Ausbildungssuchend oder Arbeitsuchend?
Heyy,
ich habe letztes Jahr Abi gemacht und mache ein Gap Year bis Oktober 2022. Ich habe komplett verpeilt, dass ich kein Kindergeld mehr bekomme, da ich 18 bin und ja keiner Ausbildung nachgehe im Moment. würde jetzt gerne wieder Kindergeld beantragen, aber ich weiß irgendwie nicht, ob ich mich dann ausbildungssuchend oder arbeitssuchend melden sollte. Was macht das genau für einen Unterschied und kann ich, wenn ich nicht arbeitssuchend melde weiterhin einem Minijob nachgehen?
Danke schonmal!
1 Antwort
Arbeitssuchend meldet man sich z.B. bei Schulbesuch ab dem 18 aber unter dem 21 Lebensjahr, denn ausbildungssuchend wäre man ja nicht, weil eine schulische Ausbildung gemacht würde.
Da kann man auch einen Minijob machen, wobei das Einkommen beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr spielt, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Gehst Du nicht mehr zur Schule, dann könntest Du dich unter 21 Jahren auch arbeitssuchend melden und bis zu 450 € Brutto in einem Minijob verdienen, ab Oktober soll die Grenze auf 520 € ansteigen, bei mehr Einkommen würdest Du dann nicht mehr als arbeitssuchend gelten.
Du bist ja aber gar nicht arbeitssuchend, weil Du nur einen Minijob machen möchtest und dann wird es wahrscheinlich keinen Anspruch auf Kindergeld geben, würde man z.B. nach einer betrieblichen Ausbildung nicht übernommen und wäre unter 21 und dann arbeitslos, dann würde man ja auf der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein und da würde dann auch Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Wenn Du aber derzeit auch gar nicht auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, dann macht auch eine Meldung als ausbildungssuchend keinen Sinn, um so dann Anspruch auf Kindergeld zu haben.
Etwas anderes wäre es, wenn man z.B. schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn haben würde und das der Familienkasse nachweisen kann, dann könnte man ohne schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium zu haben, bis zum Beginn der Ausbildung auch Teil bzw. Vollzeit arbeiten und es würde dann trotzdem Anspruch auf Kindergeld bestehen.