Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?

Hallo, ich versuche die Situation so genau als möglich zu schildern.

Ich habe infolge Arbeitslosigkeit damals einen 2-Jahre-Zeitmietvertrag gemacht, da ich ohne Anstellung keine andere Wohnung gefunden habe.

Leider zog ich direkt ins Desaster: dauerhafte Umbauarbeiten, ständige Lärmbelästigung, viermal Wasserschaden, wobei zweimal Toilette betroffen war und ich sprichwörtlich in der Sch... stand.

Ich habe entfernt eine Anstellung und Wohnung gefunden.

Soweit ich mich rechtlich informiert habe, stellen aber all diese Ereignisse kein Sonderkündigungsrecht da. Nun gut...

Nun zurück zum eigentlichen Thema:

Ich wurde vom Ex meiner direkten Nachbarin bedroht und es kam zur vollzogenen Körperverletzung. Ich habe zweimalige Strafantrag gestellt und auch Beschluss nach Gewaltschutzgesetz wurde erlassen. Dies ist aber leider nur ein "Papier" und schützt nicht vor dem Psychopathen.

Ich habe Vermieter alles erklärt und es sah gut aus, ich solle € 109 Euro für inserate zahlen, ich selbst darf nix machen.

Auch noch okay, aber aus den angeblich vielen Interessenten wurden plötzlich zwei und meine Wohnung wegen angeblichen Rauchgeruchs nicht vermietbar. Er zögert es also bewusst und in Kenntnis meiner finanziellen Situation raus, möchte sich dann irgendwie einigen, Kaution denke ich...

Also die Frage: Würde - abgesehen von allen anderen Umständen - der Fakt dass ich mehrfach Opfer einer Straftat wurde eine Sonderkündigung rechtfertigen?

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Könnte es sein, dass dein Zeitmietvertrag keine Begründung der Befristung enthält? denn dann wäre die Befristung unwirksam und du könntest ordentlich kündigen. Siehe dazu § 575 (1) BGB

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Die Abrechnung der Betriebskosten kommt nach 12 Monaten oder in der Folge einer kalendarischen Abrechnung , daher hast du wohl noch einige Monate Zeit, bevor dich eine Abechnung erreicht. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage. Grundsätzlich gibt es keine Ratenzahlungen, es können aber diese vereinbart werden.

Bevor aber Nachzahlungen geleistet werden, solltest du die Abrechnungen im im Büro des Vermieters prüfen oder du bezahlst unter Vorbehalt und prüfst später.

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Theoretisch ist das denkbar und sogar prktisch machbar mit fatalen finanziellen folgen für den Vermieter. WEIL:

Du einen Eilantrag auf einstweilige richterliche Anordnung beim Amtsgericht stellst und der Gerichtsvollzieher mit richterlichen Auftrag und Polizeihilfe dir den Strom wieder zuschaltet. Das weiss der Vermieter vermutlich nicht, daher gib ihm die Chance, den Strom wieder zuzuschalten.

das vorgehen des Vermieters nennt sich Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. Das ist kein Straftatsbestand.

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Ein Fall für eine einstweilige Richterliche Anordnung, diese Besitzstörung kannst du glaubhaft beim zuständigen Amtsgericht vorbringen und innerhalb von 3-4 Werktagen erlässt ein Richter diese Anordnung, der Gerichtsvollzieher eröffnet die Wohnung und du kommst in den Besitz der Wohnungsschlüssel um deine Sachen abzuholen.

Gleichzeitig forderst du deine Ex auf mit dir gemeinsam die Wohnung zu kündigen, falls sie nicht zustimmt, reichst du beim Gericht eine Zustimmungsklage ein.

Das alles kostet Geld, aber am Ende wird sie alles bezahlen.

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Sehr geehrte Frau/Herr........,

laut Übergabeprotokoll unserer ehemaligen Mietwohnung vom nn.nn. nnnn wurden diese Mängel wie von Ihnen genannt nicht festgestellt. Grundsätzlich sind Sie als Vermieter für die Ungezieferbeseitigung in der Mietwohnung zuständig. Während meiner Mietzeit konnte ich keinen Silberfischchenbefall feststellen.

Wenn Sie die Wohnung noch nicht wieder vermietet haben, sind Sie auch zuständig für die täglich Stoßlüftung um Schimmelbefall in den betroffenen Räumen zu vermeiden.

Die von Ihnen nun festgestellten Mängel fallen nicht unter die Kategorie verdeckter Mängel, die mich für eine Schadensbeseitigung nach Mietende verpflichtet hätten.

