Frage
Antwort
Das ist richtig,
Die Benutzung roter Kennzeichen muss samt entsprechender Fahrzeugdaten zwingend im zugehörigen Fahrtenbuch eingetragen werden.
Die Eintragung zu vergessen ist Fahren ohne Versicherung sowie Steuerhinterziehung und führt mit sofortiger Wirkung zum Entzug der roten Kennzeichen