Wer zweifelt, ob er das Pflichtgebet verrichtet hat oder nicht?

Frage:

Was ist das Urteil für jemanden, der zweifelt, ob er ein Pflichtgebet verrichtet hat (wenn du zweifelst, dass du ein Pflichtgebet verrichtet hast, dann zweifelst du, dass du es nicht verrichtet hast)?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs und auf seinen Anhängern und Gefährten, was nun:

Wenn jemand zweifelt, ob er ein Pflichtgebet verrichtet hat oder nicht, dann soll er den Zweifel aufheben und ein bestätigtes Gebet verrichten, da das Gebet mit Gewissheit in der Pflicht (Dhimmah) verbleibt und die Pflicht davon nur mit Gewissheit befreit wird. Wenn jemand bei der Anzahl der Rak'ah (Gebetseinheiten) zweifelt, baut er auf die geringere Anzahl und vollendet das, woran er zweifelt. Wie verhält es sich dann mit jemandem, der zweifelt, ob er das ganze Gebet verrichtet hat oder nicht? Das Grundprinzip ist, dass das Gebet nicht verrichtet wurde. In "Asna al-Matalib" im schafiitischen Fiqh (Rechtswissenschaft) heißt es: Wenn jemand in der Absicht oder der Takbirat al-Ihram (Eröffnungsgebet) zweifelt, muss er das Gebet wiederholen, ebenso wenn er zweifelt, ob er die Absicht für das Pflichtgebet oder das freiwillige Gebet hatte, so wie wenn er zweifelt, ob er gebetet hat oder nicht, dies wird von al-Baghawi in seinen Fatwas erwähnt. Das Ende. Wenn jedoch die Person unter Waswasah (Einflüsterung des Teufels) leidet, soll sie davon ablassen und dem nicht nachgeben. Wenn er dann der Überzeugung ist, dass er gebetet hat und der Zweifel danach aufkommt, wiederholt er das Gebet nicht.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] من شك هل أدى الصلاة المفروضة أم لا؟

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Scheich Salih al-Fauzan wurde gefragt:

Frage: Ist es erlaubt, dass ein Muslim, der in den Ländern der Kuffar lebt, als Polizist arbeitet, ohne die Übeltäter zu unterstützen? Wie wenn er als Verkehrspolizist arbeitet oder oder mit denen, die nach Kriminellen und Drogenkonsumenten fahnden.

Antwort: Nein! Ein Muslim kann kein Soldat für die Kuffar sein, weil er dann unter ihrer Autorität steht und ihre Befehle ausführt. Was andere Tätigkeiten angeht, außer Polizist, wie zum Beispiel als Bauarbeiter, Schneider oder Arbeiter in einer Fabrik, gibt es nichts, was das verbietet.

Schaykh Nasiruddin al-Albani wurde gefragt:

Frage: Was ist der Zustand des Muslim in den Ländern der Nicht-Muslime, die der Polizei beitreten, im Militär, in der Justiz als Staatsanwalt, Richter etc, oder in der Politik tätig werden und beim Aufbau politischer Parteien und Ähnlichem.

Antwort: Es ist kufr amali (Unglaube in der Handlung). [1]

[1] Darf ein Muslim als Polizist oder Soldat in Ländern der Kuffar arbeiten?

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Frage: Ist es erlaubt, das Gebet (Salah) nur mit der Rezitation von Al-Fatihah (die Eröffnende Sure) zu verrichten?

Antwort: Ja, wenn er (der Betende) nur Al-Fatihah rezitiert, ist sein Gebet gültig. Alle fünf Pflichtgebete sind gültig, wenn er nur Al-Fatihah rezitiert, denn diese ist eine Säule (Rukn) im Gebet, und was darüber hinaus geht, ist empfohlen (mustahabb), aber nicht verpflichtend (wajib). Allerdings ist es Sunnah (Prophetische Tradition), im ersten und zweiten Raka' des Mittags (Dhuhr)-, Nachmittags (Asr)-, Sonnenuntergangs (Maghrib)- und Nachtgebets (Ischa) etwas mehr (vom Quran) hinzuzufügen. Und es ist auch Sunnah, im Morgengebet (Fajr) etwas mehr (vom Quran) hinzuzufügen, da der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies tat. Aber er (der Prophet) sagte: "Es gibt kein Gebet für denjenigen, der nicht Al-Fatihah rezitiert hat", was darauf hindeutet, dass diese (Al-Fatihah) eine Säule (Rukn) ist und das Übrige empfohlen (mustahabb).

Moderator: Jazakumullahu khayran (Möge Allah euch mit Gutem vergelten). Wenn jemand Al-Fatihah in seinem Gebet nicht liest - wie sollen wir ihn dann anleiten, Scheich?

Scheich: Wenn er Imam (Vorbeter) oder allein betend ist, dann ist sein Gebet nicht gültig und er muss es wiederholen, denn Al-Fatihah ist eine Säule (Rukn) des Gebets.

Moderator: Gibt es nichts, was es ersetzen kann?

Antwort: Nein, er muss es unbedingt wiederholen. Wenn er jedoch Ma'mum (Mitbetender hinter einem Imam) ist, dann haben die Gelehrten darüber unterschiedliche Meinungen, ob Al-Fatihah für ihn verpflichtend ist oder nicht. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass sie für ihn nicht verpflichtend ist und der Imam dies für ihn übernimmt. Aber das Richtige ist, dass sie für ihn verpflichtend ist. Er muss sie lesen, sogar wenn er sie zusammen mit dem Imam liest. Wenn es ein laut gesprochenes Gebet ist, dann hört er nach dem Lesen von Al-Fatihah still zu, denn der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: "Es gibt kein Gebet für denjenigen, der nicht Al-Fatihah rezitiert hat." Und er (der Prophet) sagte auch: "Vielleicht lest ihr hinter eurem Imam?" Wir sagten: "Ja." Da sagte er: "Tut dies nicht, außer mit Al-Fatihah, denn es gibt kein Gebet für denjenigen, der sie nicht gelesen hat." Dies ist ein eindeutiger Beweis für die Ma'mumen (Mitbetenden). Wenn er jedoch den ersten Takbir (takbirat-ul-ihram) (das Sagen von Allahu Akbar beim Beginn des Gebets) verpasst hat, weil er spät kam und erst beim Ruku' (Verbeugung) eintrat, dann ist sein Gebet gültig, denn der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) befahl Abu Bakr nicht, die Rak'ah (Gebetseinheit) nachzuholen, als er beim Ruku' des Propheten eintrat. Ebenso ist es bei demjenigen, der bei dem Imam war, aber die Rezitation von Al-Fatihah vergessen hat oder der Mehrheitsmeinung folgt, dass sie für ihn nicht verpflichtend ist, oder aufgrund von Unwissenheit die Rezitation unterlassen hat - sein Gebet ist in diesen Fällen gültig, da er entschuldigt ist.

Moderator: Jazakumullahu khayran (Möge Allah euch mit Gutem vergelten). [1]

[1] هل تجوز الصلاة بقراءة الفاتحة فقط؟

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Nimm immer die Übersetzung von Frank Bubenheim, weil es die einzige brauchbare Übersetzung im deutschsprachigen Raum ist. Die Übersetzung, von der man sich am weitesten entfernen sollte, ist die Übersetzung von Max Henning - sie ist extrem schlecht übersetzt und wurde von einem Kafir (Ungläubigen) übersetzt.

Die Übersetzung von Muhammd Rassoul ist im Prinzip gut, aber sie hat einige Verse über den Thron, die mit der Aqida (Glaubenslehre) zu tun haben, falsch übersetzt, wie z.B. "erheben" in "Herrschen" und "Thron" in "Reich". Auch von dieser Übersetzung sollte Abstand genommen werden!

Der bekannte Prediger "Neil Bin Radhan" führt ein Projekt zur Herausgabe einer einzigartigen Übersetzung des Qurans durch:

https://gueteverein.de/neue-deutsche-quranuebersetzung/

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Erklärung des notwendigen Umfangs an islamischem Wissen

Frage:

Ich bin Medizinstudent und wie Sie wissen, erfordert dieses Fach viel Aufwand, was oft im Widerspruch zur Erweiterung des islamischen Wissens steht; was ist das Mindestmaß an islamischem Wissen, auf das man nicht verzichten kann und das, wenn man es erlangt, das Wort des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) "Wissen zu suchen ist eine Pflicht" erfüllt? Und wenn man danach nichts mehr erlangt, hätte man dann seine religiösen Pflichten vernachlässigt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Streben nach Wissen ist für bestimmtes Wissen eine individuelle Pflicht (Fard 'Ayn), die jeder Muslim lernen muss und bei der niemand durch Unwissenheit entschuldigt ist, wenn er in der Lage ist, es zu erlernen. Dazu gehört das Wissen über die Grundlagen des Glaubens (Iman) und seine Säulen (Arkan), ohne die der Glaube nicht vollständig ist:

Wie das Wissen über Allah als Herrn (Rabb), Besitzer (Malik) und Verwalter (Mudabbir), der keinen Teilhaber in seiner Herrschaft hat, und das Wissen, dass Er mit allen Eigenschaften der Vollkommenheit und Erhabenheit ausgestattet ist, frei von jedem Mangel und Fehler. Der Glaube an seine Namen und Eigenschaften (Al-Asma' wa al-Sifat) ohne die Bedeutung zu verzerren (tahrīf), zu interpretieren (ta'weel), es zu verleugnen (ta‘til) oder Vergleich von Allahs Eigenschaften mit denen Seiner Schöpfung (tamthil). Der Glaube an seine Göttlichkeit und dass er der Einzige ist, der zu Recht angebetet wird, und dass alle Arten der Anbetung ihm allein vorbehalten sind, ohne Partner, und nichts davon einem anderen als Allah zugewiesen werden darf.

Und das Wissen um seinen Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, und den Glauben an ihn als letzten Propheten, ihm in dem, was er berichtet, zu glauben, ihm in dem, was er befiehlt, zu gehorchen und das zu meiden, was er verbietet und vor dem er warnt, und Allah nur auf die Weise anzubeten, die er vorgeschrieben hat.

Und das Wissen über die Religion des Islam; das heißt, das Wissen um die eindeutigen Grundlagen des Islam, das eindeutig erlaubte (Halal) und das eindeutig verbotene (Haram), was bei den Gelehrten als "Maʿlūm min ad-Dīn bidh-Dharūrah - Was von der Religion notwendigerweise zu wissen ist (arab. المعلوم من الدين بالضرورة)." bekannt ist, wie die Pflicht zum Gebet, zur Zakat und Ähnliches. Das Wissen um das Verbot von Shirk (Beigesellung), Aqq al-Walidayn (Ungehorsam gegenüber den Eltern), Zina (Unzucht), den Verzehr von Riba (Zinsen) und Ähnliches.