Ich fordere Sie auf mir bis 20.06.2024 eine Abrechnung der Mietsicherheit (Kaution) zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

N. Mieter

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Wähle eine Last, die du nur mit Mühe bewegen kannst, vermutlich ist das schon der maximale Bereich, wenn du nicht mehr als 3 Wiederholungen schaffst, beim vierten Versuch kannst du die Bewegung nicht mehr bis zum Ende ausführen, weil dein Muskel eben versagt.

Günstiger für die Kraftentwcklung wäre aber das Training im submaximalen Bereich, weniger Last aber mehr Wiederholungen in einem Satz. Damit setzst du dem Muskel mehr Reize.

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Wann unterschreibt man eine Elternbürgschaft?

Hallo liebe Community, sehr frustrierender Weise finde ich im gesamten Internet keine Antwort zu meiner Frage bezüglich Elternbürgschaften und Bewerben für Wohnungen. Problem ist, dass ich allgemein gar keine Ahnung habe wie so ein Vermietungsprozess so richtig aussieht und wann man was für Unterlagen einreicht. Allerdings bin ich kurz davor ein Studium anzufangen und muss mich jetzt mit der Wohnungssuche beschäftigen. Da ich als 18-jährige keine richtigen finanziellen Mittel habe und auch aus offensichtlichen Gründen nicht fest angestellt bin, bleibt mir nichts anderes als eine Elternbürgschaft als Überzeugung mich als Mieterin anzunehmen. Jedoch kann ich nirgends wo finden, wie man verdammt nochmal diese einsetzt.

Schonmal vorab: ich weiß was genau eine Elternbürgschaft bedeutet und welche Wirkung sie hat, sobald sie existiert.

Allerdings verstehe ich nicht, wann man sie unterschreibt und wie man damit wirbt. Wenn ich im Internet nach Vorlagen für Bürgschaften suche, beziehen sich diese bereits auf einen bestimmten Mietvertrag und einen bestimmten Zeitraum etc etc. Aber man kann ja nicht sowas unterschreiben und ausfüllen, bevor man die Wohnung hat oder nicht? Und wenn man es davor nicht kann, wie zur Hölle soll man eine Bürgschaftserklärung bereits bei Bewerbung abgeben, wenn diese doch quasi eine bestätigtes Mietverhältnis erfordert? Oder hab ich was falsch verstanden? Gibts dann da irgendwie allgemeine Bürgschaften? Oder kann man das alles ausfüllen und unterschreiben obwohl man die Wohnung gar nicht gesichert hat?

Hat hier jemand damit Erfahrung? Wie beweise ich bei Bewerbung und Besichtigung, dass meine Eltern eine Bürgschaft unterschreiben würden oder wie werbe ich damit? Oder gibt es allgemeine Bürgschaften die ich sofort vorlegen kann?

Ich bedanke mich bereits für jede Antwort die hier nur ansatzweise meine Verwirrung auflösen kann. LG

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Der Vermieter im Allgemeinen verlangt eine Mietsicherheit (Kaution), die das Dreifache einer Monatsmiete betragen kann. Das ist zum Mietbeginn ein ziemlich hoher Geldbetrag, denn auch die erste Gesamtmiete ist zu bezahlen.

Ersatzweise kann auch eine Mietbürgschaft gestellt werden, die die Eltern übernehmen könnten, so sie denn sich als solvent erweisen. Die Mietbürgschaft hat ebenfalls eine Begrenzung von drei Monatsmieten. Diese Bürgschaft kann nach gleichem Verfahren vom Vermieter in Anspuch genommen werden wie die Kaution.

Darüber hinaus bieten Banken und Versicherungen Mietbürgschaften an, die allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden sind.

Es ist also vor Abschluss eines Mietvertrages eine Verhandlungssache, welche Mietsicherheit eingesetzt werden soll oder vom Vermieter gefordert wird.

Zusätzlich kann auch ein Elternteil den Mietvertrag abschließen um Tochter /Sohn in der Wohnung wohnen zulassen.

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Dieser "Wasserschaden" vor 3 Jahren ist doch ein Fall für die Versicherung oder hat der Vermieter das nicht veranlasst? In den Betriebskosten ist doch bestimmt eine Gebäudeversicherung benannt? Der Schaden ist nicht endgültig beseitigt. Setzt euch mit der Versicherung in Verbindung. Wenn der Vermieter hier nicht seine Pflichten erfüllt hat, wäre eine Instandestungsklage geboten!

