Ich bin leider juristischer Laie, aber mein Rat wäre, dir einen Anwalt zu nehmen. Wenn du rechtsschutzversichert bist, dürfte sich das auch auf die Anwaltskosten auswirken...

In diesem Thread geht es um ähnliche Fälle (andere Anbieter), evtl. ist da noch etwas Hilfreiches für dich dabei:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=131200&view=findpost&p=1058180592

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Irgendwie haben beide Unrecht mit ihren Aussagen 🤔

Der Arzt hat gesagt das der erste Befund mit dem niedrigen kreatinwert auch zählt.

Nein, der zählt definitiv nicht.

Bei welchem MPI warst du denn? Der TÜV schreibt dazu ganz klar:

Niedrige Kreatinin-Werte entstehen meist durch sehr große Trinkmengen. Die Urinprobe kann in diesen Fällen nicht als Abstinenzbeleg herangezogen werden. Die Probe muss wiederholt werden.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/abstinenznachweis/faq-abstinenznachweis/

Nun hatte ich meine mpu und ich bekam ein negatives Gutachten da für die der erste Befund nicht zählt da der Wert zu niedrig war und ich hätte ingesamt fünf mal eine Probe abgeben müssen.

Bei einem AN für 6 Monate müssen es mind. 4 Screenings sein, von daher ist die Aussage dass es 5 sein müssen nicht nachvollziehbar. Auch hier wieder ein Zitat mit entsprechendem Link:

1) Urinscreening
Beim Urinscreening gibt es drei mögliche Nachweiszeiträume für einen Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis:
6 Monate = 4 Urinkontrollen
12 Monate = 6 Urinkontrollen
15 Monate = 7 Kontrollen

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/abstinenznachweis/

Ich muss das jetzt fragen: bist du wirklich sicher, dass das negative Ergebnis allein auf die Anzahl der AN zurückzuführen ist?

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Ärztliche Gutachten negativ die Begutachtung Stelle ist in dem Fall verpflichtet sich an Schweigepflicht zu halten ?

Ja.

wie kann ich ohne Grund Das Antrag zurück ziehen in dem Fall die zuständige meinte ich muss die Verwaltungsgebühren zahlen könnt ihr mir bitte helfen

Du brauchst keine Begründung um deinen Neuantrag zurückzuziehen. Bezahlen musst du die Verwaltungsgebühren aber auf jeden Fall.

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Rechne mal grob mit einer Sperrfrist zwischen 12 und 18 Monaten. Kommt halt auch auf den Richter an und wie "überzeugend" dein Anwalt ist...

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Kommt ganz drauf an wie ausschweifend die Geburtstagsfeier und der Alkoholkonsum vorher war...

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Ergebnisse aus Blutentnahmen wegen Alkohol dauern keine "paar Wochen", die liegen nach ein paar Tagen vor. Aber ja, den FS solltest du zurückerhalten können. Wenn später der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot von einem Monat eintrifft, hast du (bei Erstauffälligkeit) 4 Monate Zeit um den FS abzugeben.

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  1. Deine Punkte wurden durch den FE-Entzug gelöscht.
  2. Vor Neuerteilung wirst du eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bestehen müssen.
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"Unter Sicht" bedeutet tatsächlich, dass dir ein(e) med. Angestellte(r) (oft auch Arzt oder Ärztin selbst) beim Urinieren zuschauen wird. Dabei wird bei den Instituten unterschiedlich vorgegangen. In manchen Fällen wird "direkt" zugeschaut, aber es gibt auch Stellen da passiert das durch einen Spiegel der in der Nähe des WC angebracht ist und der/die Angestellte/Arzt schaut dann auch "nur" durch den Spiegel zu. Allerdings muss man die Kleidung soweit verschieben, dass die Genitalien gut sichtbar sind.

Etwas ausziehen oder gar nackt ausziehen sollte -wenn überhaupt- eher die Ausnahme sein. Wenn dies "verlangt" werden würde, könnte man dann aber davon ausgehen dass niemand direkt beim Urinieren zuschaut und man alleine in die Kabine gehen kann.

Der Grund für dieses Vorgehen ist ganz einfach damit zu erklären, dass somit Manipulationen (z.B. Fremdurin) ausgeschlossen werden können.

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und zwar steht da , hiermit wird ……. Auf ihren Wunsch hin folgender Sachverhalt bescheinigt .

