Ist Fahrradhelm mit Beleuchtung erlaubt?

5 Antworten

das ist schon zimlich dunkelgrauer bereich. wenn die lämpchen aber nicht blinken und oder geeignet sind, jemanden wirklich zu blenden, ist es okay...

UVEX ist eigendlich eine etablierte marke. wenn es sich bei dem helm also nicht um ein plagiat handelt, kann man davon ausgehen, dass es auch entsprechend sicher und damit im rahmen des erlaubten ist.

ich finde es übrigens nicht schlecht, denn beim radeln heißt es sehen und vor allem gesehen werden.

lg, anna

Ein Helm zum Autoscooter fahren. 🤣 Mal davon abgesehen, ist ein beleuchteter Helm völliger Blödsinncudn meines Wissens nach rechtlich in einer sehr tiefen Grauzone

Woher ich das weiß:Recherche

lanner1000 
Fragesteller
 08.08.2021, 08:50

Finde darin nichts, habe schon Bussgeld behalt, da UVEx Helm ohne Tüv Protokoll

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MichaelSAL74  08.08.2021, 08:53
@lanner1000

Doch sind die Lampen am Helm auch in der STVO erlaubt? Schließlich muss dein Fahrrad für den öffentlichen Straßenverkehr ausreichend beleuchtet sein und besitzt bereits ein Vorder- und Ein Rücklicht. Zusätzliche Lampen als Fernlicht zu benutzen, erscheint strittig. In Holland ist die Beleuchtung des Radfahrers selbst beispielsweise verboten. In Deutschland dürfen Helm– oder Kopflampen laut STVO montiert werden. Beim Einsatz scheiden sich die Meinungen. Wichtigste Grundregel hierbei: du darfst andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder Verwirren. Manche Experten empfehlen beim Mitführen einer Kopflampe, die vordere Beleuchtung am Fahrrad einfach zu entfernen. Durch Stecksysteme ergibt sich hier schließlich kein großer Aufwand.

davon mal abgesehen… Keine Ahnung welchen Nutzen und Sinn und Zweck es haben soll, die Beleuchtung am Helm zu haben, da hierbei keine stete Ausleuchtung der Fahrbahn gegeben ist. Finnisch absolut Winfried. Kann man von mir aus im Wald machen, aber für mich gehört so ein Qutasch nicht auf die Straße

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migebuff  08.08.2021, 10:58
@lanner1000

Da es keine Helmpflicht auf Fahrrädern gibt, ist es nicht möglich, dass du ein Verwarngeld oder gar Bußgeld zahlen musstest.

Wenn sich die Aussage auf ein Kraftrad bezieht, so braucht dein Helm nicht zwingend eine ECE-Zulassung, da in der StVO nicht mehr von "amtlich genehmigt", sondern von "geeignet" die Rede ist. Laut Bundesverkehrsministerium fallen darunter auch nicht zugelassene Helme, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung haben, was bei Helmen angenommen wird, die speziell für das Motorradfahren hergestellt wurden, es muss jedoch im Einzelfall geklärt werden.

Zu deiner Frage:

Die StVZO schreibt vor, welche Beleuchtung an Fahrzeugen angebracht sein darf. Du bist kein Fahrzeug. Die Regeln zu Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sind somit nicht auf dich anwendbar. Du darfst allerdings grundsätzlich niemanden ablenken oder gefährden. Ein glimmendes Leuchtstreifchen am Helm kann niemanden ablenken oder gefährden. Ein 1000W-Baustrahler auf dem Helm hingegen schon.

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Wenn er ein entsprechendes Prüfzeichen hat, ist er erlaubt. Es gibt fürs Motorrad z.B. den Shark Skwal Helm mit integrierter Beleuchtung. Dieser hat eine Straßenzulassung. Ob dieser Helm die Zulassung hat musst du halt recherchieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung