EWB auflösen, wann bucht man gegen Erträge aus Auflösung EWB und wann direkt auf zweifelhafte Forderungen?
Zwei für mich identische aufgeben aber unterschiedliche Buchungssätze
1. Für die zweifelhafte Forderund des Kunden A ist endgültig kein Zahlungseingang mehr zu erwarten. Für diese Forderung (5.950 auf zweifelhafte Forderung) war eine EWB von 70% gebildet worden.
Lösung laut Buch:
Forderungsverluste 5.000
Umsatzsteuer 950
an Forderungen 5.950
Und
EWB zu Forderungen
an Erträge aus Auflösung EWB
2. Aufgabe: Für die zweifelhafte Forderung in der SuSa steht der Zahlungsausfall fest. Für diese Forderung hat A eine EWB I.H.v. 70% gebildet. (3.570 auf zweifelhafte Forderung)
Lösung:
Forderungsverluste 900
Umsatzsteuer 570
EWB 2.100
an zweifelhafte Forderung 3.570
Warum wird anders gebucht? :/
1 Antwort
Beide Lösungen sind richtig. Es ist halt öfters so, dass es in der Buchführung mehrere Wege gibt.
Bei Lösung 1 wurde die komplette Forderung als verlustig gebucht, obwohl schon bei der Einstellung der EWB ein Teilverlust gebucht wurde. Das ist zuviel Verlust, daher wird ein Ertrag gegengebucht.
Bei Lösung 2 wird nur der Restverlust gebucht, deswegen entfällt der Gegenertrag.