Dürfen Nachbarn an meinem Baum schneiden welcher zu ihren rüberwächst?
Hallo! habe einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage. Dort steht nahe der Grenze ein Fliederbaum bei dem ein paar kleinere Äste über die Grenze zum nachbarn gewachsen waren (nicht viel, vlt 10-15 cm) Der garten gehört dem Vorstand. Als ich neulich kam waren die Äste abgesägt aber soweit das die Schnittstelle über einen meter bei mir auf dem Grund am Baum ist. Und es wurden auch Äste abgesägt welche nicht zu ihm gewachsen sind. Es war sein Sohn der das machte.
Nun meine Frage, darf er ohne mich vorher zu fragen das abschneiden? man hat mich nicht gefragt noch darauf hingewiesen. Als ich ihn darauf ansprach sagte er das problem sei der Baum müsste auf einen Meter runtergeschnitten werden. Dabei steht er schon seid 30 Jahren so.
6 Antworten
guck doch einfach mal in deine Kleingartenverordnung:
denn dort steht auch, sowas drin
dort findest du auch, daß Bäume nicht höher als xyz Meter werden dürfen, daß Manche Bäume garnicht gepflanzt werden dürfen, daß der Abstand zur Grenze mind. 1 oder mehr Meter betragen muß usw usw usw
Vertrag unterschreiben und PAcht zahlen ist leider nicht alles,
im Kleingarten ist alles bis ins Kleinste geregelt.
Vielleicht warst du gar nicht auf den Versammlungen, auf denen gesagt wurde, was derzeit gerade alles anliegt -
aber DAS ist DEIN Problem - du mußt dich selbst informieren, was beschlossen, angekündigt, geregelt wurde. Und den Butterkuchen darfst du am Ende dann auch noch genießen....
FAlls du dich nicht in die Gemeinschaft einbringst, deinen Pflichten nachkommst, wundere dich nicht, wenn über deinen Kopf gehandelt wird...
natürlich kann man sowas auch kollegialer machen - aber ich weiß ja nicht, WIE kollegial du zu den anderen Kleingärtnern und dem Vorstand bist, oder ob du einfach nur in Ruhe deine Tomaten züchten willst und dich nicht um mehr kümmern magst....
paar Zentimeter sind hinzunehmen - wenn Äste stören, so ist der Nachbar darüber zu informieren und man bittet Ihn die Äste zu schneiden.
Dieses Vorgehen kann man als Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch bezeichnen.
ROFL; Eindringen des Nachbarn auf das eigene Grundstück kein Hausfriedensbruch
Auch wenn es lustig klingt, das fällt unter Hausfriedensbruch ... denn
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
(so steht es für alle leicht verständlich in Wiki)
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. du zeigst deinen Nachbarn bei der Polizei an. Das wird wohl eher kein gerichtliches Nachspiel haben, aber du hast dein Recht. Dafür wirst du in dem Kleingarten keine große Greude mehr haben. Da bist du dann unten durch!
2. du setzt dich mit deinem Nachbarn mit einer Kiste Bier zusammen und guckt in die Vereinssatzung. Dann könnt ihr das unter euch regeln und alles ist gut.
Ein Flieder wächst so schnell nach, da lohnt es sich nicht da eine Träne drüber zu verlieren.
In Kleingartenvereinen gibt es doch eine Satzung, wo alles penibel festgehalten wird. Schau mal da rein.
Nein das Gesetz sieht eine Fristsetzung vor, bevor man selber schneiden darf.
"der busch / baum steht seit 30 jahren so" ! ? :-)
geschnitten werden muß er so oder so.
du gießt hier ja noch öl ins feuer. soll der fs einsicht zeigen und das ding entfernen und dem nachbarn eine kiste bier hinstellen. dann ist flieder- freude- eierkuchen .
der flieder taugt eh zu nichts anderem als unflieder - ähhhh.... undfrieden zu stiften.... !
man stelle sich einen 30 jahre alten flieder vor - das muß ja ein monster sein. daß der zurückgeschnitten gehört, darauf hätte der fs schon vor 20 jahren mal kommen können.
meine meinung
Hä? Ich hab nur aufgezeigt was das Gesetz dazu sagt. Wenn deine Meinung davon abweicht ist das nicht mein Problem.
Nun meine Frage, darf er ohne mich vorher zu fragen das abschneiden?
Einfache Frage, einfache Antwort: Nein!
hausfriedensbruch im eigenen garten :-))))))