Kann meine Frau Bürgergeld beantragen?

sassenach4u  15.05.2024, 16:39

Wie hoch ist denn deine Rente?

MowoVax 
Fragesteller
 15.05.2024, 16:57

Meine Rente beträgt monatlich 1.800,- € Netto. Plus 560,- € Netto Zusatzrente von GM Deutschland Holdings GmbH.

Meine Gesamt Rente 2.360,- €

8 Antworten

Es kommt ganz auf die Höhe Deiner Rente an.


MowoVax 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:00

Meine Rente beträgt monatlich 1.800,- € Netto. Plus 560,- € Netto Zusatzrente von GM Deutschland Holdings GmbH.

Meine Gesamt Rente 2.360,- €

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Rentner bekommen generell kein Bürgergeld, sondern Grundsicherung - aber natürlich nur dann, wenn Bedürftigkeit vorliegt.

Da ihr verheiratet seid, bist du deiner Frau gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Zusammen seid ihr nicht bedürftig.

Wenn deine Frau nur eine so kleine Rente erworben hat, musst du eben für sie mit aufkommen. Anders herum wäre es genau so.

Altersrentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person haben keinen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Da käme dann nur Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt in Betracht, wenn der Grundbedarf mit dem anrechenbaren Einkommen nicht gedeckt werden kann.

Ihr seid euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit es das Einkommen erlaubt.

Euch stehen derzeit min.jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu = min. 1012 Euro.

Dazu käme noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Kannst Du dir ja ausreichen was ihr zusammen an Einkommen habt und was euch an Grundbedarf zustehen würde.

Nein.

Bezieher einer Altersrente haben ohnehin grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II.

Eine einzelne Beantragung ist in der Ehe zudem sowieso nicht möglich, da die Eheleute einander primär zur Unterstützung verpflichtet sind. Das ist u.a. einer der wesentlichen Gründe, warum das Splitting nicht abgeschafft wird - es käme den Steuerzahler weitaus teurer als die Beibehaltung des Splittings.

Nur wenn euer gemeinsames Einkommen als Paar unter die entsprechenden Grenzen fällt, ist eine Aufstockung (und zwar via Grundsicherung im Alter [SGB XII], nicht via Bürgergeld) möglich.

euch könnte gemeinsam zustehen wenn ihr nur eine gewisse mindestrente habt. grob über den daumen gepeilt würde ich sagen das dürften so 1600-1800€ netto sein