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Seeehr weit. Aber eine Abmahnung wegen Störung des Wohnungsfriedens mit anschließender Kündigung bei Weiterführen des asozialen Vehaltens könnte das Ende der Mietzeit bedeuten.

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Was ist hier WG? Eine Mieterpartei in Personenmehrheit? Oder Hauptmieter mit Untermietern oder Einzelmietverträge? Mindestmietdauer gib es nicht, vermutlich wird hier ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vorliegen.

Der Vermieter ist nicht schuld an einem Zerwürfnis der Bewohner, also kann nicht vor Ablauf des Kündigungsverzichtes gekündigt werden.

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Wenn die Versicherung den Schaden übernimmt und sich dann an der Haftpflichtvers. des Mieters bedient, bezahlt die Versicherung auch dn Mietausfall des Vermieters.

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Wohnung, Garten, Garage - Alles dein Besitz. Das Eigentum des Vermieters muss der Vermieter entfernen. Fordere in auf unter Fristsetzung, sein Eigentum aus deinem Besitz abzuholen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist: Aufladen und dem Vermieter vor die Tür stellen, Rechnung mit Zahlungsfrist stellen und gegen die Miete aufrechnen, wenn der Vermieter im Verzug ist.

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Wie wärs denn mit dem Vermieter Pfandrecht? Ist der Mieter freiwillig nach dem Räumungsurteil gegangen?

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Wasser ist eine sehr stabile chemischen Verbindung und kann nur durch Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff getrennt werden. Mach bitte keinen Experimente um Wasser herzustellen, davon gibt es mehr als genug. Und ein Knallgasgemisch aus H und O ist hochexplosiv mit fatalen Folgen für deine Gesundheit.

Wasser ohne Sauerstoff gibt es NICHT!

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Fristsetzen gilt für die Instandsetzung, nicht für die Mietminderung!

Sobald der Vermieter nachweilich Kenntnis über den Mangel hat (Einwurfeinschreiben) kann die GESAMTMIETE taggenau bis zur Instandsetzung gemindert werden. Hier etwa bis zu 20%. Siehe dazu § 536 BGB.

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Egal wie die Wohnung aussah, in deinem Besitz hat die Vermieterin keine Arbeiten ohne deine Genehmigung auszuführen. Daher wirst du auch nichts bezahlen. Und warne die Vermieterin vor der Inanspruchnahme der Kaution ! Du hast nach Mietende einen vollständigen Herausgabeanspruch hinsichtlich der Kaution. Die Vermieterin wird einen möglichen Prozess verlieren und zu den 1000€ die Gerichtskosten, deine und ihre Anwaltskosten tragen müssen und schwups sind mindestens 2000€ futsch.

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Diese Austrittserklärung ist für die Katz, wenn der Vermieter nicht zustimmt. Besorgt euch schnellstens einen Nachmieter, der mit Einverständnis des Vermieters und der Schuldnein in den Vertrag eintritt. Dann wäre die Schuldnerin aus dem Mietvertrag entlassen. Der Schuldnerin sollte sofort eine gerichtliche Mahnung über die 2 Gesamtmieten zugestellt werden.

Funktioniert das nicht, muss der Mietvertrag gekündigt werden und ihr müsst alle ausziehen.

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Artikel 13 des Grundgesetzes gilt auch in der Dienstwohnung.

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Deine Eltern sind die Beklagten. Wurde Ihnen schon eine Ladung zum Strfprozess zugestellt?

Dein Befürchtungen sind nicht konkret. Wurdest du von der Polizei vorgeladen und vernommen? Wurden deine Eltern befragt? Der Staatsanwalt ist der Ankläger und müsste Beweise seiner Anklage vorbringen. Die Aussage oder Anzeige deiner Nachbarn ist nicht ausreichend.

Du könntest eine Anzeige bei der Polizei gegen die Nachbarn wegen falscher Verdächtigungen vorbringen.

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Fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich?

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob einer oder mehrerer folgender Tatsachen eine außerordentliche Kündigung unseres Mietvertrags rechtfertigt.

