum muss ich die Parkfläche nicht als solches auszeichnen. Je nach Situation kann es jedoch hilfreich sein.

Wenn der Hof gepflastert ist, der Größe eines Autos entspricht., ist davon auszugehen, dass es auch als Stellfläche genutzt wird.

Das geparkte Auto zuparken, geht natürlich nicht. Eine nicht klar erkennbare leere Stellfläche zuparken., dafür hast du den Hinweis erhalten, dass du dies beim nächsten Mal berücksichtigst.


Joerg31 
Fragesteller
 22.11.2022, 17:02

da stand kein geparktes Auto, rage ist korrigiert.

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Du hast ein vor dem Haus parkendes Auto zugeparkt. Das darf man nicht.

Ein Stellplatz muss nicht als Parkplatz gekennzeichnet sein.


Joerg31 
Fragesteller
 22.11.2022, 16:59

ich hab mich verschrieben es sollte kein Auto heißen. Frage wurde korrigiert.

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Blindi56  22.11.2022, 17:07
@Joerg31

Trotzdem Stellplatz, wenn es so aussieht. Ob die ein Anrecht drauf haben, weiß ich nicht, viele bringen ja auch Schilder an, wie "Ausfahrt freihalten", und nur wenn da ein abgesenkter Bordstein ist, darf man da nicht parken. Du hast einen Hinweis bekommen und gut.

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Meine Schwester hat auch einen Parkplatz vor dem Haus der nicht gleich als solcher zu erkennen ist. Jedoch sollte es auffallen, das dort der Bordstein abgesenkt ist. Somit ist das dort eine Tabuzone beim parken


Joerg31 
Fragesteller
 22.11.2022, 17:05

Bordstein ist nicht abgesenkt

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Joerg31 
Fragesteller
 22.11.2022, 17:08
@DerBayer80

Da du dich ja mit den Begebenheiten vor Ort auskennst, kannst du mir ja sicherlich auch sagen, wie die Bewohner heißen?!

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DerBayer80  22.11.2022, 17:17
@Joerg31

Da wir in Deutschland leben, würde ich sagen Müller, Maier, Schmid. 🤣

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kabbes69  22.11.2022, 17:12

Der abgesenkte Bordstein muss nicht sein. In vielen Altbausiedlungen.. kennt der Straßenbau keinen Hochbord. Bord durchgängig tief mit ca, 6 bis 7 cm. . Bei mir vorm Haus auch so, auch vor den Einfahrten.

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Die gepflasterte Fläche ist Privateigentum und darf daher nicht einfach zugeparkt werden


Joerg31 
Fragesteller
 22.11.2022, 22:10

Wo steht denn, dass ich auf der gepflasterten Fläche stand?

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