Zusätzlich die Pflicht, das Wissen über alles zu erlangen, was notwendig ist, damit eine verpflichtende Anbetung (ʿibādah) gültig ist, wie die Bestimmungen (ahkam) der Gebetsverrichtung (iqāmah aṣ-ṣalāh) durch Kenntnis ihrer Säulen (arkan), Bedingungen (shurut), Pflichten (wajibat) und Ungültigmacher sowie der damit verbundenen Reinheitsvorschriften (akham at-taharah) und Ähnliches. Das Gleiche gilt für jede verpflichtende Handlung der Bestimmungen der Religion.

Das Wissen um das Urteil jeder Handlung, die man vornimmt, in Bezug auf ihre Erlaubnis oder Verbot, die Bedingungen für ihre Gültigkeit und wann diese Handlung dem Schari'ah (islamisches Gesetz) widerspricht; wie das Wissen um die Regeln der Ehe für den, der heiraten möchte, und die Regeln der Geschäftspartnerschaft für den, der eine Geschäftspartnerschaft eingehen möchte, und andere Arten von Transaktionen.

Es ist verpflichtend, in all dem zu wissen, wie man Allah auf die vorgeschriebene Weise anbetet und wie man seine Transaktionen auf korrekte Weise ausführt, ohne gegen die Schari'ah zu verstoßen.

Alles andere Wissen ist eine kollektive Pflicht (Fard Kifayah), die, wenn sie von genügend Personen erfüllt wird, die Sünde von den übrigen nimmt.. siehe das Buch "al-'Ilm" von Sheikh Ibn 'Uthaymin, S. 23.

Aber die Sache ist einfacher, als du denkst. Was ein Muslim in seinem täglichen Leben an Reinheits- und Gebetsvorschriften benötigt, dann was er an Regeln des Fastens, der Zakat und Ähnlichem wissen muss, und zuvor, was er braucht, um seiner Aqida (Glaubenslehre) und Iman zu korrigieren: all das ist leicht zu erlangen, kann in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand erworben werden, entweder durch das Lesen leicht verständlicher (vereinfachten) Bücher darüber oder durch das Anhören der Unterrichte vertrauenswürdiger Gelehrter.

Dann, was darüber hinausgeht an detaillierten Regelungen der Transaktionen und Ähnlichem, die nicht häufig benötigt werden, genügt es, die Gelehrten in jeder Angelegenheit zu befragen, die ihn betrifft oder bevor er eine Handlung vornimmt. Allah sagt, seine Diener anleitend: (Fragt die Leute der Ermahnung (Wissens), wenn ihr nicht wisst) {Al-Anbiya:7}.

Es ist jedoch wünschenswert, dass jeder, dem Allah die Fähigkeit zum Verstehen und Wissen gegeben hat, jede Gelegenheit nutzt, um sein islamisches Wissen zu mehren, wann immer es ihm möglich ist, und entsprechend seiner Fähigkeit und seinem Eifer. Denn es ist eine der edelsten Handlungen und größten Anbetungen, wenn die Absicht aufrichtig ist und das Ziel gut.

Wir bitten Allah, allen Erfolg zu gewähren, der zum Wohl und Glück im Diesseits und Jenseits führt.. und Allah weiß es am besten.

Für weitere Informationen siehe Frage Nr. (76010). [1]

[1] بيان القدر الواجب من العلم الشرعي

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Erklärung des notwendigen Umfangs an islamischem Wissen

Frage:

Ich bin Medizinstudent und wie Sie wissen, erfordert dieses Fach viel Aufwand, was oft im Widerspruch zur Erweiterung des islamischen Wissens steht; was ist das Mindestmaß an islamischem Wissen, auf das man nicht verzichten kann und das, wenn man es erlangt, das Wort des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) "Wissen zu suchen ist eine Pflicht" erfüllt? Und wenn man danach nichts mehr erlangt, hätte man dann seine religiösen Pflichten vernachlässigt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Streben nach Wissen ist für bestimmtes Wissen eine individuelle Pflicht (Fard 'Ayn), die jeder Muslim lernen muss und bei der niemand durch Unwissenheit entschuldigt ist, wenn er in der Lage ist, es zu erlernen. Dazu gehört das Wissen über die Grundlagen des Glaubens (Iman) und seine Säulen (Arkan), ohne die der Glaube nicht vollständig ist:

Wie das Wissen über Allah als Herrn (Rabb), Besitzer (Malik) und Verwalter (Mudabbir), der keinen Teilhaber in seiner Herrschaft hat, und das Wissen, dass Er mit allen Eigenschaften der Vollkommenheit und Erhabenheit ausgestattet ist, frei von jedem Mangel und Fehler. Der Glaube an seine Namen und Eigenschaften (Al-Asma' wa al-Sifat) ohne die Bedeutung zu verzerren (tahrīf), zu interpretieren (ta'weel), es zu verleugnen (ta‘til) oder Vergleich von Allahs Eigenschaften mit denen Seiner Schöpfung (tamthil). Der Glaube an seine Göttlichkeit und dass er der Einzige ist, der zu Recht angebetet wird, und dass alle Arten der Anbetung ihm allein vorbehalten sind, ohne Partner, und nichts davon einem anderen als Allah zugewiesen werden darf.

Und das Wissen um seinen Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, und den Glauben an ihn als letzten Propheten, ihm in dem, was er berichtet, zu glauben, ihm in dem, was er befiehlt, zu gehorchen und das zu meiden, was er verbietet und vor dem er warnt, und Allah nur auf die Weise anzubeten, die er vorgeschrieben hat.

Und das Wissen über die Religion des Islam; das heißt, das Wissen um die eindeutigen Grundlagen des Islam, das eindeutig erlaubte (Halal) und das eindeutig verbotene (Haram), was bei den Gelehrten als "Maʿlūm min ad-Dīn bidh-Dharūrah - Was von der Religion notwendigerweise zu wissen ist (arab. المعلوم من الدين بالضرورة)." bekannt ist, wie die Pflicht zum Gebet, zur Zakat und Ähnliches. Das Wissen um das Verbot von Shirk (Beigesellung), Aqq al-Walidayn (Ungehorsam gegenüber den Eltern), Zina (Unzucht), den Verzehr von Riba (Zinsen) und Ähnliches.

Zusätzlich die Pflicht, das Wissen über alles zu erlangen, was notwendig ist, damit eine verpflichtende Anbetung (ʿibādah) gültig ist, wie die Bestimmungen (ahkam) der Gebetsverrichtung (iqāmah aṣ-ṣalāh) durch Kenntnis ihrer Säulen (arkan), Bedingungen (shurut), Pflichten (wajibat) und Ungültigmacher sowie der damit verbundenen Reinheitsvorschriften (akham at-taharah) und Ähnliches. Das Gleiche gilt für jede verpflichtende Handlung der Bestimmungen der Religion.

Das Wissen um das Urteil jeder Handlung, die man vornimmt, in Bezug auf ihre Erlaubnis oder Verbot, die Bedingungen für ihre Gültigkeit und wann diese Handlung dem Schari'ah (islamisches Gesetz) widerspricht; wie das Wissen um die Regeln der Ehe für den, der heiraten möchte, und die Regeln der Geschäftspartnerschaft für den, der eine Geschäftspartnerschaft eingehen möchte, und andere Arten von Transaktionen.

Es ist verpflichtend, in all dem zu wissen, wie man Allah auf die vorgeschriebene Weise anbetet und wie man seine Transaktionen auf korrekte Weise ausführt, ohne gegen die Schari'ah zu verstoßen.

Alles andere Wissen ist eine kollektive Pflicht (Fard Kifayah), die, wenn sie von genügend Personen erfüllt wird, die Sünde von den übrigen nimmt.. siehe das Buch "al-'Ilm" von Sheikh Ibn 'Uthaymin, S. 23.

Aber die Sache ist einfacher, als du denkst. Was ein Muslim in seinem täglichen Leben an Reinheits- und Gebetsvorschriften benötigt, dann was er an Regeln des Fastens, der Zakat und Ähnlichem wissen muss, und zuvor, was er braucht, um seiner Aqida (Glaubenslehre) und Iman zu korrigieren: all das ist leicht zu erlangen, kann in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand erworben werden, entweder durch das Lesen leicht verständlicher (vereinfachten) Bücher darüber oder durch das Anhören der Unterrichte vertrauenswürdiger Gelehrter.

Dann, was darüber hinausgeht an detaillierten Regelungen der Transaktionen und Ähnlichem, die nicht häufig benötigt werden, genügt es, die Gelehrten in jeder Angelegenheit zu befragen, die ihn betrifft oder bevor er eine Handlung vornimmt. Allah sagt, seine Diener anleitend: (Fragt die Leute der Ermahnung (Wissens), wenn ihr nicht wisst) {Al-Anbiya:7}.

Es ist jedoch wünschenswert, dass jeder, dem Allah die Fähigkeit zum Verstehen und Wissen gegeben hat, jede Gelegenheit nutzt, um sein islamisches Wissen zu mehren, wann immer es ihm möglich ist, und entsprechend seiner Fähigkeit und seinem Eifer. Denn es ist eine der edelsten Handlungen und größten Anbetungen, wenn die Absicht aufrichtig ist und das Ziel gut.

Wir bitten Allah, allen Erfolg zu gewähren, der zum Wohl und Glück im Diesseits und Jenseits führt.. und Allah weiß es am besten.

Für weitere Informationen siehe Frage Nr. (76010). [1]

[1] بيان القدر الواجب من العلم الشرعي

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Kurze Erwähnung der Gefangennahme von Safiyya, der Tochter von Huyayy (Safiyya bint Huyayy)

Frage:

Wie würde sich diese Frau fühlen, deren Vater, Bruder und Ehemann im Krieg durch die Armee Muhammads getötet wurden, und die sich am Ende des Tages auf demselben Bett wie ihr Mörder wiederfinden? Damit meine ich Safiyya, die Tochter von Huyayy! Ein Herr kann das niemals sagen, ich denke, die ganze Angelegenheit ist frei erfunden, denkt darüber ein wenig nach und ihr werdet es sehen!"

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Was Safiyya, möge Allah mit ihr zufrieden sein, betrifft: Hier sind einige nützliche Fakten, um den Zweifel der ungläubigen Kritiker an der weisen Gesetzgebung zu widerlegen:

1. Safiyya, möge Allah mit ihr zufrieden sein, profitierte immens von ihrer Gefangennahme, und es reicht ihr, dass sie den Islam angenommen hat und Allah sie vor dem Unglauben bewahrte.

2. Nach dem Islam genügt es ihr zu Ehren, dass sie die Frau des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, wurde und Mutter aller Gläubigen ist. Allah hat ihr eine große Ehre zukommen lassen, die keiner anderen Frau des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zuteil wurde, nämlich dass sie von einem Propheten abstammt, ihre Onkel ein Prophet war und ihr Ehemann ein Prophet ist.