Was ist jetzt für dich daran so schlimm? Ich gebe zu, es ist etwas unglücklich formuliert, aber die Dame von der Caritas bestätigt doch nur, dass du das Schreiben für deine MPU angefordert hast. Oder glaubst du, der Gutachter denkt, dass die Caritas einen von dir "vorgegebenen" Text eingefügt hat?

Diese Sorge ist zwar unberechtigt, aber wenn du dich dadurch besser fühlst, solltest du bei der Caritas darum bitten, dass der Text entsprechend abgeändert wird...

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Wenn es zwei gerichtliche Verfahren wegen FoF gab, ist die Gefahr recht groß dass eine verkehrsrechtliche MPU angeordnet wird. Denn das zweimalige "erwischt werden" war dann vermutlich nur die Spitze des Eisbergs...

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was muss man tun um den wieder zu bekommen?

Einen Neuantrag stellen ;)

Hier mal ein guter Überblick was einen in verschiedenen Konstellationen erwartet: https://www.anwalt.org/punkte-in-der-probezeit/

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Es geht um das Thema Suchtverlagerung, von daher ist der Abstinenznachweis in deinem Fall sowohl für Alkohol als auch Drogen nötig.

und ist ein positives Gutachten auch ohne möglich?

Diese Frage wurde dir bereits von der Gutachterin beantwortet:

und die Gutachterin behauptet anhand der Fragestellungen müsste sie so entscheiden.
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Ich frage mich gerade um was für eine "allgemeine Kontrolle" es sich handeln soll...

Wenn die Polizei Alkoholkontrollen macht, dann zumeist im Straßenverkehr, oder wenn es auf einer Kirmes, oder vor einer Disco etc. zu einer Schlägerei o.ä. gekommen ist.

Hier ist die Gefahr dann gegeben dass dieser Vorfall an die FEB gemeldet wird. Wenn du dann einen ganz "eifrigen" SB hast der daraufhin in deine Akte schaut, darin deine Abstinenzangabe im MPU-Gutachten sieht und aus dem Gutachten zudem hervorgeht dass es sich nicht um eine freiwillige, sondern um eine geforderte Ab handelte, ja dann könnte es durchaus sein dass neue Zweifel an deiner Fahreignung entstehen...

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Wenn du öfter mal durch die Wolke läufst (in Innenräumen) könnte das schon zum Problem werden...

Kannst du deinen Partner nicht bitten, dir zuliebe nur noch draußen zu rauchen bis du die MPU hinter dir hast?

Noch ein Tipp: erzähle bei der MPU besser nicht dass du einen Partner hast der kifft...

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Und ja mein Problem ist ich hab aktuell keinen Job und das ist die Frage . Wie wichtig ist da eine Arbeit zu haben ?

Steht denn deine Raserei und der Alkoholkonsum in Zusammenhang mit deiner Arbeitslosigkeit?

Falls ja, ist das natürlich ein Problem welches sich noch nicht gelöst hat. Hier müsstes du nachvollziehbar schildern können welche Strategien du nun hast um mit deinem "Frust" umzugehen, damit du es eben nicht mehr im Straßenverkehr rauslässt...

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Da du mit THC und harten Drogen aufgefallen bist, wäre es sicher nicht gut wenn man beim Urinscreening (welches bei der MPU gemacht wird) Abbaureste von Cannabis bei dir findet, denn Mischkonsum ist nach wie vor ein Thema bei deiner MPU...

Das war jetzt vorsichtig ausgedrückt.

Nochmal klarer: lass unbedingt die Finger von Drogen solange du noch nicht durch die MPU durch bist.

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Wenn die FEB Zweifel an der Eignung zur Personenbeförderung hat, darf sie natürlich auch eine MPU anordnen. Dies ist in §48 FeV geregelt:

Zitat:

(8) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Fachkunde erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html

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Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du die LT wegen Alkohol machst...

Je nachdem ob der FEB deine Erkrankung bekannt ist, gelten für dich höhere Anforderungen bzgl. der Fragestellung. Somit sollten z.B. deine Abstinenznachweise den Buk entsprechend vorhanden sein.

Lies hier einfach mal nach was von dir erwartet wird: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/neue-beurteilungskriterien-buk-4-auflage.3750/#post-66049

Die TF vor 13 Jahren ist mittlerweile gelöscht, du gilst somit aus Sicht der FEB als Ersttäter(in).

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