So lange Dir die Fahrerlaubnis noch nicht in schriftlicher Form ausgehändigt wurde , bist Du leider auch noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis . Die FE gilt halt erst ab Übergabe des entsprechenden Dokumentes als rechtswirksam "erteilt" .

Somit wäre das leider eine Straftat nach § 21 StVG , worauf eine Geld- / oder Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bei fahrlässiger Begehung , bzw. Geld- / oder Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten bei vorsätzlicher Begehung steht .

Also erst die ( vorläufige ) FE an Deinem 18 Geburtstag abholen , und erst danach ans Steuer . ☺

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