Aus dem Bericht von Anas: Es erreichte Safiyya, dass Hafsa gesagt hatte: "Sie ist die Tochter eines Juden!!" Da weinte sie. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, kam zu ihr, als sie weinte, und sagte: "Was lässt dich weinen?" Sie sagte: "Hafsa sagte zu mir: Ich bin die Tochter eines Juden." Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: "Du bist die Tochter eines Propheten, dein Onkel ist ein Prophet, und du bist unter einem Propheten verheiratet; worüber willst du dann auf dich stolz sein?" Dann sagte er: "Fürchte Allah, o Hafsa."

Überliefert von at-Tirmidhi (3894) und für sahih (authentisch) erklärt.

Safiyya stammt also vom Propheten Harun (Frieden sei auf ihm) ab, ihr Onkel war Musa (Frieden sei auf ihm), und sie ist die Frau des besten der Menschen, Muhammad ibn 'Abdillah, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm.

3. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hatte den Beischlaf mit Safiyya, möge Allah mit ihr zufrieden sein, erst nach Ablauf ihrer 'Iddah (Wartezeit).

Aus dem Bericht von Anas ibn Malik, möge Allah mit ihm zufrieden sein: Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, kam nach Khaibar. Als Allah ihm die Festung erobern ließ, wurde ihm die Schönheit von Safiyya, der Tochter von Huyayy ibn Akhtab, erwähnt. Ihr Ehemann war getötet worden, und sie war eine Braut. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, wählte sie für sich selbst aus. Er reiste mit ihr, bis wir Ar-Rawha' erreichten. Dort hielt sie sich und er vollzog den Beischlaf mit ihr...

Überliefert von al-Bukhari (2120).

Al-Hafiz Ibn Hadjar, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: Seine Aussage "hielt sich" bedeutet: Sie war von der Menstruation rein.

"Fath al-Bari" (7/480).

Und bei Muslim (1365) von Anas: "Dann übergab er - d.h. Safiyya - an Umm Sulaim, damit sie sie für ihn zurechtmachte und vorbereitete, und sie wartete in ihrem Haus."

An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: Was seine Aussage "wartete" betrifft, so bedeutet das: Sie wurde überprüft; denn sie war eine Gefangene, und es war erforderlich, sie zu überprüfen, und sie während der Überprüfungszeit im Haus von Umm Sulaim unterzubringen. Als die Überprüfung abgeschlossen war, schmückte und bereitete Umm Sulaim sie wie eine Braut her, mit dem, was nicht verboten ist, wie Tätowierung, Haarverlängerung und dergleichen, das verboten ist.

"Sharh Muslim" (9/222).

4. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hatte den Beischlaf mit Safiyya erst, nachdem sie den Islam angenommen hatte und er sie freigelassen hatte. Er hatte also keinen Geschlechtsverkehr mit ihr, als sie Jüdin war, noch als sie eine Sklavin war, sondern sie war seine Ehefrau, für die er eine Brautgabe bezahlte, und ihre Freilassung war ihre Brautgabe. Und er veranstaltete für sie ein Hochzeitsmahl.

Aus dem Bericht von Ibrahim ibn Ja'far von seinem Vater: Als Safiyya zum Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, kam, sagte er zu ihr: "Dein Vater war einer der erbittersten Feinde für mich, bis Allah ihn tötete." Da sagte sie: "O Gesandter Allahs, Allah sagt in Seinem Buch: 'Und keine Lasttragende wird die Last einer anderen tragen' (al-An'am: 164)." Da sagte ihr der Gesandte Allahs: "Wähle!" Und wenn sie den Islam wählte, würde er sie für sich behalten, und wenn sie das Judentum wählte, würde er sie vielleicht freilassen, so dass sie zu ihrem Volk zurückkehren könnte. Da sagte sie: "O Gesandter Allahs, ich habe den Islam geliebt und an dich geglaubt, bevor du mich dazu aufrufst, und ich habe kein Verlangen mehr nach dem Judentum, denn ich habe weder Vater noch Bruder darin. Und du hast mir die Wahl zwischen Unglauben und Islam gegeben, und Allah und Sein Gesandter sind mir lieber als die Freilassung und dass ich zu meinem Volk zurückkehre." Da behielt der Gesandte Allahs sie für sich.

Aus dem Bericht von Anas ibn Malik, möge Allah mit ihm zufrieden sein: Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, kam nach Khaibar... Dann baute er mit ihr (Safiyya) und bereitete dann in einem kleinen Ledertuch Hais (ein Gericht aus Datteln, Butter und Quark) zu. Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: "Lass diejenigen rufen, die bei dir sind." Das war das Hochzeitsmahl des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, für Safiyya. Dann brachen wir nach Medina auf. Ich sah den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, eine Decke über ihr Reitkamel breiten und sich dann neben sein Kamel setzen, wobei er sein Knie hinstellte, so dass Safiyya ihren Fuß auf sein Knie stellen konnte, bis sie aufstieg.

Überliefert von al-Bukhari (2120).

"Dann baute er mit ihr": Er vollzog den Beischlaf mit ihr. "Hais": Ein Mischgericht aus Datteln, Quark und Butter oder aus Datteln und Mehl oder aus Datteln und Butter. "Nita'" (Ledertuch): gegerbte Häute, die zusammengenäht sind und als Unterlage ausgebreitet werden. "Lass diejenigen rufen, die bei dir sind": Informiere diejenigen, die bei dir sind, damit sie zum Hochzeitsmahl kommen. "Breitete eine Decke über ihr Reitkamel": er legte eine Decke auf das Rückenpolster ihres Kamels.

5. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hatte Safiyya, möge Allah mit ihr zufrieden sein, von dem, was ihren Vater und den Islam betroffen hatte, in Kenntnis gesetzt. Er fuhr fort, sie zu informieren und sich bei ihr zu entschuldigen, bis das, was in ihrer Seele gegen ihn war, verschwunden war. Er hatte also keinen Geschlechtsverkehr mit ihr, während sie ihn hasste, wie die bösen Verleumder behaupten, sondern dies geschah nach ihrer Konversion zum Islam, ihrer Heirat und dem Verschwinden dessen, was in ihrer Seele gegen den Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, war, sodass sie die Ehre der Mutter der Gläubigen verdiente.

Aus dem Bericht von 'Abdullah ibn 'Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: ...Safiyya sagte: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, war mir der verhassteste von allen Menschen, da er meinen Mann, meinen Vater und meinen Bruder tötete. Aber er fuhr fort, sich bei mir zu entschuldigen und zu sagen: 'Dein Vater hat die Araber gegen mich aufgehetzt und das und das gemacht', bis das aus meinem Herzen verschwunden war."

Überliefert von Ibn Hibban in seinem "Sahih" (11/607) und von al-Albani für hasan (gut) erklärt.

6. Safiyya hatte einen Traum gesehen, den ihr jüdischer Ehemann so auslegte, dass sie den Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, heiraten würde. Aus dem Bericht von 'Abdullah ibn 'Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: ...Und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sah in den Augen Safiyyas etwas Grünes und sagte: "O Safiyya, was ist das Grüne?" Sie sagte: "Mein Kopf lag im Schoß von Ibn Abi Huqayq, und ich schlief, da sah ich, als ob der Mond in meinen Schoß gefallen wäre. Ich erzählte ihm das, da schlug er mich und sagte: 'Du wünschst dir etwa den König von Yathrib?'"

Überliefert von Ibn Hibban in seinem "Sahih" (11/607) und von al-Albani für hasan (gut) erklärt.

Dies ist eine Erklärung und Darlegung zum Vorfall mit Safiyya, der Tochter von Huyayy, möge Allah mit ihr zufrieden sein. Möge dies dem Zustimmenden nützlich und dem Abweichenden eine Rechtleitung sein.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] لمحة عن سبي صفية بنت حيي
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Die Gelehrten haben eine Regel aufgestellt, die besagt, dass prinzipiell alles erlaubt ist, bis ein Beweis aus Qur'an und Sunna das Gegenteil beweist, und sie haben diese Regel auf shari'iah-Beweise gestützt. Schau diesen Linktr.ee an. Dort findest du zahlreiche wichtige Ressourcen zum Thema Islam und eine Übersicht für Muslime sowie Nicht-Muslime. Besonders hilfreich ist es für neue Muslime, da es einen einfachen Einstieg ermöglicht. Die verlinkten Quellen sind vertrauenswürdig. Zusätzlich gibt es einige Tullab al-Ilm (Studenten des Wissens), von denen du Wissen erhalten kannst, insbesondere von Abu Saliha etc.

https://linktr.ee/marmoris._

Imam Shams ad-Din adh-Dhahabi (rahimahullah) hat ein wertvolles Buch geschrieben, in dem er die großen Sünden im Islam aufzählt und sie mit Beweisen aus dem Koran und der Sunna belegt. Die Anzahl der großen Sünden übersteigt jedoch 70 etc.

