Schulleiter droht - versuchte Nötigung?
An einer Schule droht ein Schulleiter Schülern damit, Abiturzeugnisse einzubehalten, wenn nicht die Beträge für bestellte (und nicht zurückzugebende) Abikleidung entrichtet würden. Stellt dies einen besonders schweren Fall der versuchten Nötigung nach § 240 Stgb Abs 4 (3) dar?
4 Antworten
bei uns ist das so, dass die leute, die ihre bücher nicht zurückgeben, nur eine kopie ihres abi zeugnis erhalten..
Könnte man nicht einfach die fraglichen Bücher zurückgeben oder (falls versaubeutelt) deren kaufpreis erstatten, statt einen unötigen Rechtsstreit (warscheinlich auf Steuerzahlerkosten) darüber entfachen zu müssen. Die Schule fordert völlig zurecht ihr Eigentum zurück, der/die Schüler/in völlig zurecht das Zeugnis. Man könnte sich ohne Anwälte u. Gerichte einigen und sich und anderen Kosten und Mühen ersparen!
Es geht hier nicht um Bücher. Es geht darum, dass die Schule mit einer Straftat droht (Urkundenunterdrückung) und man sich z. B. auch ohne Abiturzeugnis nicht einschreiben kann.
Er droht ja damit, sollte man der Schule kein Geld geben falls man Abikleidung nicht bezahlt (die man nicht bestellt hat und nicht haben will und auch nicht hat).
Die Schule könnte natürlich auf die Amtswillkür verzichten und die Schulleiter könnten ihre Arbeit richtig machen, da stimme ich dir zu.
das mit dem buch war nur ein Beispiel von mir. hier geht's glaube ich um Kleidung, die von der schule bestellt wurde, die die schüler aber nie haben wollten. so hab ich es jetzt verstanden.
Die Schule könnte natürlich auf die Amtswillkür verzichten und die Schulleiter könnten ihre Arbeit richtig machen, da stimme ich dir zu.
Ja, man müßte nur mal reden, statt mit (gerichtlichen) Konsequenzen zu drohen. Gilt für beide Seiten!
Man wird genötigt von einem verbeamteten Amtsträger und soll dann noch als Opfer ein klärendes Gespräch suchen. Das finde ich lustig.
wenn ich mir etwas ausleihe wie zb hier die abikleidung, und gebe sie nicht zurück, dann muss ich sie bezahlen. der Schulleiter behält ja die Zeugnisse nur so lange, bis das andere bezahlt ist - bis er das Geld bekommen hat. er behält es sozusagen als pfand. dies ist in keinster weise eine Nötigung sonders sein gutes recht
als ich damals noch zur schule ging, hatten wir leih-bücher. diese sollten wir wieder abgeben. aber meins war leider sehr zerfledert. das hat keiner mehr zurück genommen. also musste es bezahlt werden. da die bücher-Rückgabe allerdings am tag zur zeugnisausgabe war und ich leider nicht so viel Geld dabei hatte, wurde auch mein Zeugnis erst einmal einbehalten. ich durfte es mir zwar anschauen. aber musste es dem Klassenleiter wieder geben. und dann bin ich nachhause, Geld geholt, nochmal zur schule, bezahlt, und Zeugnis bekommen
da hab ich auch nicht so´n heckmeck veranstaltet. das recht ist auf seite des Schulleiters.
Hast du das Buch komplett bezahlt nur weil es zerfleddert ist?
Das Einbehalten des Zeugnisses ist Amtswillkür. Das Androhen des Einbehaltens ist die Androhung eines empfindlichen Übels weil strafbar und damit eine Nötigung. Er will ja was dafür haben: Geld.
Des Weiteren hat er ja keine Gegenleistung erhalten. Er hat keine Kleidung bekommen. Er wollte keine, also muss er sie auch nicht bezahlen.
ja, ich habe es komplett bezahlen müssen. denn es sollte eigentlich noch weiter verliehen werden. es war ja schließlich meine eigene schuld dass das buch zerfleddert war. ich hatte keinen umschlag drum. es war so ein dünnes buch.
Ich habe gelesen, dass das nicht richtig ist. In einer Firma werden Gegenstände ja auch abgeschrieben bzw. deren Wertverlust.
hab ich das jetzt so richtig verstanden? die schule hat Kleidung für das abi bestellt, die von den schülern bezahlt werden sollten? und die schüler wollten aber keine abi-kleidung? die schule hat eigenmächtig bestellt? und nun sollen die schüler dafür auch bezahlen?
ist das so richtig? wenn ja, dann würde ich mich mal ans Schulamt wenden. denn wenn ich etwas nicht haben will, dann bezahl ich nicht dafür. wenn ich einkaufen gehe und kauf Lebensmittel ein, dann will ich nicht noch zusätzlich für eine Waschmaschine bezahlen, die ich garnicht gekauft habe.
Das ist keine Nötigung. Natürlich hast Du einen Anspruch auf Dein Zeugnis.
Andererseits sind geschlossene Verträge einzuhalten. Wer was bestellt, muss es auch bezahlen. Zahl Deine Schulden, dann bekommst Du auch Dein Zeugnis.
Ich bin unbeteiligt.
Wieso ist das Androhen eines empfindlichen Übels in diesem Fall keine Nötigung?
Was man bestellt muss man nicht in jedem Fall bezahlen (Rückgaberechte, Mangelware etc.) und was man nicht bestellt muss man erst recht nicht bezahlen.
Lex generalis zum Kaufvertrag: § 433 BGB:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Was Du da schreibst sind Spezialfälle, von denen aus der Frage keiner hervorgeht.
Androhen eines empfindlichen Übels
Wo siehst Du hier überhaupt ein empfindliches Übel?
PS: Ich gehe natürlich davon aus, dass nur diejenigen kein Abizeugnis bekommen sollen, die bestellt und nicht bezahlt haben.
Das empfindliche Übel ist wie gesagt das Zurückbehalten des Abiturzeugnisses.
Leute sollen genötigt werden, etwas zu bezahlen was sie nicht haben wollen / bestellt haben und die Schule auch ohne weiteres zurückgeben kann. Die Schule will es sich (wie in vielen anderen Dingen auch) einfach nur leicht machen.
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass die Schule das Zeugnis natürlich nicht zurückbehalten darf und man sich an das Schulamt / Kultusministerium wenden muss.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schulzeugnis-als-Pfand-einbehalten---f36004.html
Zudem gibt es den Tatbestand der Urkundenunterdrückung.
§ 274 STGB
Deine Behauptungen, man müsse etwas zahlen und bekommt dann sein Zeugnis ist also FALSCH. Wenn du nicht Bescheid weißt, dann antworte nicht, bitte. Das führt nur in die irre und kostet Zeit. Ich habe deine "Antwort" gemeldet.
Hier berät ein Anwalt, dass die Schule das nicht darf: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schulzeugnis-als-Pfand-einbehalten---f36004.html
§ 274 STGB stellt die Urkundenunterdrückung sogar als Straftat dar.
Bitte informiere deine Mitschüler darüber! Sie sollen ihre Rechte erhalten!