Von Arbeitnehmerüberlassung zu Einsatzunternehmen wechseln?
Moin. Ich arbeite derzeit bei einem Personaldienstleister und bin an eine Firma in Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen. Da es mir in dieser Firma sehr gut gefällt möchte ich gerne einen festen Wechsel zu meiner Einsatzfirma planen.
Nun meine Frage, darf ich dies einfach so machen? Habe mich initativ beworben, ich wurde nicht abgeworben oder sonst etwas, die Bewerbung kam von mir völlig alleine aus Überzeugung. Mein Einsatzunternehmen hat mir mündlich auch schon eine Zusage gegeben, man will aber rechtlich alles prüfen ob dies überhaupt erlaubt ist (genannt wurde u.a der Punkt Abwerbung). Kann mir da jemand von euch weiterhelfen?
2 Antworten
Wenn der Entleihbetrieb, bei dem Du momentan eingesetzt bist, Dich einstellen will, ist das rechtlich schon möglich. Bei uns im Betrieb sind sehr viele MA die vorher von einer Zeitarbeitsfirma zu uns kamen.
In den Verträgen der Zeitfirmen und der Entleiher ist oft festgelegt, dass eine "Ablöseprämie" gezahlt wird, wenn der Entleiher den MA von der Zeitarbeit übernimmt.
Da steht dann sowohl die Höhe als auch der Zeitraum, in der diese Klausel gilt.
Bei uns gibt es mit den Zeitarbeitsfirmen die Vereinbarung, dass MA nach neun Monaten Einsatz ohne Ablöse von der ZAF zu uns wechseln können.
Guck einfach mal in deinen Vertrag, ob dort etwas darüber steht. Ansonsten: erst Vertrag unterschreiben, dann fristgerecht kündigen