Mein Kumpel hat sich als Lokführer beworben. Die möchten von ihm ein Auskunft über den Fahreignungsregister haben. Er hat aber keinen Führerschein und laut der Stellenausschreibung man auch keine braucht sondern nur “wünschenswert“. Bekommt er trotzdem eine Auskunft wo dann quasi stehen müsste das er gegen den Verkehr nicht verstoßen hat?
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