Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in der Finanzverwaltung NRW folgendes abgefragt wird:
- Lebenslauf, vor allem Schullaufbahn, Hobbys, berufl. Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
- Abteilungen der Finanzämter (Veranlagung, Vollstreckung, etc.)
- Verwendung von Steuern (Bezahlung von Beamten/Angestellte im öD, Bildung, Straßenbau, etc.)
- Welche Arten von Steuern man kennt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, etc.)
- Unterschied zwischen Beamten und Angestellten
- Oberster Dienstherr?
- Gibt es mehr als einen Umsatzsteuersatz? -> Wenn ja: weshalb gibt es mehrere? Wie hoch sind die?
- Verhalten in bestimmten Situationen (bspw. Telefonat mit einem wütenden Steuerpflichtigen; oder auch Konfliktsituationen mit Kollegen bspw. Radio ist zu laut; oder ein Kollege möchte Urlaub am selben Tag, den man selbst frei hat, weil die Großmutter da 80 Jahre alt wird; Umgang mit Drohungen)
- Umgang mit Rechtsnormen:
Beispiel:
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Aus dieser Norm sollen dann alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen richtig benannt werden und auf kleine Fälle angewendet werden. Diese könnten wie folgt aussehen:
- Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.
- Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.
- Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.
- Die Obdachlose O lebt in Hamburg.
Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen.
Je nach Finanzamt erfolgt am selben oder einem späteren Tag noch eine oder oder mehrere Gruppendiskussionen. Da kann es z.B. um Coronamaßnahmen, die Abschaffung des Beamtentums, Flüchtlingsaufnahme oder auch die Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs gehen.
Darüberhinaus sollte man auch über ein bisschen politisches Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehören
- Gewaltenteilung
- der (bereits genannte) oberste Dienstherr: Welchem Ministerium ist die jeweilige Behörde unterstellt? Wer leitet dieses Ministerium? Welcher Partei gehört er oder sie an?
- Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
- Wer ist der Bundeskanzler der BRD oder Ministerpräsident/-in des jeweiligen Bundeslandes?
- Wann finden die Bundestags- bzw. Landtagswahlen statt?
- Bundespräsident: Wie wird er gewählt? Wie lang ist die Amtszeit? Was sind seine Aufgaben?
- Wie setzt sich der Bundesrat oder die Bundesversammlung zusammen?
- Was ist das höhste deutsche Gericht?
- Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Was ist das höchste Gericht dieser und wo befindet es sich? Wie sieht der Instanzenweg aus?
Auch sollte man das politische Weltgeschehen im Auge behalten, also womit sich aktuell die Nachrichten beschäftigen.
Ggf. können auch Fragen bezüglich der Ausbildung, besonders in Hinsicht auf Ausbildungsorte und -dauer, gestellt werden.
Prozentrechnung bzw. Dreisatz wurde bei mir damals nicht gefragt. Sollte man aber durchaus - besonders für Umsatzsteuer - beherrschen.
Wie hoch die Einstellungschancen sind, ist von FA zu FA unterschiedlich, und ist von der Meinung der Amtsleitung abhängig. Aber grundsätzlich ist das Auswahlverfahren bei der Finanzverwaltung NRW recht einfach zu bestehen.