mpu anordnung zurückgezogen?

3 Antworten

Hi nein. Nach damaliger Gesetzeslage war die Maßnahme ja rechtens.

Da gibts keinen Grund für eine Entschädigung. Die Regelung verstieß auch nicht gegen die Menschenwürde.

Das ist etwas anderes als Menschen die bestraft wurden, weil sie Homosexualität praktizierten. Und nun Entschädigung fordern können.

Jetzt wollte ich fragen, ob es eine Möglichkeit zumindest einige Gelder zurückzufordern

Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ebenso wird keiner Stelle der Vorwurf gemacht werden können, sie habe gegen Vorschriften verstoßen und dadurch einen regresspflichtigen Schaden verursacht.

Aber freu dich soch wenigstens, dass durch die Teillegalisierung der Fall nun erledigt ist.

kannste nich,

die Gesetzeslage hat sich halt geändert

no Risk no Fun