  • Die 1. Sünde: Allah einen Partner beigesellen
  • Die 2. Sünde: Das Töten eines Menschen 
  • Die 3. Sünde: Die Zauberei (Magie)
  • Die 4. Sünde: Die Unterlassung des täglichen Pflichtgebets 
  • Die 5. Sünde: Das Nicht-Geben der Zakah
  • Die 6. Sünde: Das Plagen der Eltern
  • Die 7. Sünde: Das Verschlingen von Zinsen 
  • Die 8. Sünde: Der unrechtmäßige Verzehr des Eigentums eines Waisenkindes 
  • Die 9. Sünde: Dem Propheten etwas zuzuschreiben, was er nicht sagte
  • Die 10. Sünde: Das unbegründete Unterlassen des Fastens im Monat Ramadan
  • Die 11. Sünde: Die Flucht vom Schlachtfeld
  • Die 12. Sünde: Die Unzucht (Ehebruch)
  • Die 13. Sünde: Der betrügerische Herrscher
  • Die 14. Sünde: Der Alkoholkonsum selbst, wenn man sich nicht betrinkt
  • Die 15. Sünde: Die Arroganz, der Eigenlob, die Selbstverherrlichung und die Selbstgefälligkeit 
  • Die 16. Sünde: Die falsche Zeugenaussage.
  • Die 17. Sünde: Homosexualität (Liwat) 
  • Die 18. Sünde: Verleumden einer tugendhaften Muslimin
  • Die 19. Sünde: Das Stehlen von der Kriegsbeute, der Staatskasse (Baytu l-Mal) oder der Zakah
  • Die 20. Sünde: Das Zufügen von Unrecht durch die unrechtmäßige Aneignung des Eigentums anderer
  • Die 21. Sünde: Der Diebstahl
  • Die 22. Sünde: Der Straßenraub
  • Die 23. Sünde: Der Meineid
  • Die 24. Sünde: Das Häufige Lügen 
  • Die 25. Sünde: Der Selbstmord.
  • Die 26. Sünde: Der ungerechte Richter 
  • Die 27. Sünde: Der Dayyuth (Der Hahnrei).
  • Die 28. Sünde: Das Nachahmen des anderen Geschlechts 
  • Die 29. Sünde: Der Muhallil und der Muhallal-Lahu.
  • Die 30. Sünde: Verzehr von Aas, Schweinefleisch, Blut
  • Die 31. Sünde: Die Unachtsamkeit vor Urin
  • Die 32. Sünde: Jene, die ungerechtfertigt Abgaben oder Steuern erheben (Erpresser, Makkas) 
  • Die 33. Sünde: Die Scheinheiligkeit/Augendienerei (Riya)
  • Die 34. Sünde: Die Veruntreuung / Der Verrat.
  • Die 35. Sünde: Das Verheimlichen des Wissens, und das Streben nach dem Wissen in weltlicher Absicht 
  • Die 36. Sünde: Das Vorhalten der eigenen Guttaten
  • Die 37. Sünde: Das Leugnen der Vorsehung (Qadar)
  • Die 38. Sünde: Heimlich die Geheimnisse anderer aushorchen
  • Die 39. Sünde: Das Verfluchen (Beleidigen)
  • Die 40. Sünde: Das Hintergehen des Vorgesetzten (Amir) und ähnliches
  • Die 41. Sünde: Glaube an Wahrsager und Sterndeuter
  • Die 42. Sünde: Die Auflehnung der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann
  • Die 43. Sünde: Missachten der Verwandtschaftsrechte 
  • Die 44. Sünde: Die bildliche Darstellung von Lebewesen.
  • Die 45. Sünde: Der Intrigant (Der Zuträger)
  • Die 46. Sünde: Das Wehklagen im Falle eines Unglücks.
  • Die 47. Sünde: Das Beleidigen der Abstammung
  • Die 48. Sünde: Das Unrecht (Überschreiten von Grenzen) 
  • Die 49. Sünde: Die bewaffnete Auflehnung gegen den Befehlshaber und der Takfir aufrund großer Sünden
  • Die 50. Sünde: Den Muslimen Leid zufügen oder sie beleidigen
  • Die 51. Sünde: Den Gefolgsleuten Allahs Leid zuzufügen oder gegen sie Feindschaft zu hegen 
  • Die 52. Sünde: Die Verlängerung des Gewandes [oder der Kleidung] aufgrund der Arroganz oder ähnlichem
  • Die 53. Sünde: Tragen von Seide und Gold für Männer
  • Die 54. Sünde: Die Flucht des Sklaven vor seinem Herrn
  • Die 55. Sünde: Die Darbietung eines Schlachtopfers zu jemand anderem als Allah
  • Die 56. Sünde: Das Versetzen der Grenzsteine von Ländereien.
  • Die 57. Sünde: Das Beleidigen der Sahaba ( )رض االله عنهم
  • Die 58. Sünde: Das Beleidigen der Ansar
  • Die 59. Sünde: Der Aufrufer zu einem Irrweg oder wer eine schlechte Tat beginnt
  • Die 60. Sünde: Das Verlängern der Haare (auch Perücken), das Öffnen der Zahnzwischenräume, und das Tätowieren
  • Die 61. Sünde: Das Ausrichten eines eisernen Gegenstandes auf seinen Bruder
  • Die 62. Sünde: Sich selbst jemand anderem als dem leiblichen Vater zuzuschreiben
  • Die 63. Sünde: Der Glaube an Unglück.
  • Die 64. Sünde: Trinken aus goldenen/silbernen Gefäßen
  • Die 65. Sünde: Die Auseinandersetzung, die nicht des Rechtes wegen geschieht
  • Die 66. Sünde: Die Kastration, die ungerechtfertigte Bestrafung oder das Quälen eines Sklaven
  • Die 67. Sünde: Betrügen beim Zumessen oder Abwiegen
  • Die 68. Sünde: Sich vor der Strafe Allahs sicher zu fühlen
  • Die 69. Sünde: Das Aufgeben der Hoffnung auf die Barmherzigkeit Allahs.
  • Die 70. Sünde: Undankbarkeit gegenüber einer Guttat
  • Die 71. Sünde: Anderen das Nichtbenötigte und Überschüssige Wasser zu verwehren
  • Die 72. Sünde: Brandmarkung ins Gesicht eines Tieres
  • Die 73. Sünde: Das Glücksspiel 
  • Die 74. Sünde: Begehen von Sünden im Masjid-i Haram
  • Die 75. Sünde: Das Fernbleiben vom Freitagsgebet, um alleine zu beten
  • Die 76. Sünde: Das Ausspionieren der Muslime und das Verraten ihrer Geheimnisse

Weitere Ahadith zu verschiedenen Sünden, die möglicherweise auch zu den großen Sünden gehören. Für weitere Informationen:

  • Die großen Sünden von Imam Adh Dhahabi
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Zu den Übeln des Alkoholtrinkens gehört, dass die Gebete, die die erhabensten Formen der Anbetung sind, nicht angenommen werden. Und wenn die Gebete nicht angenommen werden, dann werden andere gute Taten erst recht nicht angenommen, wie eine Gruppe von Gelehrten festgestellt hat. Al-Qari sagte in Al-Mirqat: "Al-Ashraf sagte: 'Der Grund, warum speziell das Gebet erwähnt wurde, ist, dass es die erhabenste Form der körperlichen Anbetung ist. Wenn also selbst diese nicht angenommen wird, dann ist es umso wahrscheinlicher, dass keine andere Form der Anbetung angenommen wird.'"

Der Ausweg aus dieser Situation besteht darin, dass der Trinker eine aufrichtige Tawbah (Reue) vollzieht, denn die Tawbah löscht das aus, was davor war. Deswegen sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: "Wer auch nur einen Schluck Alkohol trinkt, dessen Tawbah (Reue) wird vierzig Tage lang nicht angenommen. Wenn er dann aber Tawbah (bereut), wird Allah seine Tawbah annehmen." Überliefert von An-Nasa'i, Ibn Majah und Ahmad und für authentisch erklärt von Al-Albani. Al-Qari sagte: "Wenn er also Tawbah macht, indem er aufhört (den Alkohol zu trinken) und es bereut, wird Allah seine Tawbah annehmen." [1]

Eine Anzahl von Gelehrten sind der Ansicht, dass dies nicht nur für das Gebet gilt; vielmehr werden auch andere Anbetungen nicht akzeptiert. Wir bitten Allah, uns sicher und gesund zu halten.

Al-Mubaarakfoori sagte in Tuhfat al-Ahwadhi: Es wurde gesagt, dass das Gebet deshalb erwähnt wurde, weil es die beste der körperlichen Anbetungen ist. Wenn es nicht akzeptiert wird, ist es wahrscheinlicher, dass auch andere Anbetungen nicht akzeptiert werden. Endzitat aus Tuhfat al-Ahwadhi. Das wurde auch von al-‘Iraaqi und al-Munaawi erwähnt.

Wir haben zwei Dinge in den genannten Antworten hervorgehoben:

1 - Die Tatsache, dass es nicht akzeptiert wird, bedeutet, dass man nicht die Belohnung erlangt; es bedeutet nicht, dass man aufhören sollte zu beten. Wenn eine Person also aufhört zu beten, dann hat sie eine weitere Sünde begangen, die möglicherweise schlimmer ist als Alkoholkonsum, nämlich das Aufgeben des Gebets.

Wenn eine Person in der Lage ist, Haddsch zu machen, dann muss sie es sofort gemäß der Mehrheit der Gelehrten tun, und es ist ihr nicht erlaubt, es zu verzögern; wenn sie es verzögert, dann begeht sie eine Sünde.

2 - Diese Bestrafung für den Alkoholkonsum gilt nur für denjenigen, der nicht Buße tut. Wenn eine Person Buße tut und sich Allah zuwendet, dann wird Allah ihre Reue annehmen und ihre guten Taten.

So weißt du, dass du dich zu Allah bekehren und nie wieder dorthin zurückkehren musst. Du solltest viele rechtschaffene Taten tun, was auch die Haddsch umfasst, denn es gibt keine Belohnung für einen angenommenen Haddsch außer dem Paradies. Wenn ein angenommener Haddsch mit Buße verbunden ist, dann werden alle Sünden, klein und groß, getilgt. [2]

Shaykh Uthman Al-Khamees wurde gefragt:

Frage: Manche denken, wenn man Berauschendes (Khamr) zu sich nimmt, dann betet man 40 Tage lang nicht, ist das wahr?

Antwort: Nein, das ist nicht wahr. Genauso wie die Einnahme von Berauschendes (Khamr) eine der größeren Sünden und verboten (haraam) ist, ist das Unterlassen des Gebets (salaah) ebenfalls verboten und eine der größeren Sünden, sogar größer als das Einnehmen von Berauschendes (Khamr). Das Unterlassen des Gebets ist schwerwiegender als die Einnahme von Berauschendes (Khamr). Deshalb ist es einem Menschen nicht erlaubt, das Gebet (salaah) unter dem Vorwand zu unterlassen, dass er Berauschendes (Khamr) zu sich nimmt. Vielmehr muss er beten und er muss Tawbah (Reue) für die Einnahme von Berauschendes (Khamr) leisten. Was den Ausspruch des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, angeht, dass 40 Tage lang kein Gebet von ihm angenommen wird, so ist damit gemeint, dass er dafür keinen Lohn erhält. Aber die Pflicht des Gebets fällt von ihm nicht ab, d.h. er wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Aber, Allah möge uns davor bewahren, wenn er stirbt, während er nicht betet und Berauschendes (Khamr) zu sich nimmt, dann befindet er sich in großer Gefahr, ewig in der Hölle zu brennen. Aber er zu sich nimmt Berauschendes (Khamr), und wir bitten Allah, dass Er ihm Tawbah (Reue) gewährt. Es ist seine Pflicht, Tawbah vom Einnehmen von Berauschendes (Khamr) zu leisten. Aber er muss beten, denn das Unterlassen des Gebets (salaah) ist schwerwiegender als das Einnehmen von Berauschendes (Khamr). [3]

[1] تجب التوبة من شرب الخمر حتى تقبل الأعمال

[2] If the prayer of a wine-drinker will not be accepted for forty days, will his Hajj not be accepted either?

[3] المقصود بأن شارب الخمر لا تقبل صلاته أربعين يوما- الشيخ عثمان الخميس- مقاطع مختصرة مهمة مفيدة

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Ist es für eine Frau erlaubt, an einem unbedeckten (offenen) Ort zu beten?

Frage:

Ist es wahr, dass eine Frau nur unter einem Dach beten darf? Das heißt, es muss eine Barriere zwischen ihr und dem Himmel geben?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Heil und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Danach: Es ist nicht wahr, dass eine Frau nur unter einem Dach oder einer Barriere zwischen ihr und dem Himmel beten darf, denn dies wird weder in der Sunnah noch in der Praxis der frommen Salaf (Altvorderen) erwähnt. Vielmehr deutet die allgemeine Aussage "Die ganze Erde wurde mir als Gebetsstätte und Mittel zur rituellen Reinigung gegeben. So soll jeder aus meiner Ummah, wo auch immer ihn die Gebetszeit erreicht, beten" (überliefert von Al-Bukhari und Muslim), darauf hin, dass die Gültigkeit des Gebets nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist. Und seine Worte "Wo auch immer einer aus meiner Ummah..." beziehen sich nicht nur auf Männer, sondern auf alle Gläubigen.

Was für die Gültigkeit des Gebets einer Frau erforderlich ist, ist die Bedeckung ihres gesamten Körpers außer dem Gesicht und den Händen, wie es in dem von Abu Dawud, Ibn Madscha, At-Tirmidhi, Ad-Darimi und Ahmad überlieferten Hadith von 'Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, berichtet wird: "Der Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: 'Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau (haidh) nicht an, außer wenn sie einen Khimar (Kopftuch) trägt.'" Haidh bedeutet hier die Frau, die die Pubertät erreicht hat. Und Abu Dawud überlieferte von Umm Salama, dass sie den Propheten, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, fragte: "Kann eine Frau in einem Obergewand (dir') und einem Kopftuch (khimar) beten, ohne einen Rock (izar) zu tragen?" Er antwortete: "Wenn das Obergewand lang genug ist, um die Fußrücken zu bedecken." Und Allah weiß es am besten. [1]

Wie soll eine Frau an öffentlichen Orten beten?

Frage:

Ist es einer Frau erlaubt, an Orten zu beten, an denen nicht-mahram Männer sie von vorne und von hinten sehen können, wie es der Fall ist, wenn sie auf Reisen ist oder am Flughafen, und sie befürchtet, dass die Zeit für das Gebet abläuft? Wie soll sie in diesen Situationen beten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn eine Frau an einem öffentlichen Ort beten muss, an dem Männer an ihr vorbeigehen und sie sehen können, dann sollte sie ihren ganzen Körper bedecken und pünktlich beten.

Und Allah weiß es am besten. [2]

[1] هل يجوز للمرأة الصلاة في مكان مكشوف

[2] How should a woman pray in public places?

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Muss man die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen, wenn man die Al-Fātiḥah wiederholt oder etwas davon?

Frage:

Wie ist das Urteil über die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit), wenn man einen Vers aus der Al-Fātiḥah falsch liest und den Vers wiederholt, und wenn man beim Lesen der Al-Fātiḥah einen Fehler macht und dann die ganze Al-Fātiḥah wiederholt, da man sie beim ersten Mal nicht vollständig zu Ende gelesen hat, sondern beim Fehler aufgehört hat? Und wo ist der Ort der Niederwerfung, vorher oder nachher?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Das Urteil über den Fehler in der Al-Fātiḥah

Wer in der Al-Fātiḥah einen Fehler macht, muss den Fehler korrigieren, da sie ein Rukn (Säule) ist. 

Und wer die Al-Fātiḥah ohne Grund wiederholt, in der irrtümlichen Annahme, dass etwas in der ersten falsch war, (dessen) Wiederholung ist makrūh (verabscheuungswürdig).

Er sagte in "Sharḥ Muntahā al-Irādāt" (1/209): "(Und) es ist für ihn makrūh, (die Al-Fātiḥah zu wiederholen), da es nicht überliefert ist, und um einen Widerspruch dessen (Meinung) zu vermeiden, der sie (damit) für ungültig erklärt hat." Ende.

Und 'Uthmān sagte in seiner Randglosse zu "al-Muntahā" (1/226): "Seine Aussage: (Und die Wiederholung der Al-Fātiḥah); außer wenn es wegen der Befürchtung eines Mangels in der ersten (Rezitation) war." Ende.

Zweitens:

Das Urteil über die Wiederholung der Al-Fātiḥah oder eines Teils davon

Wer die Al-Fātiḥah oder einen Teil davon wiederholt: Wenn er dabei auf einen Laḥn (Fehler) gestoßen ist, der die Bedeutung verändert, wie wenn er das Tā' in "(an'amta)" verbindet, ist es für ihn wājib (Pflicht), die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) zu vollziehen; denn die Sajdah ist für alles wājib, was die 'Amd (Absicht) seines Ṣalāt (Gebets) zunichtemacht.

Er sagte in "Sharḥ al-Muntahā" (1/233): "(Und) die Sajdat as-Sahw (für einen Laḥn, der die Bedeutung ändert,) in der Form (versehentlich oder aus Unwissenheit: ist wājib), denn seine 'Amd macht das Ṣalāt zunichte, also ist die Sajdah für seine Unachtsamkeit wājib, und in ihrer Bedeutung: seine Zunge hat sich mit einer Veränderung des Koranverses versprochen, in einer Weise, die seine Bedeutung ändert, wie: "إن الذين آمنوا وعملوا الصالحات " [Al-Baqarah: 277], dann: "ولئك أصحاب النار هم فيها خالدون" [Al-Baqarah: 39]" Ende.

Wenn es die Bedeutung nicht ändert: Dann gibt es keine Sajdah auf ihn durch die Wiederholung der Al-Fātiḥah oder eines Teils davon.

Und Scheich 'Abd al-'Azīz ibn Bāz, möge Allāh ihm barmherzig sein, wurde gefragt:

"Wie ist das Urteil über jemanden, der als Imām mit den Leuten betete und einen Fehler beim Rezitieren machte, und keiner der Mu'taddīn (Hintermänner) ihm darauf antwortete, bis er fertig war, dann aber im letzten Taschahud erkannte, dass er einen Fehler beim Rezitieren gemacht hatte. Muss er dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen?"

Er antwortete:

"Er muss nicht die Sajdat as-Sahw vollziehen, wenn er einen Fehler beim Rezitieren gemacht hat, wenn es außerhalb der Al-Fātiḥah war. 

Was seinen Fehler in der Al-Fātiḥah angeht: Dazu gibt es eine Differenzierung."

Und Scheich Ibn Bāz wurde auch gefragt:

"Wenn jemand beim Qirā'at al-Qur'ān (Koranrezitation) während des Ṣalāt (Gebets) einen Fehler macht, muss er dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen?"

Er antwortete:

"Der Fehler variiert und ist unterschiedlich; wenn der Fehler etwas ist, was die 'Amd (Absicht) seines Ṣalāt zunichtemacht, er ihn aber aus Sahw (Unachtsamkeit) beging: Dann muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen. Wenn es aber keinen Fehler ist, der seine 'Amd zunichtemacht, wie ein verzeihbarer Laḥn (Aussprachefehler): Dann ist keine Sajdat as-Sahw wājib (Pflicht).

Wenn er also sagt: "(Al-Ḥamdu lillāhi rabbi l-'ālamīna)", oder sagt: "(Al-Ḥamdu lillāhi rabbi l-'ālamīni r-raḥmāni r-raḥīmi)", oder "(Ar-Raḥmāni r-raḥīmi)": Das macht seine 'Amd nicht zunichte, denn es hat eine Lesart in der I'rāb (Grammatik). Ebenso, wenn er sagt: "(Māliki yawmi d-dīni)" oder "(Mālika yawmi d-dīni)": Dieser Laḥn im Akkusativ oder Nominativ beeinträchtigt nicht die Bedeutung.

Aber wenn er aus Sahw etwas liest, was seine 'Amd zunichtemacht, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen, wie wenn er liest: "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)": Das schreibt die Gnade sich selbst zu, das ist ein schwerwiegender Fehler, der die Bedeutung beeinträchtigt, denn der Mun'im (Spendende der Gnade) ist allein Allāh, "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)" Dies bezieht sich auf Allah, den Erhabenen und Mächtigen. Das ist ein schrecklicher Fehler, wenn er ihn absichtlich macht, dann macht er das Ṣalāt zunichte.

Und wenn es aus Sahw war, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen, die Lesung "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)" wiederholen und die Sajdat as-Sahw vollziehen.

Ebenso, wenn er sagt: "(Iyyākī na'budu wa-iyyākī nasta'īnu)": Das ist ein Laḥn, der die Bedeutung verändert, denn es ist eine Anrede an eine Frau, und die Anrede an Allāh lautet: "(Iyyākī na'budu)", erhaben ist Er; wenn er dies absichtlich tut, dann ist sein Ṣalāt zunichtegemacht, und er könnte damit als Murtadd (Abtrünniger) gelten, wenn er weiß, dass er seinen Rabb mit der Anrede an eine Frau anspricht, denn das wäre als Istihzā' (Spott) und Iḥtiqār (Verachtung) gegenüber seinem Rabb, erhaben ist Er, zu betrachten. Wenn es ihm aber versehentlich über die Zunge kam, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen. Wir bitten Allāh um Wohlbefinden." Ende.

Die Mālikīten waren der Meinung, dass er sich niederzuwerfen hat, wenn er sie versehentlich wiederholt hat oder um das Verdienst des Jahr (lauten) oder Sirr (leisen) Sprechens zu erlangen.

Al-'Adawī sagte in seiner Randglosse zu "Kifāyat aṭ-Ṭālib ar-Rabbānī" (1/314): "Wenn es zu den Aqwāl (Worten) des Ṣalāt gehört: Dann gibt es keine Sajdah für seine Unachtsamkeit dabei, so wie seine absichtliche Wiederholung auch das Ṣalāt nicht zunichtemacht, wie wenn er die Sūrah oder den Takbīr wiederholt oder am Ende eine Sūrah hinzufügt.

Es sei denn, es ist eine Farḍ (Pflicht)-Aussage, dann muss er sich für seine Unachtsamkeit niederwerfen, wie wenn er die Al-Fātiḥah versehentlich wiederholt hat, auch in einer Rak'ah, und es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob ihre absichtliche Wiederholung das Ṣalāt zunichtemacht, und das Rājiḥ (Vertrauenswürdige) ist, dass es es nicht zunichtemacht." Ende.

Und ad-Dardīr sagte in seiner Randglosse (1/275): "Und wenn diese Aqwāl Farāʾiḍ (Pflichten) sind, wie die Al-Fātiḥah, dann muss er sich für ihre Wiederholung niederwerfen, wenn die Wiederholung eine Taḥqīq (Bestätigung) war oder aus Shakk (Zweifel), wie einige von ihnen betonten, und es war Sahw (Unachtsamkeit), aber wenn er sie absichtlich wiederholte: Dann gibt es keine Sajdah. Und das Rājiḥ (Vertrauenswürdige) ist, dass es die Butlān (Ungültigkeit) nicht bewirkt, aber eine Iṯm (Sünde) ist.

Und zu ihrer Wiederholung, bei der das Erwähnte eintrat, gehört auch ihre Wiederholung, um einen Sirr (leisen) oder Jahr (lauten) (Vortrag) zu erreichen."

