Du hast nix Falsch gemacht und der Käufer trägt bei ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung selbst das Risiko..
Es mag sein das Du ausser dem angegeben Wasserverlust nix gewusst hast aber das Gegenteil muß man dir erstmal Nachweisen.. Sobald der jedoch das Teile eh Zerlegt hat ist es mit der lückenlosen Beweisführung vorbei und du hast auch keinerlei Haftung zu Übernehmen .
Du bist kein mechatroniker hast das nicht gelernt , Du hast ein wages Problem angegeben über das du nicht mehr weist oder wissen kannst.. Fertig..
Wer dann noch privat kauft ist einfach mal selbst schuld und trägt selbst sein Risiko .
Währe was anderes wenn du das Fahrzeug als gewerblicher Händler verkauft hättest und selbst dann ist die Beweisführung sehr schwierig da der Motor von einen Sogenannten Fachmann zerlegtwurde ..
Prtivates Gutachten ?? was ist das denn den Begriff gibt es in der rechtsprechung nicht und hat damitauch nur sehr wenig weweisrelevanz.. Wen der das ev sogar als Nebenher Gefälligkeitsreparatur ( Schwarzarbeit ? ) gemacht hat noch weniger..
Eine bekannte Masche so mancher Menschen die damit nachträglich den Preis drücken wollen ist das auch obwohl ich nicht beurteilen kann was Hier zutreffend ist.. die gerichte kennen diese Masche auch..
Lass ihn mal Klagen was er eh nicht machen wird weils Sinnlos ist und keine wirklich anerkennungsfähige beweiskräftige Hinterlegung da gegeben ist. In so einem Fall Bezahlt der dir sogar den Anwalt über die Gerichtskosten.. Pass auf deinen Kauvertrag gut auf den der könnte wichtig werden..