Schufahrt?

4 Antworten

Verlangen Sie eine schriftliche, diesbezügliche Aussage. Sowohl vom Lehrer, wie von der Schule. Danach erklären Sie sich bereit, Ihren Sohn teilnehmen zu lassen: Aufklärung über Behinderung, Problematik, und Risiken.

Die Schule soll ein Schriftstück unterfertigen, alle Risiken zu kennen und die Verantwortung zu übernehmen:

So erreichen Sie das:

Hiermit informiere ich Sie über die Problematik XY der Teilnahme an der Klassenfahrt XY und gebe bekannt, dass, wenn Sie weiter auf die Teilnahme bestehen, gilt dies als Übernahme der vollen Verantwortung im Zeitraum der Klassenfahrt. Sollte dieses Schreiben binnen 14-tägiger Frist unbeantwortet bleiben, ist dieses Schreiben als einspruchslos zu sehen.

Wenn tatsächlich die Klassenfahrt stattfinden soll, dann nehmen Sie Ihren Sohn aus dieser Schule! Nur Wahnsinnige würden diese Verantwortung/Schreiben übernehmen. Auch wäre zu hinterfragen, inwieweit die Schule die Betreuungskosten übernehmen müßte = Verantwortung übernehmen?

Einfacher: Schulbehörde einschalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ruf beim Schulamt an und erkläre denen, dass der Schulleiter der irrigen Auffassung ist, dass die Mitfahrt verpflichtend ist.

Das ist sie nämlich nicht.

Da dein Sohn permanente Assistenz benötigt, bleibt er daheim und besucht in der Zeit dann den Unterricht einer Parallelklasse.

Die Pflegestufe 3...du hast bestimmt den Bewilligungsbescheid dazu und auch eine Kopie des Gutachtens in den Unterlagen. Diese in Kopie dem Schulleiter geben und ganz trocken sagen: WENN er verbindlich und schriftlich die erforderliche Rund-um-die-Uhr-Assistenz zusichern kann, dann und nur dann wäre eine Mitfahrt im Rahmen des Möglichen.

Er wird natürlich sagen, dass er das nicht kann/nicht macht. Darauf dann sagen: DANN bleibt mein Sohn hier und besucht in der Zeit entsprechend der Schulpflicht die Parallelklasse.

Dann muss er zu Hause bleiben und in eine andere Klasse während dieser Zeit gehen. Was will der Schulleiter dagegen schon tun. Wenn es da dann doch Ärger gibt, sollte man vielleicht mal beim Landeschulamt nachfragen, was das soll.

Dann laß doch die Schule die gesonderte Betreuung organisieren.

Muß er halt 1-2 Lehrer mehr mitnehmen... oder den Sozialarbeiter der Schule. Oder wen auch immer...