darf meine Vermieterin also Jedentag neu bestimmen ob das jetzt unser Parkplatz ist oder nicht, so wie es ihr gerade passt?

4 Antworten

Wenn die Parkplätze zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, dann mahlt der zuerst, der zuerst da ist.

Sind sie vermietet, dann sind sie ausschließlich der Nutzung durch den Mieter vorbehalten, müssen aber dann als solche kenntlich gemacht sein.


Josblog 
Fragesteller
 17.10.2023, 11:41

Also sind mündliche Zusagen uninteressant

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matze13924  22.02.2024, 22:22
@Josblog

naja nicht ganz aber beweis die mündlichen Zusagen mal als Begünstigter :) - Richtig nicht Möglich

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Was steht denn im Mietvertrag? Wenn da explizit festgehalten ist, dass ihr zwei oder drei Stellplätze habt, stehen euch die fest zur Verfügung, wenn es spezielle Plätze sind, die euch zugeordnet sind, sind es eben auch diese speziellen Plätze, die euch zur Verfügung stehen (müssen).
Steht da nur was von Mitbenutzung, habt ihr keinen festen Stellplatz oder es können auch einfach mal alle belegt sein. Steht gar nichts zu Stellplätzen da, ist es ein rein freiwilliges Entgegenkommen und sie könnte euch die Nutzung auch ganz streichen.


Josblog 
Fragesteller
 17.10.2023, 11:15

Das war mir wohl bewusst. Aber darf sie jeden Tag neu entscheiden? Dass die montags sagt "Ja klar dürft ihr nutzen", Dienstag dann irgendwelche Leute da stehen und Mittwoch heißt es dann "stellt euch bitte vernünftig auf eure Plätze" sprich wir müssen uns wieder umstellen weil wir am Vortag anders parken mussten weil unser Platz belegt war

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T3Fahrer  17.10.2023, 11:38
@Josblog

Da es ja ein freiwilliges Entgegenkommen an euch ist, das nicht in eurem Mietvertrag steht, ja. Sehr frei übersetzt – sie kann heute freundlich zu euch sein und euch morgen ablehnen. Sie ist da ja nichts verbunden und hat keine Verpflichtung.

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Josblog 
Fragesteller
 17.10.2023, 11:40
@T3Fahrer

Also kann sie auch von uns verlangen das wir uns jede Stunde umstellen, so wie es ihr passt?

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Josblog 
Fragesteller
 17.10.2023, 11:43
@Josblog

Laut einem Artikel sind auch mündliche Vereinbarungen rechtskräftig.

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T3Fahrer  17.10.2023, 12:14
@Josblog

Aber mündlich ist praktisch nichts beweisbar. Also Mietverträge müssen meines Kenntnisstandes nach schriftlich erfolgen. Das ist eine schwierige Sache. Wenn wir voraussetzen, dass es ein freiwilliges Entgegenkommen von der Vermieterin ist, dass ihr die Stellplätze mit nutzen könnt, dann müsst ihr euch natürlich an ihre Vorgaben halten…

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matze13924  22.02.2024, 22:23
@T3Fahrer

mündliche Mietverträge sond auch wirksam aber schwer zu beweisen

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T3Fahrer  22.02.2024, 22:33
@matze13924

Ich bin mir doch recht sicher, dass explizit Mietverträge schriftlich sein müssen. Andere Verträge nicht zwingend.

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matze13924  22.02.2024, 23:53
@T3Fahrer

dann schau mal in § 550 BGB - es ist halt normal aber nicht gesetzlich vorgeschrieben dass er schriftlich sein muss, beispielsweise hast du schonmal schriftlich Bowlingschuhe gemietet ? (keine Leihe sondern Miete weil gegen Entgelt)

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Sie hat das Hausrecht. Du darfst aber auch ausziehen, wenn du die Allüren der Vermieterin nicht mehr ertragen willst. Und der Abstabd zwischen den PKW muss immer noch groß genug sein, dass körperlich eingeschränkte Personen bequem ein- und aussteigen können.

Wenn ihr keinen Vertrag habt, hast du Pech. Es ist ihr Parkplatt und sie kann machen was sie will.