Airbnb-Unterkunft für zwei Monate rechtlich gestattet?
Hallo liebe Leute,
ich würde gerne mit einem Kumpel für zwei Monate in einem AirBnB-Appartment unterkommen.
Wir haben beide Erstwohnsitzaddressen in Deutschland und suchen eine zwischenzeitliche Unterkunft, um anschließend in eine andere Wohnung zu ziehen.
Wir arbeiten beide, würden in dem Appartment also nicht (durchgehenden) Urlaub machen und wären auch nicht zu beruflichen Zwecken dort - wollen aber schon eine schöne Zeit dort haben.
Ist es dann legal, dort zwischenzeitlich unterzukommen und wenn ja, muss dies beim Amt gemeldet werden? Ich glaube nicht, dass der Airbnb-Anbieter eine Mietbescheinigung aushändigt.
4 Antworten
Zwar ist prinzipiell erstmal jeder Wohnsitz spätestens 14 Tage nach dem Einzug anzumelden, das Bundesmeldegesetz kennt aber für euren Fall eine Ausnahme.
Zweitwohnungen sind nämlich dann nicht anzumelden, wenn man sie nicht länger als 6 Monate beziehen wird:
§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(2) Wer im Inland [...] gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Da braucht ihr euch also keine Gedanken machen.
Ihr wollt weder beruflich, noch privat dort wohnen? Das scheint mir sich gegenseitig auszuschließen.
Aber es gibt ja legal so etwas wie Zwischenmiete. Fragt doch mal unverbindlich bei eurem Ordnungsamt nach, ob man auch Airbnb-Wohnen als Zwischenmiete ansehen könnte in eurem Fall. Also: Bei eurem Ordnungsamt bzw. eurer Gemeinde, nicht der Gemeinde, in dem die Arbnb-Wohnung steht.
Hi,
es gibt kein Gesetzt, dass dir das verbieten würde.
Meldepflichtig wäre das auch nicht.
Ist nicht euer Problem, wenn die Vermietung illegal ist. Im allerschlimmsten Fall müsst ihr früher abreisen, wenn es ganz dumm läuft und die Stadt wegen der illegalen Vermietung einschreitet.
Gibt keinen Grund euch für 2 Monate umzumelden. Ist nur Urlaub.