Wie kann man die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes allgemein zusammenfassen?

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Die ersten 20 Artikel beschreiben die wichtigsten - Grundrechte - des Grundgesetzes (bzw. der deutschen Verfassung).

Darunter auch Menschenrechte, Staatsbürgerrechte etc. (siehe im GG selbst) und dient als Grundlage bzw. Richtungsweiser für alle anderen Gesetze. Sie gelten uneingeschränkt für jeden und für das komplette deutsche Volk für ein vereintes Europa und den Frieden in der Welt.


Gar nicht. Die kann man nicht unter einem Begriff zusammenfassen.

Die Art. 1 -19 beschreiben individuelle Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat.

Art. 20 enthält die Staatsprinzipien der Bundesrepublik.

Wenn Du mal rein gesehen hättest, wäre Dir wohl die Übeschrift aufgefallen, das ist unmissverständlich.

"Freiheitlich demokratische Grundordnung"