Soll ich Einspruch einlegen wenn der Radfahrer über rot gefahren ist?

3 Antworten

Es geht nicht darum, ob es Aussage gegen Aussage ist. Du beschuldigst die Radfahrerin, was als Falsche Anschuldigung durch den Richter gewertet werden kann. Teuer wird es, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde rot zeigte. Dann bist Du mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot dran. Bei Gefährdung anderer droht Dir 320 Euro, mit Sachbeschädigung 360 Euro, jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Welche Entscheidung wurde getroffen.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Kommt auf den genauen Fall an. Generell darfst du natürlich auch keine menschen gefähden wenn du grün hast.

Die Radfahrerin, also die Fahrradpolizistin hatte Grün, deshalb auch dein einmonatjges Fahrverbot+Punkte+Bussgeld?

Das würde dir doch schon alles erklärt, warum behauptest du nun, nur du hättest Grün gehabt.

Das läuft alles schon an bei der Fahrerlaubnisbehörde..

Antwort ist a,so

NEIN, weil deine Version falsch ist!