Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung, was tun?

9 Antworten

Ich habe mich beim rechtsanwalt beraten lassen, der Rechtsanwalt meint, der Vermieter hat 12 Monate Zeit,

Ja, bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Doch der Vermieter stellt keine Abrechnung: Begründung, der Hausverwalter erstllt keine Abrechnung

Der Vermieter ist dein Vertragspartner, nicht der Hausverwalter. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass du eine Abrechnung bekommst. Woher er die nimmt, ist nicht dein Problem. Warum bestellt man aber einen Verwalter zum Hausverwalter, wenn der keine Abrechnung erstellt? Gehört dem Vermieter das ganze Haus oder wohnst du in einer Eigentumswohnung?


JohannMathes 
Fragesteller
 11.10.2023, 11:02

Es ist ein 5 Familien Haus, dem Vermieter gehört die Eigentumswohnung. Der Verwalter wohnt im Haus.

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Zakalwe  11.10.2023, 11:04
@JohannMathes

Was sagen denn die anderen Eigentümer dazu, dass sie keine Abrechnung bekommen? Da stimmt doch was nicht, dein Vermieter erzählt dir Märchen.

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JohannMathes 
Fragesteller
 11.10.2023, 11:05
@Zakalwe

Die anderen 4 Eigentümer hatten eine Nachzahlung und sofort alles erhalten. Ich hatte Guthaben und ich erhalte gar nichts.

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Zakalwe  11.10.2023, 11:10
@JohannMathes
Die anderen 4 Eigentümer hatten eine Nachzahlung 

Wie macht der Verwalter denn eine Nebenkostenabrechnung nur für vier Wohnungen und eine klammert er aus? Vor allem warum? Der wird schon eine Abrechnung gemacht haben, die gilt aber für den Eigentümer. Du musst eine gesonderte erhalten, weil ja nicht alles auf dich umgelegt werden kann. Dafür ist der Vermieter zuständig, wenn er das nicht selbst kann, muss er halt jemanden beauftragen.

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JohannMathes 
Fragesteller
 11.10.2023, 11:12
@Zakalwe

4 Wohnungen = Nachzahlung. Meine Wohnung = Guthaben. Ich habe den Vermieter kontaktiert und der Vermieter hat beim Verwalter nachgefragt und der Verwalter schweigt.

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Zakalwe  11.10.2023, 11:19
@JohannMathes

Wie gesagt: Der Vermieter ist dein Vertragspartner. Von ihm musst du Abrechnung und Guthaben erhalten, was Vermieter und Verwalter miteinander haben, ist nicht dein Problem.

Aber der Vermieter hat eben auch noch bis 30.04.2024 Zeit.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Ja, sicher hat er 12 Monate Zeit.

Vor dem 01.05.2024 kannst du gar nix machen.


Hexe040819  26.11.2023, 13:30

Dann aber nur für 1.4.22 bis 30.4 2023

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wenn du deinem Rechtsanwalt nicht raust, wem denn dann? Uns Laien?

Gehe in einen Mieterschutzbund.

Der Vermieter ist derjenige, der dir die Abrechnung senden muss, der das Geld für Miete und Nebenkosten bekommt auch. Dein Vermieter ist für alles zuständig.!

Das mit den 12 Monaten stimmt auf alle Fälle. Unsere Hausverwaltung macht erst im November die Abrechnung für 2022. Es kann sogar sein, dass es etwas mehr als 12 Monate ist, kannst du aber im Internet nachlesen. Weiss ich jetzt nicht.

Du hast keine Zugriffsmöglichkeit auf den Verwalter.

Ich habe mich beim rechtsanwalt beraten lassen,

Warum fragst du dann in einem Forum?

der Rechtsanwalt meint, der Vermieter hat 12 Monate Zeit, danach können wir den abmahnen, stimmt das?

Natürlich.

Wie kann ich gegen diesen privaten Verwalter vorgehen,

Gar nicht, weil es hier noch gar keinen Rechtsanspruch auf die NK Abrechnung gibt.

der mann ist rentner und möchte einfach kein Geld auszahlen,

Soso.

sondern sich eher selbst bereichern, ist schon bekannt.

Selbst gesetzt den Fall, das wäre zutreffend, liegt hier absolut kein Grund vor, warum der VM jetzt schon tätig werden sollte. Zudem ist es auch gar nicht möglich, weil die Versorger in aller Regel erst nach dem Jahreswechsel ihre Jahresabrechnungen überhaupt erstellen. Ohne die ist die NK Abrechnung unmöglich.


JohannMathes 
Fragesteller
 11.10.2023, 11:09

Die NK Abrechnungen haben alle anderen bereits erhalten. Der Verwalter meint wohn, Guthaben grundsätzlich nicht auszuzahlen, wozu denn auch, Geld, was man hat, hat man und soll man nicht verschenken.

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Rat2010  11.10.2023, 14:00
@JohannMathes

Da die anderen schon jetzt die NK-Abrechnungen haben, hat sie sicher auch dein Vermieter. Die werden ja immer an alle Eigentümer gleichzeitig verschickt und auf der Eigentümerversammlung für alle besprochen.

Dein Vermieter hat lt. Gesetz 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu machen, was mit der Abrechnung der Hausverwaltung nichts zu tun hat. Wenn er sich Zeit lässt, kann er Gründe haben aber es ist seine Sache. Du kannst ihn bitten, das schneller zu machen, weil du eine Erstattung erwartest oder das Geld brauchst aber ob er darauf eingeht, ist seine Sache und würde ich davon abhängig machen, wie du es ihm erklärst, dass er die Hausgeldabrechnung bitte vor der gesetzlichen Frist machen soll.

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Wenn die Abrechnungsperiode vom 01.05.22 nuss 30.04.23 geht (was bissel komisch ist), dann hat der Vermieter noch bis 30.04.2024 Zeit, die Abrechnung zu erstellen.


bwhoch2  11.10.2023, 11:56
(was bissel komisch ist)

Ab nur bissel. Das liegt vielleicht an der Geschichte des Hauses. Das Haus hat 5 Einheiten und wurde vielleicht mal von einem der 5 Eigentümer erbaut und dann wurden eine oder mehrere Wohnungen an andere verkauft. Da der Erstbezug vielleicht an einem 1.5. war, entschloss man sich, den Abrechnungszeitraum immer ab dem 1.5. zu belassen für jeweils 12 Monate. Eigentlich ganz normal.

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