muss ich bei einem Immobilienverkauf angeben, dass darin ein Suizid begangen wurde?

3 Antworten

Nein.

Es geht um die Immobile an sich beim Verkauf.

Um den Bauzustand, die Lage ......

Wenn du da was muwillig verschweigst, kann man dich haftbar machen.

Ob sich in dem Haus einer umgebracht hat, dort ein Seriemörder gewohnt hat oder die Vorbewohnerin dort nen Puff sammt Drogenlabor betrieben hat.....das hat mit der Immobilie an sich nichts zu tun, und das musst du keinem sagen.

Da kommt auch nach dem Verkauf keiner rechtlich an dich heran, falls den Käufer das Stört.

Wenn du danach gefragt wirst, muss du das Angeben, da sonst der Kaufvertrag ungültig wird.

https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/57396.html

Nach meinen Recherchen kam es in der Vergangenheit desöffteren zu Rechtsstreitigkeiten, weil der Tod eines Vorbesitzers verschwiegen oder sogar verneint worden ist.

Daher würde ich mit offenen Karten spielen.


irmi54 
Fragesteller
 02.02.2018, 19:37

Klar, wenn ich danach gefragt werde, mache ich keine falschen Angaben. Mir geht es wirklich nur darum, ob ich rechtlich belangt werden kann, wenn ich es dem Käufer nicht sage, weil er mich nicht danach gefragt hat.

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Gestorben wird immer, aber ein Suizid in einer Immobilie kann einen 'merkantilen Minderwert' begründen und ist UNBEDINGT dem Immobilienkaufinteressenten mitzuteilen, sonst kann der Kauf angefochten und ggf. rückabgewickelt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung