Von Arbeitnehmerüberlassung zu Einsatzunternehmen wechseln?

2 Antworten

Wenn der Entleihbetrieb, bei dem Du momentan eingesetzt bist, Dich einstellen will, ist das rechtlich schon möglich. Bei uns im Betrieb sind sehr viele MA die vorher von einer Zeitarbeitsfirma zu uns kamen.

In den Verträgen der Zeitfirmen und der Entleiher ist oft festgelegt, dass eine "Ablöseprämie" gezahlt wird, wenn der Entleiher den MA von der Zeitarbeit übernimmt.

Da steht dann sowohl die Höhe als auch der Zeitraum, in der diese Klausel gilt.

Bei uns gibt es mit den Zeitarbeitsfirmen die Vereinbarung, dass MA nach neun Monaten Einsatz ohne Ablöse von der ZAF zu uns wechseln können.

Guck einfach mal in deinen Vertrag, ob dort etwas darüber steht. Ansonsten: erst Vertrag unterschreiben, dann fristgerecht kündigen