Die Chronologie des Scheiterns lief wie folgt ab:

Meine Freundin und ich sind am 15.9. lezten Jahres in eine Mietwohnung eingezogen. Das Haus hat 3 Parteien (die kleinste einliegerwohnung hat einen separaten Eingang und ist kaum bewohnt). Zunächst schien alles in Ordnung und wir haben gestrichen und die Wohnung zum Einzug fertig gemacht. Schon vor unserem Einzug haben wir zwei Mängel feststellen können:

zum einen hatte der Dachfensterrahmen ein Loch an der Unterseite. Der Vermieter hat uns gesagt dass das demnächst behoben werden würde und keine große Auswirkung hat. Zwei Wochen später hat es dann das erste Mal geregnet und wir mussten feststellen, dass es reinregnet. Dieser Mangel wurde nach mehrfacher Aufforderung nach 2 Monaten (Mitte Dezember) behoben indem ein neues Fenster inkl. neuem Rahmen eingebaut wurde.

zum zweiten haben wir noch vor unserem Einzugstermin erheblichen (sichtbaren) Rost in unserem Leitungswasser entdeckt. Hier hat uns der Vermieter dann damit vertröstet, dass die Wohnung eine Zeit lang leer stand und sich das nach einer Weile von allein erledigt wenn die Leitungen erst einmal wieder in Betrieb genommen werden.

da dieser Mangel nach 6 Monaten noch unverändert war, und unser Vermieter behauptet hat dass er zwar „händeringend“ nach einer Firma sucht die eine Rückspülung der Leitungen durchführt aber niemanden findet, sahen wir uns gezwungen einen Anwalt einzuschalten. Und siehe da, EINE WOCHE nachdem unser Vermieter das Schreiben unseres Anwalts im Briefkasten hatte war ein Handwerker da und hat das Problem behoben.

Nun folgt allerdings auch schon der nächste Hammer: aufgrund einer extrem hohen nachzahlungsforderung unseres Steomanbieters (2000€) haben wir nach Ursachen gesucht und haben herausgefunden, dass die Steckdosen über die unsere Nachbarn unten ihre Waschmaschine und ihren Trockner laufen lassen über unseren Stromzähler laufen. Darauf angesprochen meinte der Vermieter nur: Ja, das müsste man mal noch klären !!!

Unser Nachbar der beim Gespräch dabei war schien das nicht sonderlich zu interessieren. Er meinte nur das bekämen wir schon hin mit einem Ausgleich. Als Ausrede warum das so wäre sagte uns der Vermieter, dass ihm mal ein Elektriker gesagt hätte, dass ein Haus nicht mehr als zwei Stromzähler haben dürfe.

Dieser Zustand ist uns jetzt seit einem Monat bekannt und weder der Vermieter noch der Nachbar kamen bisher auf uns zu um die Problematik irgendwie zu lösen.
Durch unsere Rechtsschutz haben wir kurz darüber mit einem Anwalt geredet. Seiner Meinung nach liegt hier eine arglistige Täuschung des Vermieters vor, was uns zu einem Rücktritt vom Mietvertrag berechtigen würde. Nachdem ich hier das Internet durchforstet habe, konnte ich keine eindeutige Antwort finden.

wie ist hier die Rechtliche Lage?

des weiteren gibt es folgende “Mängel“ im Haus:

der Feuerlöscher hätte zuletzt im Jahr 2013 (!!!) geprüft werden sollen.

Die Reinigung des Ölheizkessels stand 2018 an. Heute haben wir den 26.5. 2024.

Da ich es leid bin den Leuten wegen Beseitigung der Mängel hinterher zu laufen wollen wir hier nur noch weg.
wie stehen die Chancen?

Danke

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Es gibt mehrere Arten einen Mietvertrag als Mieter wirksam zu beenden.

Außerordentliche und fristlose Kündigung unter Nennung stichhaltiger Gründe, das würde bedeuten, dass du sofort aus der Wohnung ausziehst, es gäbe keine Auszugsfrist. Daher solltest du einen neuen Mietvertrag bereits in der Hinterhand und das Umzugsunternehmen schon bestellt haben. Das hieße, du kündigst fristlos am 29.06.24 und ziehst am 30.6.aus. Aber wenn nun der Vermieter bis zu diesem Datum die Mängel beseitigt und der Nachbar dir deine finanziellen Ausgleich anbietet, dann entfallen deine Kündigungsgründe.

Besser wäre eine einvernehmliche Vertragsauflösung, da kann dein Auszug terminlich auch gleitend festgeschrieben werden, abhängig vom Abschluss eines neuen Vertrages.

Schließlich Anullierung des aktuellen Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung, auch da müsste der Auszug sofort erfolgen.

Und letzlich bliebe immer noch die ordentliche Kündigung, die kann keiner aufhalten.

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