Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

Einen schönen guten Abend.

Die nächsten drei Tage findet bei uns wieder die alljährliche Feuerwehrübung statt. So weit - so gut. Ich wohne in einem Landstädtchen in der Zentralschweiz und besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung im mittleren Stockwerk mit zwei Balkonen. Vom einen Balkon hat man direkten Zugang und Einblick in Küche und Stube, der andere Balkon befindet sich auf der andern Seite vor dem ehemaligen Elternschlafzimmer. Dem Haus vorgelagert ist eine Grünfläche.

Nun ist es so, dass bei diesen Uebungen der örtlichen Feuerwehr immer wieder mit den Leitern solche privaten Balkone bestiegen werden, was mich jeweils bass erstaunt hatte. Auf meine schriftliche Beschwerde beim Kommandanten zeigte er auch Verständnis und versprach Besserung, das heisst also, dass dies nie mehr vorkommen würde.

Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden, also genau dies, das derselbe Kommandant mir zuvor versprochen hatte, zukünftig zu unterlassen.

Da mir meine Privatsphäre ausserordentlich wichtig, ja heilig ist, stört es mich enorm, dass ohne zwingenden Grund Privateigentum betreten wird. Ich mag mich an eine Szene erinnern, als etwa vier oder fünf Feuerwehrmänner meinen Balkon betraten und sich danach auf die Stühle um den runden Tisch setzten und eine ganze Weile dort verblieben. Ich meine, mit etwas gutem Willen liessen sich sicher andere Uebungsobjekte finden, wie etwa öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Fabrikliegenschaften, Alt- oder Neubauten, die nicht mehr respektive noch nicht bewohnt sind.

Ich habe letztes Jahr begonnen, vor einer angkündigten Uebung den an Küche und Stube angrenzenden Balkon zu verriegeln, so dass es physisch gar nicht mehr möglich ist, von aussen dahin zu gelangen.

Da ich von der Voraussetzung ausgehe, dass dies sicher auch User lesen, die selber bei der Feuerwehr sind, meine Frage: Ist es tatsächllich Usus, dass private Wohneigentümer anlässlich solcher Uebungen belästigt werden? Ich wähle dieses Wort "belästigen" ganz bewusst, denn ich meine, es geht niemanden etwas an, was sich alles auf meinem Balkon befindet. Und ebenso wenig schätze ich es, wenn man dazu noch vom Balkon her freie Einsicht in mein Refugium erhält.

Für eure Antworten zum Voraus besten Dank.

Feuerwehr, Menschen, Schweiz, Recht, Privatsphäre, Hausfriedensbruch
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