Ich wette das manche Gesetze , welche die deutschen Straßenverkehrsordung, und Richtlinien wie auch Zulassungen betreffen, in der EU das Lächerlichste ist was man sich denken kann. Dazu gab es einmal eine Gesetzeserklärung warum dies und jenes Kraftfahrzeug nur so und soviel Lichter besitzen darf.
Fahrrad nur ein Hauptlicht nach vorne und ein Rotlicht nach hinten. Motorad, Fern und Abblendlicht, und Rotes Rücklicht und Bremslicht nach hinten . Alle Blinker nenne ich nicht. Der PKW darf 4 Arten nach vorne und hinten haben, wobei von jeder Art nur ein Paar zulässig ist. Front Hauptlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Standlicht, und nach Hinten, rote Fahrtlichter, Nebelschlussleuchte, Bremslicht , evtl im Heck eine dritte Bremsleuchte und das rote Standlicht.
Bei LKW trifft ganz grob das selbe zu. Auch hier lasse ich Blinker und Warnleuchten am Dach und Warnzusatzleuchten im Heckbereich , wie auch Seitenbegrenzungsleuchten einmal weg. Jedoch muß ein LKW nach Vorne oben an der Kabiene Links und Rechts eine Frontbegrenzungsleuchte besitzen, und das selbe auch im Hänger oder Sattel am Heck an den oberen Außenecken.
Zug : Dieser hat nach vorne 2 Leuchten im unteren Bereich und eine oben als Kopfstirnlampe. Das selbe am letzten Waggon.
Das deutsche Gesetz stellt den Bürger als dummen Menschen hin, denn diese Richtlinien dienen dazu, damit jeder Verkehrsteilnehmer ein PKW von einem LKW unterscheiden kann und dann den LKW auch noch von einem Zug unterscheidet. Mir ist bisher jedenfalls noch nie ein Zug auf der A9 entgegen gekommen, oder ich fuhr noch nie mit dem LKW auf Gleis 3 von Berlin nach Hamburg.
Meine Gesetzeserklärungen sind nur grob getextet, doch klasse ( im negativen Sinne ) finde ich folgendes. Deutsche LKW´s dürfen zwar über Front Zusatzscheinwerfer am Dach verfügen, wobei sie glaube ich auf 2 Paare begrenzt sind, die aber in Deutschland nicht eingeschaltet werden dürfen. Nun wird es noch geiler. Jeder Schwede und fast jeder Holländer darf mit XXX Lampen hier durch Deutschland kutschen, , aber wir selber dürfen sie nicht anbringen. Das selbe mit Hupenfanfaren. Einbau verboten, doch andere Länder haben sie drin.
Beleuchtete Namensschilder sind im LKW verboten, ebenso beleuchtete Bettrückwände die bei der Fahrt eingeschaltet sind oder zur Weihnachtszeit die kleinen LKW Christbäume. Kaffemachinen aud der Frontablage = verboten. Traumfänger in der Nähe der Frontscheibe = verboten. Wimpel, oder Fußballemblem = Verboten.
Sorry für mein langen text mit sicherlich vielen Rechtschreibfehlern, aber Deutschland ist schon lange kein Free Germany mehr. In jedem PKW gibt des Sonnenblenden, aber im LKW darf man nichtmal mehr an der Oberkannte einen schmale langen Bunner anbringen, bzw ein Namenschild.
Gruß Wolf