Was sind Nipperdeys Argumente?

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Kernthese

Die Monarchie im Deutschen Reich (1871 – 1918) war keine Neuauflage bisheriger konservativer Staatlichkeit, nicht mehr absolutistisch oder halb-absolutistisch, sondern gesamtpolitisch eine konstitutionelle Monarchie, also ein Staat mit einer durch eine Verfassung eingeschränkten Macht des Monarchen.

Argumente

  • Bindung an die Verfassung
  • Bindung an rechtsstaatliche Normen
  • Bindung an Mitwirkung des Parlaments (auch wenn die Regierung nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig war, war das Parlament [ der Reichstag] ein integraler [wesentlicher/das Ganze ausmachender] Bestandteil der Verfassung)
  • Form der Regierung durch Beamten-Minister und Reichskanzler, die für das Handeln von Monarch und Regierung Verantwortung vor der Öffentlichkeit und formell durch Gegenzeichnung monarchischer Erlasse übernahmen
  • Bindung an einen zumindest prinzipiellen (grundsätzlichen) langfristigen Konsens (eine Übereinstimmung/Zustimmung/Einwilligung) einer Mehrheit der bürgerlichen Öffentlichkeit (die innere Geschichte des Reiches ist demgemäß vom Verhältnis der Regierung zum Parlament und zur Öffentlichkeit bestimmt)