Und er erwähnte vorher, dass derjenige, der das Sirr in der Al-Fātiḥah unterließ und es durch Jahr ersetzte, sich danach (nach dem Salām) niederzuwerfen hat, im Gegensatz zu dem, der jahr war, dann es durch Sirr ersetzte, der muss sich vorher (vor dem Salām) niederzuwerfen.

Und Allāh weiß es am besten. [1]

[1] هل يسجد للسهو إذا كرر الفاتحة أو شيئا منها؟

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Urteil über das Waschen, wenn man den Penis oder den Analring während des Badens berührt hat

Frage:

Beim obligatorischen Ghusl (der vollständigen rituellen Ganzkörperwaschung) wasche ich die intime Zone, dann verrichte ich die Wudhu' (die kleinere rituelle Waschung), dann wasche ich meinen ganzen Körper mit einem Mal und reibe ihn ein, mit Ausnahme der intimen Zone und des Analbereichs, damit die Wudhu' nicht ungültig wird. Ist das richtig? Und wenn ich die intime Zone berühre, macht das dann den Ghusl ungültig? Und die letzte Sache: Ist das Einreiben (Massen) bei der Ganzkörperwaschung verpflichtend? Und ist das Waschen des Analbereichs verpflichtend?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:

Deine Frage beinhaltet eine Reihe von Angelegenheiten:

Erstens: Was du von der Waschung der intimen Zone, dann der Wudhu' und anschließend der Waschung des ganzen Körpers tust, ist das Richtige und die von dem Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überlieferte vorgeschriebene Handlungsweise. Dabei solltest du darauf achten, mit dem Kopf zu beginnen, indem du ihn dreimal wäschst, dann das Wasser über deine rechte Seite und dann über deine linke Seite gießt. Wir haben die vollständige und ausreichende Art der Ganzkörperwaschung in der Fatwa Nr. 41097 erläutert.

Zweitens: Das Berühren des Penis oder des Analrings während des Ghusl macht die Ganzkörperwaschung nicht ungültig, aber wenn es nach dem Waschen der Wudhu'-Körperteile geschieht, macht es nur die Wudhu' ungültig, sodass du sie nach dem Ghusl wiederholen musst. Denn du hast nach dem Ungültigmachen keine gültige Wudhu' und auch keinen vollständigen Ghusl mit Wudhu' vorgenommen. Scheich Al-Uthaimin sagte: "Das Entweichen von Darmwinden ist ein Ungültigmachender Faktor (Naqidh) für die Wudhu', aber nicht für den Ghusl. Wenn also jemand während seines Ghusl seine intime Zone berührt, uriniert oder einen Wind entweicht, soll er seinen Ghusl zu Ende bringen und danach die Wudhu' verrichten."

Und wenn der Ghusl wegen einer größeren (rituellen) Unreinheit (Hadath Akbar) durchgeführt wird, ersetzt er die Wudhu'. Wenn jemand also im Zustand der Ganabah (der großen rituellen Unreinheit) ist und den Ghusl vollzieht, ersetzt dies die Wudhu', gemäß Allahs Worten: "Und wenn ihr im Zustand der Ganabah (großen Unreinheit) seid, dann reinigt euch." (Al-Ma'idah 5:6)  

Er muss nach dem Ghusl keine Wudhu' verrichten, es sei denn, es tritt während oder nach dem Ghusl etwas ein, was die Wudhu' ungültig macht. Dann muss er für das Gebet die Wudhu' verrichten. Wenn aber nichts eintritt, was ungültig macht, ersetzt sein Ghusl von der Ganabah die Wudhu', egal ob er vor dem Ghusl die Wudhu' verrichtet hat oder nicht. Ende des Zitats.

Er sagte auch: "Nach der verbreiteten Auffassung der Rechtsschule macht das Berühren des Penis die Wudhu' ungültig. Dementsprechend muss derjenige, der während seines Ghusl seinen Penis berührt hat, danach die Wudhu' verrichten, unabhängig davon, ob er die Berührung beabsichtigt hat oder nicht." Ende des Zitats.

Siehe auch die Fatwas Nr. 30438 und 110792.  

Drittens: Offensichtlich meinst du mit "Massen" (Einreiben) das Reiben. Das Reiben bei der Wudhu' und dem Ghusl ist umstritten. Die Malikiten hielten es für verpflichtend, die Mehrheit hielt es für empfehlenswert. Unsere bevorzugte Auffassung ist, dass es empfehlenswert ist. Siehe Fatwa Nr. 10537.

Was das Waschen des Analbereichs beim Ghusl angeht, so ist es verpflichtend, denn der Bereich zwischen den Hüften hat denselben Rechtsspruch wie der sichtbare Teil des Körpers. Siehe Fatwa Nr. 119784.

An-Nawawi sagte in Al-Madschmu': "Was den Ausspruch des Verfassers angeht 'Er wäscht die Unreinheit von seiner intimen Zone', so sagten dies auch Asch-Schafi'i und die Gefährten. Gemeint ist die Nadschasa (Unreinheit) an der Qubul (Vulva) und dem Dubur (Anus) wie Reste vom Istindschua' (der rituellen Reinigung nach dem Stuhlgang) und anderes, sowie Mani (Samenflüssigkeit), Rut'ubat al-Fardsch (Feuchtigkeit der Vulva) und anderes an der Qubul. 'Al-Qadhar (Unreinheit)' umfasst sowohl das Reine als auch das Unreine." Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] حكم غسل من مس ذكره أو حلقة دبره أثناء الغسل

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Am Anfang ist es eine große Herausforderung, die richtigen Quellen zu finden und die wahre Aqida von der falschen zu unterscheiden, denn die Fitan (Versuchungen) sind zahlreich. Wir müssen aufrichtig in unseren Absichten sein und Allah bitten, uns nicht in die Irre gehen zu lassen und uns rechtzuleiten.

Alhamdulillah, vor zwei Jahren hat Allah mich auf den geraden Weg rechtgeleitet und ich konvertierte zum Islam. Die einzig wahre Aqidah ist die der rechtgeleiteten Salaf (Altvorderen), die Salaf-us-Saalih, wie es im Hadith heißt: Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Die Besten der Menschheit sind meine Generation, dann diejenigen, die nach ihnen kommen und dann jene, die nach ihnen kommen!“ (Al-Bukhaari (Nr. 2652) und Muslim (Nr. 2533)). Das sind die Salaf.

Diese Aqidah der Salaf wird auch Athari oder Salafi genannt. Wie du Zugang zu vertrauenswürdigen Quellen findest, möchte ich hier aufzählen, denn diese sind allesamt sahih (authentisch), In-scha-Allah:

https://linktr.ee/marmoris._

Die einzig wahre Aqidah ist die der rechtgeleiteten Salaf, die auch als "Athari" oder "Salafi" bekannt ist. Im Gegensatz dazu sind die Asch'ariten und Maturiditen nicht zur Ahlus-Sunna zu zählen, denn ihre Aqidah weicht von der reinen Lehre der Gefährten und der frommen Altvorderen ab.

Die Antwort auf denjenigen, der sagt: Die Asch'ariten und Maturiditen sind die Ahlus-Sunnah

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Die Asch'ariten und Maturiditen behaupten, sie seien die Ahlus-Sunnah, und vor ihnen die Mu'taziliten. Es kommt jedoch nicht auf die Behauptung an, sondern darauf, ob der Anspruch der Realität entspricht. Wir verweisen den Fragesteller auf das Buch "Al-Asch'ariyyah fi Mizan Ahlus-Sunnah" (Die Asch'ariten auf der Waage der Ahlus-Sunnah) von Scheich Faisal Al-Jassim. Es ist eine wissenschaftliche Kritik des Buches "Ahlus-Sunnah Al-Asch'ariyyah Schahadatu 'Ulama Al-Ummah wa Adallatuhum" (Die Asch'ariten sind die Ahlus-Sunnah, Zeugnisse der Gelehrten der Ummah und ihre Beweise). Wir haben zuvor die bekanntesten Prinzipien der Asch'ariten erwähnt, die dem Ansatz der rechtschaffenen Salaf, der Ahlus-Sunnah wal-Jama'ah, widersprechen, und zwar in der Fatwa Nr. 38987.

Wir möchten hier darauf hinweisen, dass der Imam Abu Al-Hasan Al-Asch'ari drei Phasen durchlaufen hat: die Mu'taziliten-Phase, dann die Nachahmung von Ibn Kullab und schließlich die Übereinstimmung mit der Ahlus-Sunnah, allen voran dem Imam Ahmad ibn Hanbal. Al-Asch'ari drückte diese letzte Position deutlich in seinen drei Büchern aus: Risalah ila Ahli-thaghr, Maqalat Al-Islamiyyin und Al-Ibanah. Wer Al-Asch'ari in dieser Phase folgte, stimmt mit der Ahlus-Sunnah wal-Jama'ah in den meisten Glaubensfragen überein. Wer jedoch seine Methode in der zweiten Phase beibehielt, widersprach Al-Asch'ari selbst und der Ahlus-Sunnah in vielen ihrer Glaubensüberzeugungen. Wir haben zuvor darauf hingewiesen und denjenigen, die Details wünschen, auf einige spezialisierte Bücher über die Asch'ari-Schule und das Leben von Al-Asch'ari - möge Allah ihm barmherzig sein - in der Fatwa Nr. 10400 verwiesen.

Viele der Asch'ariten-Gelehrten kehrten am Ende ihres Lebens zur Ahlus-Sunnah-Schule zurück, wie Al-Asch'ari selbst. Siehe dazu die Fatwa Nr. 134439.

Um die Unterschiede zwischen der Methodik der Ahlus-Sunnah wal-Jama'ah und der Asch'ariten-Methodik zu erfahren, kann man auf die in der Fatwa Nr. 139074 erwähnten Quellen zurückgreifen.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] الرد على من قال: الأشاعرة والماتريدية هم أهل السنة

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Frage: Ich bin ein muslimisches Mädchen, zwanzig Jahre alt, und ich bin in einen ausländischen christlichen Mann verliebt, der kein Arabisch spricht. Darf ich einen christlichen Mann heiraten, wenn mein religiöses Bekenntnis sicher ist und ich sicher bin, dass dies meinen Islam nicht beeinträchtigen wird?

Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Die Muslime sind sich einig, dass es für eine muslimische Frau nicht zulässig ist, einen Nicht-Muslim zu heiraten, egal ob er Jude, Christ oder sonst etwas ist, denn Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Auslegung der Bedeutung): "Und gebt (eure Töchter) nicht Al-Mushrikoon zur Frau, bis sie (an Allah allein) glauben, und wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein (freier) Mushrik (Götzendiener, etc.), auch wenn er euch gefällt. Diese (Mushrikoon) laden euch zum Feuer ein, doch Allah lädt (euch) mit Seiner Erlaubnis ins Paradies und zur Vergebung ein und macht den Menschen Seine Ayat (Beweise, Beweise, Verse, Lehren, Zeichen, Offenbarungen usw. ) den Menschen deutlich, damit sie sich daran erinnern" [al-Baqarah 2:221] "... wenn ihr dann feststellt, dass sie wahrhaftig gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück, denn sie sind weder rechtmäßige (Ehefrauen) für die Ungläubigen noch sind die Ungläubigen rechtmäßige (Ehemänner) für sie" [al-Mumtahanah 60:10]." [1]

[1] A Muslim woman is in love with a Christian man and wants to marry him

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Antwort: Wenn er die Suratul-Fātiḥah vergisst, muss er das Gebet wiederholen. Die Suratul-Fātiḥah ist eine der Säulen (Arkān) des Gebets. Wenn er der Imām oder ein Einzelner ist und die Suratul-Fātiḥah nicht rezitiert, ist sein Gebet nicht gültig. Wenn er im ersten Rakʿah (Gebetseinheit) vergessen hat, ersetzt die zweite Rakʿah die erste. Ebenso muss er eine Rakʿah anstelle derjenigen verrichten, in der er die Suratul-Fātiḥah vergessen hat. Die Leute sollten ihn darauf aufmerksam machen, wenn er vergisst.

Frage: Muss er (der Betende) dann auch eine Sajdah as-Sahw (Vergessensprostration) verrichten?

Antwort: Ja, er muss auch eine Sajdah as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) verrichten. [1]

Wenn ein Imam beim Rezitieren einer Sure in der Fatiha einen Vers vergisst, wie ist dann das Urteil (Hukm) seines Gebets?

Frage:

In einer Moschee gibt es eine Gemeinschaft, die den Maghrib-Gebet verrichtet. Im ersten Rak'a (Gebetseinheit) vergaß der Imam, einen Vers aus der Sure Al-Fatiha zu rezitieren. Nach Beendigung des Gebets sagen einige: "Wir müssen das Gebet noch einmal wiederholen." Sie begründen dies mit dem Hadith "Ein Gebet ist ohne das Rezitieren der Fatihat al-Kitab (Sure Al-Fatiha) nicht gültig." Damit meinen sie, dass die Sure Al-Fatiha vollständig ohne Auslassung rezitiert werden muss. Muss in diesem Fall das Gebet wiederholt werden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

In der Antwort auf Frage Nr. 10995 wurde erwähnt, dass die Sure Al-Fatiha zu den Säulen (Rukn) des Gebets gehört, und das Gebet ohne ihre Rezitation ungültig ist. Sie ist für den Betenden, sei er Imam oder Gemeindemitglied (Ma'mum), Pflicht, egal ob er laut oder leise betet.

Zweitens: 

Wenn der Imam oder eine Person, die allein betet, die Sure Al-Fatiha in einem der Rak'a vergisst oder einen Vers davon auslässt, und er sich erst nach längerer Zeit daran erinnert, muss er sein Gebet wiederholen. Erinnert er sich kurz nach Beendigung des Gebets, soll er wieder aufstehen und einen zusätzlichen Rak'a als Ersatz für den Rak'a, in dem er die Sure Al-Fatiha nicht vollständig rezitierte, hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) ausführen.

Imam An-Nawawi sagte in Al-Majmu' (3/288): "In Bezug auf eine Person, die das Rezitieren der Sure Al-Fatiha bis zum Ende oder bis zum Ruku' vergisst, gibt es zwei bekannte Ansichten. Die stärkste, die auf dem Konsens unserer Gelehrten und der neuen Aussage (Qawl Jadid) des Imam Schafi'i basiert, ist, dass die Pflicht der Rezitation der Sure Al-Fatiha für ihn nicht entfällt. Wenn er sich kurz danach erinnert, muss er das Gebet wieder aufnehmen, einen zusätzlichen Rak'a hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw ausführen. Wenn aber längere Zeit vergangen ist, muss er das Gebet von vorne wiederholen."

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah) (5/331) wurden einmal gefragt: "In einer Oberschule führte einer der Schüler das Tarawih-Gebet als Imam für seine Mitschüler durch. Er vergaß, einen Vers aus einer Koransurah zu rezitieren, ohne es zu bemerken. Nach Beendigung des Gebets wurden sie darauf aufmerksam gemacht, woraufhin er unsicher war, ob er das Gebet wiederholen oder was er sonst tun müsse. Wenn er es so belässt, wird dann sein Gebet angenommen?"

Sie antworteten: "Wenn der Imam die Sure Al-Fatiha vergisst und sich erst lange nach Beendigung des Gebets daran erinnert, muss er das verpflichtende Gebet (Salat al-Fardh) wiederholen, da das Rezitieren der Sure Al-Fatiha zu den Säulen (Arkan) des Gebets gehört. Der Prophet, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte:

"Kein Gebet ist gültig ohne das Rezitieren der Fatihat al-Kitab (Sure Al-Fatiha)." (Überliefert von al-Buchāri, Nr. 756)

Erinnert er sich jedoch kurz danach, soll er unverzüglich einen zusätzlichen Rak'a als Ersatz für den Rak'a, in dem er die Sure Al-Fatiha nicht vollständig rezitierte, hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw ausführen. Wenn er jedoch einen anderen Vers als die Sure Al-Fatiha vergessen hat, ist sein Gebet gültig, und es liegt keine Verpflichtung für ihn oder die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) dahinter. Denn das Rezitieren von etwas anderem als der Sure Al-Fatiha ist empfohlen (Mustahabb), aber nicht verpflichtend." Möge Allah ihnen Seine Rechtleitung gewähren. Mögen Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Ständiger Ausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten

Bakr Abū Zaid, 'Abdul-'Azīz Āl asch-Schaich, Sālih al-Fawzān, 'Abdul-'Azīz ibn 'Abdullāh ibn Bāz.

Was das Gemeindemitglied (Ma'mūm) betrifft, wenn es die Sure Al-Fatiha vergisst oder nicht bemerkt, muss es diese nicht wiederholen, da es durch den Imam abgedeckt ist.

Drittens:

Wenn der Sachverhalt klar ist, müssen in diesem Fall alle ihr Gebet wiederholen, da der Imam die Sure Al-Fatiha nicht richtig rezitiert hat und die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) dem gefolgt sind.

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses (6/38) wurden einmal gefragt: "Im Maghrib-Gebet hat der Imam die Sure Al-Fatiha rezitiert, aber zwei ihrer Verse vergessen. Die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) waren sich dessen sicher, haben ihn aber bis zum Ende des Gebets nicht darauf aufmerksam gemacht. Nachdem der Imam den Friedensgruß (Taslīm) gesprochen hatte, sagten sie zu ihm: "Sie haben zwei Verse der Sure Al-Fatiha vergessen", und der Imam stimmte ihnen zu, da er auch das Gefühl hatte, die Fatiha zu schnell rezitiert zu haben. Aber er sagte auch: "Wenn ich einen Fehler gemacht habe, hätte mich jemand daran erinnern sollen." Was ist die Rechtsprechung in dieser Sache?"

Sie antworteten: "Wenn sich der Sachverhalt so verhält, wie beschrieben, müssen ihr alle euer Gebet wiederholen, denn das Gebet ist ohne das vollständige Rezitieren der Sure Al-Fatiha nicht gültig, und das war in eurem Fall nicht gegeben. Eigentlich hätte der Imam, als er erkannte, dass er einen Teil der Verse der Al-Fatiha ausließ, sofort aufstehen und einen zusätzlichen Rak'a hinzufügen, dann die letzte Sitzung (Taschahhud) und die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) und dann den Friedensgruß (Taslīm) sprechen sollen. Da er dies aber nicht getan und einige Zeit verstrichen ist, muss er sein Gebet vollständig wiederholen, und das Gleiche gilt für euch alle."

Ständiger Ausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten

Bakr Abū Zaid, Sālih al-Fawzān, 'Abdullāh al-Ghudayyān, 'Abdul-'Azīz Āl asch-Schaich, 'Abdul-'Azīz ibn 'Abdullāh ibn Bāz.

Und Allah weiß es am besten. [2]

[1] حكم نسيان قراءة الفاتحة في الصلاة

[2] إذا نسي الإمام إحدى آيات الفاتحة فما حكم الصلاة

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Die Scharia ist gut

Die Stellung der islamischen Scharia und ihre Urteile, und ihre Berücksichtigung der Interessen des Dies- und Jenseits 

Frage:

Was ist unser Glaube in Bezug auf das, was Allah verboten und erlaubt hat, und was Er uns auferlegt und davon abgehalten hat?

Und ist das, was Allah uns an Seiner göttlichen Gesetzgebung auferlegt hat, immer vorteilhafter als die übrigen Scharias in Bezug auf die religiösen und weltlichen Interessen, oder hat es manchmal nur mit den religiösen Interessen zu tun?  

Und beinhaltet das, wovon Allah uns abgehalten hat, immer einen Nachteil für unsere weltlichen und jenseitigen Interessen, oder nur für die jenseitigen?

Und gibt es einen Unterschied zwischen den Urteilen über die 'Ibadah (Anbetungen) und den Mu'amalat (zwischenmenschlichen Beziehungen) in Bezug auf die religiösen und weltlichen Interessen, so dass jene einen Vorzug für das Diesseits haben und jene für das Jenseits?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:

Diese islamische Scharia mit ihren Geboten und Verboten übertrifft die früheren himmlischen Scharias, ganz zu schweigen von den von menschlichen Verständen geschaffenen Scharias.

Sie ist die Scharia, die von Demjenigen niedergelegt wurde, Der wusste, welche Interessen, Weisheiten und lobenswerten Ziele in ihr enthalten sind. Er machte sie zur herrschenden über jede andere Scharia und jedes andere Gesetz. Sie gebietet nur das, worin ein reiner oder überwiegender Nutzen liegt, und sie verbietet nur das, worin ein reiner oder überwiegender Schaden liegt. Das gilt allgemein für die Interessen der Religion und des Diesseits, denn die islamische Scharia gründet auf Weisheit und Barmherzigkeit.

Ibn Al-Qayyim - Möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in "I'lam al-Muwaqqi'in": "Die strahlende Scharia steht auf der höchsten Stufe der Interessen, ohne dass etwas von ihr abweicht. Denn die Scharia gründet in ihrer Basis und ihrem Fundament auf Weisheiten und den Interessen der Diener im Dies- und Jenseits. Sie ist alles Gerechtigkeit, alles Barmherzigkeit, lauter Interessen und lauter Weisheit. Jede Angelegenheit, die von der Gerechtigkeit zur Ungerechtigkeit, von der Barmherzigkeit zu ihrem Gegenteil, von den Interessen zur Verderbnis und von der Weisheit zur Nichtigkeit abweicht, gehört nicht zur Scharia, selbst wenn sie durch Auslegung in sie einbezogen würde.

