Das mit Assad ist ein wenig komplizierter - der IGH kann nicht "von sich aus" tätig werden, sondern benötigt einen oder mehrere Ankläger - warte, ich habe n Text gefunden, der das besser erklärt, als ich es mit Juristendeutsch kann:
- Im Zusammenhang mit dem aktuellen Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu wird immer wieder der Name von Baschar al-Assad genannt. Wenn der ICC gegen Israels Premier ermittelt, wieso dann nicht auch gegen den syrischen Diktator, dem im Bürgerkrieg der Tod von Hunderttausenden vorgeworfen wird? Das hängt mit der komplizierten Rechtslage zusammen. Gegen vermutete Kriegsverbrecher aus Ländern von Nichtmitgliedern wie Syrien darf der ICC nur ermitteln, wenn der UNO-Sicherheitsrat ihn dazu beauftragt. Ein entsprechender Antrag der Niederlande wurde jedoch 2020 vom Assad-Verbündeten Russland als Vetomacht blockiert. Anders liegt der Fall bei Israel, das zwar ebenso wenig den ICC anerkennt, aber wegen der palästinensischen Mitgliedschaft für allfällige Kriegsverbrechen auf deren Territorium trotzdem belangt werden kann.