Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Strafen für missbrauch?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ich finde die Todes Strafe angebracht. 67%
Ich finde die jetztige Strafen Lage angebracht. 33%
Ich finde der kerl sollte für immer im Knast sitzen. 0%

2 Antworten

Hallo AdrianKamberi,

vielen Dank für die Frage und die Gedanken zu den Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch.

Angesichts der lebenslangen Folgen, die Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend zu tragen haben, kann ich Ihre Frage nach angemessenen Strafen für die Täter  und Täterinnen verstehen. Und angesichts der aktuellen Fälle des letzten und auch dieses Jahres wurde auch die Forderung nach höheren Strafen sehr laut.

Dementsprechend hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin  der Justiz und für den Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserung bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder, ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfes finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html

Bisher gilt folgender gesetzlicher Rahmen:

Wer Kindern sexuelle Handlungen aufdrängt, ihnen diese abverlangt oder ihnen deren Anblick zumutet, macht sich strafbar, denn für Kinder – also Personen unter 14 Jahren – gilt ein besonderer Schutz. Sie können nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen, da sie ihre Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch entwickeln.

Das Sexualstrafrecht kennt drei unterschiedliche Schutzaltersgrenzen:

  • unter 14 Jahre,
  • unter 16 Jahren
  • unter 18 Jahren.

Auch die Sexualität von Jugendlichen unterliegt damit dem staatlichen Schutz - etwa wenn bei unter 16-Jährigen ein Obhutsverhältnis besteht – wie zwischen Eltern und Kindern, in der Schule oder in der Ausbildung.

Unter bestimmten Umständen sind Jugendliche sogar bis zum 18. Lebensjahr geschützt, etwa bei leiblichen Kindern, wenn die Stellung im Obhutsverhältnis ausgenutzt wird oder unter Ausnutzung einer Zwangslage.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes Wilhelm Rörig, formuliert in seinem Positionspapier 2020 sehr deutlich Folgendes:

„Die Androhung härterer Strafen allein reicht nicht aus, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Ich fordere alle politisch Verantwortlichen auf, sich mit konkreten Maßnahmen deutlich stärker gegen Missbrauch zu engagieren.“

Das Positionspapier finden Sie in Gänze unter folgendem Link: https://beauftragter-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen/detail/roerig-ruft-mit-positionspapier-2020-die-bundes-und-landespolitik-zum-resoluten-handeln-auf

Die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung der Bundesregierung und das zugrundeliegende humanistische Menschenbild lehnen die Todesstrafe grundsätzlich ab. Bessere Alternativen sind die Durchsetzung angemessener Strafen durch den Rechtsstaat und Therapien für Täter und Täterinnen als Maßnahme zur Verhinderung künftiger Straftaten.

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team

Ich finde die jetztige Strafen Lage angebracht.

Wir haben eines der bestmöglichen Strafrechtssysteme auf der ganzen Welt. Nur weil es Kinder sind und Sexualstraftaten sind ist die Sache nicht schlimmer/harmloser bei andern - und kein Grund das aus "moralischen" Gründen, aufzubasuchen.

Wir hätten dann sonst nämlich ein Problem mit Straftaten wie Geiselnahme zum Beispiel: Die traumatisiert ähnlich. (Und da sind auch Erwachsene davon betroffen.) Da hier generell immer die Todesgefahr droht.

Das ist eben - neben der sexuellen Kompononete die etwas rein mehr "verwerflich" macht wichtig. Da eben Todesangst stark psychisch wirken kann. Ob einer der ne 13-jährige zu Sex "überredet" direkt dann ne Todestrafe bekommen soll? Glaube eher nicht. Das gilt offiziell auch als schwerer sexueller Missbrauch (mit U14 Sex haben - da die kein Einvernehmen geben können) - aber ich zweifle hier an, dass immer ein starkes Trauma vorliegen muss. (Die geistige Reife ist individuell bei jedem anders.)

Oft angeführt wird auch: Bei Todesstrafe würden Opfer viel öfter getötet - um Zeugen zu verhindern. Da ja eh es die Todesstrafe gibt kann der Täter dann eh noch machen was wer will, viel höher geht ja eh nich mehr.

Die Problematik hier aktuell bei uns ist viel eher: Straftaten werden zu wenig/spät angezeigt. (Daher schwerer zu verurteilen.) Und die Medien berichten verzerrt, so dass der Eindruck entsteht, es gäbe zu niedrige Strafen.

Wobei die Stafmaße nicht mal alle ausgeschöpft werden. (Höchstmaß auf 15 erhöhen bringt also nicht viel. Mindeststrafe erhöhen schon eher. Aber da nimmt man auch Spielraum.) Es liegt an den Gerichten zu urteilen.