Die Scharia ist Allahs Gerechtigkeit unter Seinen Dienern, Seine Barmherzigkeit unter Seinen Geschöpfen, Sein Schatten auf Seiner Erde, Seine Weisheit, die auf Ihn und die Wahrhaftigkeit Seines Gesandten auf vollkommenste und wahrhaftigste Weise hinweist. Sie ist Sein Licht, durch das die Sehenden sehen, Seine Führung, der die Rechtgeleiteten folgen, Seine vollkommene Heilung, durch die jeder Kranke geheilt wird, und Sein gerader Weg - wer auf ihm geradeaus geht, der geht auf dem rechten Weg. Sie ist die Erquickung der Augen, das Leben der Herzen und die Wonne der Seelen. Für sie ist Leben, Nahrung, Heilmittel, Licht, Genesung und Bewahrung, und alles Gute in der Existenz wird nur von ihr gewonnen und durch sie erlangt.

Und jeder Mangel in der Existenz ist auf ihre Vernachlässigung zurückzuführen. Wären nicht einige ihrer Züge übrig geblieben, so wäre sie die Bewahrung für die Menschen und der Bestand der Welt. Durch sie hält Allah die Himmel und die Erde, damit sie nicht ins Wanken geraten. Wenn Allah - der Erhabene - die Zerstörung der Welt und die Aufrollung des Universums wünscht, hebt Er das auf, was von ihren Zügen übriggeblieben ist. Die Scharia, mit der Allah Seinen Gesandten geschickt hat, ist die Säule der Welt und der Angelpunkt des Rades des Erfolgs und des Glücks in dieser Welt und im Jenseits." Ende des Zitats.

Bei dem, was erwähnt wurde, gibt es keinen Unterschied zwischen den Urteilen über die 'Ibadah und den Mu'amalat (zwischenmenschlichen Beziehungen). Alles wurde niedergelegt, um die religiösen und weltlichen Interessen des Menschengeschlechts zu verwirklichen, außer dass manche Leute die Weisheiten hinter diesen Geboten und Verboten erfassen und andere sie nicht erfassen.

Asch-Schinqiti sagte in "Madschalis at-Tafsir": "Allah - der Erhabene und Höchste - hat diese Dinge verboten, nämlich: Das Maitah (verendetes Tier), das Dam (Blut), und Lahm al-Chinzir (Schweinefleisch). Und es ist bekannt, dass Allah nichts verbietet, außer aus einer Weisheit heraus, und Er verbietet nichts, außer aus Schädlichkeit. Manche Menschen mögen zur Weisheit dieses Dinges finden, und die Menschen mögen unfähig sein, sie zu begreifen. Denn Allah - der Erhabene und Höchste - umfasst mit Seinem Wissen alle Dinge. Und Er verbietet nur aus einer Weisheit heraus. Er verbietet nichts, außer dass es gewaltige Schäden beinhaltet. Und diese Schäden mögen die Menschen erfassen, und die Begreifung der Menschen mag daran scheitern, denn das Wissen des Schöpfers - des Erhabenen und Höchsten - umfasst alle Dinge. Er weiß Dinge, die das Verständnis der Menschen übersteigt." Ende des Zitats.

Und für den Nutzen: Es wird empfohlen, die Fatwa Nr. 342697 nachzulesen.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] منزلة الشريعة الإسلامية وأحكامها ومراعاتها لمصالح الدنيا والآخرة

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Al-Hadath al-Akbar (der große Reinheitsverlust) und Al-Hadath al-Asghar (der kleine Reinheitsverlust) - Shaykh Salih Al-Fawzan, möge Allāh ihn (im Guten) bewahren.

Frage:

Fragetext: Was ist der Begriff Al-Hadath al-Akbar und was ist auch der Begriff Al-Hadath al-Asghar?

Antworttext: Al-Hadath al-Akbar ist das, was Ghusl (die rituelle Ganzkörperwaschung) erforderlich macht; wie Haidh (Menstruation), Dschanabah (größere rituelle Unreinheit) und Nifas (Wochenbett). Dies ist Al-Hadath al-Akbar.

Was aber Al-Hadath al-Asghar angeht, so ist es das, was Wudhu' (die rituelle Reinigung) erforderlich macht; wie Bawl (Urinieren), Ghaa'it (Stuhlgang) und die anderen Dinge, die die Wudhu' brechen. Was also nur Wudhu' erforderlich macht, ist ein kleiner Hadath, und was Ghusl erforderlich macht, ist ein großer Hadath. Dazwischen gibt es Unterschiede in Bezug auf die Akham (Urteile), die daraus resultieren, deren Ort die Bücher der Fiqh-Rechtswissenschaft sind. [1]

Gehört Blutungen zu Al-Hadath al-Asghar (die kleine Reinheitsverlust)?

Das Grundprinzip ist, dass Blutungen die Wudu nicht unterbrechen. Blutungen aus einem anderen Körperteil als der Vagina machen die Wudu nicht ungültig. [2]

[1] الحدث الأكبر والحدث الأصغر

[2] Does Bleeding Break Wudu?

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Wie gießt der Ghusl-Nehmende Wasser über seinen Kopf beim Ganzkörperbad (Ghusl) nach der rituellen Unreinheit (Dschanaba)?

Frage:

Was meint man mit den drei Handvoll Wasser? Bedeutet das, dass ich meine Hände dreimal mit Wasser benetze und dann jeweils eine andere Stelle am Kopf abwische, d.h. bei jedem Mal eine andere Stelle? Oder was? Möge Allah euch belohnen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:

Was mit den Handvoll (Hathayat) beim Ganzkörperbad gemeint ist, sind die Hände voll Wasser bzw. die Handgriffe, wobei eine Handvoll das ist, was in die beiden Handflächen passt. D.h. der Ghusl-Nehmende schöpft mit seinen Händen Wasser und gießt es über seinen Kopf. Dies macht er drei Mal. Es ist nicht damit gemeint, dass er nur seine Hände benetzen und dann verschiedene Stellen am Kopf abwischen soll. In der Erläuterung des Hadith über die Beschreibung des Ganzkörperbads des Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Frieden, steht in Tuhfat Al-Ahwadhi, der Erläuterung von Sunan At-Tirmidhi, bei der Aussage: "Dann gießt er drei Handvoll (Hathayat) über seinen Kopf." Dies bedeutet, dass er dreimal mit seinen Händen Wasser schöpft, wobei jedes Mal eine Hathayah ist. So wurde es in An-Nihayah (Buch) erklärt. Der Sinn ist, dass er dreimal mit seinen Händen Wasser über seinen Kopf gießt. In einer Überlieferung von Al-Buchari und Muslim heißt es: "Dann gießt er drei Handgriffe (Gharafat) Wasser mit seinen Händen über seinen Kopf."

An-Nawawi sagte: "(Drei Hathayat) bedeutet dasselbe wie die Handgriffe (Ghurfat) in der anderen Überlieferung. Eine Handvoll (Ghurfah) ist, was in beide Handflächen von etwas passt."

Wenn jedoch die Frau eine Frisur mit geflochtenen Zöpfen hat, wird von ihr nicht verlangt, ihre Frisur aufzulösen. Stattdessen reicht es aus, sie zu waschen und zu reiben, bis sie sicher ist, dass das Wasser bis zu den Haarwurzeln und -ansätzen vorgedrungen ist. At-Tirmidhi und andere überlieferten von Umm Salamah, dass sie sagte: "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Haare zu einer Frisur geflochten hat. Soll ich sie für das Ganzkörperbad (Ghusl) nach der Dschanaba (rituellen Unreinheit) auflösen?" Er antwortete: "Nein, es reicht aus, dass du drei Handvoll (Hathayat) Wasser über deinen Kopf gießt und dann den Rest deines Körpers mit Wasser übergießt, dann bist du rein." Oder er sagte: "Dann bist du rein." Abu Isa sagte: "Dies ist ein guter, authentischer Hadith. Und so handeln die Gelehrten: Wenn eine Frau das Ganzkörperbad nach der Dschanaba (rituellen Unreinheit) nimmt, muss sie ihre Haare nicht auflösen, sondern es reicht aus, dass sie Wasser über ihren Kopf gießt." Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die Fatwa Nr. 75444 anzusehen.  

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] كيف يحثي المغتسل الماء على رأسه في غسل الجنابة

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Du brauchst dafür keine Zeugen oder eine formelle Zeremonie. Du kannst dies in der Stille deiner eigenen Wohnung tun, indem du aufrichtig die Shahada aussprichst, die lautet:

Ash-hadu alla ilaha illa-Allah wa ash-hadu anna Muhammadan Rasul-Allah.

Das ist Arabisch und die Gelehrten haben es wie folgt übersetzt:

"Ich bezeuge, dass es keinen [anbetungswürdigen] Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Allahs Gesandter ist."

Wenn du mehr über den Islām und die Konvertierung erfahren möchtest, schaue dir den ersten Link in meinem Linktr.ee an: https://linktr.ee/marmoris._. Dort findest du viele nützliche Ressourcen wie Kutub (Bücher), Videos und Kurse von vertrauenswürdigen 'Ulamā' (Gelehrten) oder Ahlu-l-'Ilm (Leuten des Wissens), die dir auf deinem Sabīl (Weg) helfen können. Es gibt Ma'lūmāt (Informationen) über die Usūlu-d-Dīn (Grundlagen des Islāms), as-Salāh (das Gebet), Arkānu-l-Īmān (die Säulen des Imans), Ahkāmu-t-Tahārah (die Reinigungsvorschriften) und vieles mehr. Und besonders nützliche Ma'lūmāt für Muhtadīn (Neukonvertierte).

Auf unserem Discord-Server findest du eine Gemeinschaft von Brüdern, die bereit sind, dir auf optimale Weise bei all deinen Fragen zu helfen.

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Nach der Meinung der Hanbaliten ist es erlaubt es zu rasieren oder zu kürzen, was aber nicht erlaubt ist, ist das Zupfen und darin sind sich alle Gelehrten einig, dass das Zupfen der Augenbrauen verboten ist.

Die zweite Ansicht besagt, dass das „Entfernen“ speziell nur auf das Zupfen bezogen ist, weshalb es erlaubt sei die Haare der Augenbrauen zu rasieren oder zu kürzen. Dies ist die Ansicht der Hanbaliten.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (14/82) steht: „Die Rechtsgelehrten waren sich darüber einig, dass das Zupfen der Augenbrauen zum verbotenen „Entfernen“ (An-Nams) gehört, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Allah verfluche die Frauen, die die Augenbrauen (anderer) entfernen, und diejenigen, die dies bei sich machen lassen.‘

Sie waren sich jedoch über das Enthaaren und Rasieren uneinig. So waren die Malikiten und Schafi'iten der Ansicht, dass das Enthaaren zum Zupfen gehört. Die Hanbaliten aber waren der Meinung, dass das Enthaaren und Rasieren erlaubt und dass nur das Zupfen verboten sei.“ [1]

[1] Das Urteil über das Entfernen der Augenbrauen, wenn sie dick sind

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