Muß ich das eigentlich selbst bezahlen, wenn ich für ein fremdes Tier die Tierrettung anrufe?

3 Antworten

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nicht das ich wüsste. sonst würde da ja niemand anrufen. die meisten dieser Organisationen sind Spendenfinanziert und werden von Freiwilligen Helfern geführt.

Da jede dieser Firmen ihre eigenen AGB machen können (er herrscht ja Vertragsfreiheit) kann man das PRINZIPIELL nicht abschließend beantworten.

Die Tendenz geht aber eher stark dazu, dass irgendwer für die Kosten heran gezogen wird, weil diese Firmen ja such ihr Kosten decken müssen. Zumindest ist so der Ablauf aller Firmen in der hiesigen Gegend die für meine Dienststelle als externer Leistungserbringer fungieren. Wenn ein Hakter ermittelt werden kann, ist dieser grundsätzlich auf Grund der sog. "Tierhalterhaftung" kostenersatzpflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Regel nein!

Ggf ist der Tierhalter dran, so er ermittelt werden kann und zumindest fahrlässig daran schuld ist, dass das Tier in so eine Lage geraten ist. Wobei das wiederum von der Situation des Einzelfalls abhängt.

Beispiel:

Eine in der Höhe "verstiegene" Katze wird von der FFW mit Drehleiter gerettet. Da sich so etwas vom Halter nicht verhindern lässt, istd as dann umsonst.

Ein im Tümpelmorast versunkenes feststeckendes Pferd muss mühsam (und teuer) mit Hebezeug befreit werden. Da kann dem Besitzer eine größere Rechnung ins Haus schneien, wenn er nicht nachweisen kann, dass die Einzäunung der Weide/Tür des Stalls ausreichend gesichert war.

Im Vordergrund steht allerdings immer erst einmal die Rettung des gefährdeten Tieres. Die Kostenfrage wird im Nachgang geklärt.


iwaniwanowitsch  20.09.2022, 16:11
Eine in der Höhe "verstiegene" Katze wird von der FFW mit Drehleiter gerettet. Da sich so etwas vom Halter nicht verhindern lässt, istd as dann umsonst.

Nöh, wenn überhaupt ein Fahrzeug geschickt wird (was nicht geschieht, weil die Katze nicht in Not ist), ist das definitiv kostenpflichtig. 1. weil die Katze nicht in Not ist, 2. besteht in Deutschland die sog. Tierhalterhaftung. Ein Tierhalter ist für die Schäden, die sein Tier verursacht grundsätzlich verantwortlich.

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26Sammy112  21.09.2022, 21:49
Eine in der Höhe "verstiegene" Katze wird von der FFW mit Drehleiter gerettet. Da sich so etwas vom Halter nicht verhindern lässt, istd as dann umsonst.

Nein. Wie iwaniwanowitsch schon schrieb, handelt es sich in 99,9 aller Fälle eben nicht um einen Notfall, sondern lediglich um panische Tierhalter.
Davon unabhängig würde es auch privatwirtschaftliche Unternehmen geben, die das Tier vom Baum bekommen, beispielsweise Baumkletterer (Garten- und Landschaftsbauer). Insofern kostet der Feuerwehreinsatz einer "Katzenrettung" im Normalfall auch Geld.

Ein im Tümpelmorast versunkenes feststeckendes Pferd muss mühsam (und teuer) mit Hebezeug befreit werden. Da kann dem Besitzer eine größere Rechnung ins Haus schneien, wenn er nicht nachweisen kann, dass die Einzäunung der Weide/Tür des Stalls ausreichend gesichert war.

Auch falsch.
Ob die Einzäunung der Weide in Ordnung war oder nicht oder ob der Stall ausreichend gesichert war oder nicht, das spielt keine Rolle.

In der Regel wird auch hier immer der Tierhalter zur Kasse gebeten. Stichwort: Gefährdungshaftung. Gerade bei Nutztieren sollten die Tierhalter deswegen auch unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen bzw. bei landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eine Betriebshaftpflicht.

Wie gesagt, können für all diese Einsätze der Feuerwehr durch die Stadt oder Gemeinde Gebühren in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kommune eine entsprechende Gebührensatzung erlassen hat. Ohne Satzung kann sie also keine Gebühren verlangen. Und dort, wo es eine Gebührensatzung gibt, hat die Verwaltung natürlich auch einen gewissen "Ermessensspielraum". Befand sich das Tier wirklich in Not (wie gesagt: Katze auf Baum ist kein Notfall) drückt die Gemeinde vielleicht nochmal ein Auge zu.

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