Na dann will ich mal Deine Aussagen einzeln aufdröseln:
Aber warum sollte man Menschen die Möglichkeit geben sich in einer
modernen und sekularen Gesselschaft aufzuhalten wenn diese nur am
ausnutzen der Gesselschaft intressiert sind?
Wer sagt Dir denn, dass "die" nur am Ausnutzen der Gesellschaft interessiert sind? Was ist denn überhaupt "kriminell" für Dich? Die meisten Asylsuchenden kommen ohne Pass nach Deutschland, was für sich allein schon ein Straftatbestand ist. Und wenn Du weiter unten schon rechte Gewalttaten relativierst und von einem "Promillebereich" redest: In welchem Prozent- oder Promillebereich bewegen sich Deiner Meinung nach straffällige "Asylanten" gegenüber nicht-straffälligen (wenn man von der Pass-Sache absieht)?
von mir aus, sollte man diese Menschen auch in Kriegsgebiete zurückschicken dürfen
Tja, zum Glück entscheidest nicht Du das. Es verstößt nämlich gegen das bindende Völkerrecht, Artikel 33 Genfer Flüchtlingskonvention.
Das unser Staat so absolut zimperlich gegen Kriminelle
Asylanten/Flüchtlinge vorgeht ist absolutes Gift für unsere Gesselschaft!
Unser Staat ist überhaupt nicht "zimperlich" gegen Flüchtlinge. Vor dem Gesetz sind hier zum Glück alle gleich, unabhängig von Aufenthaltsstatus. Meinungen wie Deine halte ich viel eher für gesellschaftliches Gift.
Man hat fast das Gefühl , dass sie aufgrund der Geschichte Deutschlands
2nd Weltkrieg ect eine Sonderstellung genießen und machen dürfen was sie wollen
Dürfen sie nicht. Dein Gefühl täuscht.
Sexua-Delikte , Raub und Mord sollten zu einer sofortigen Abschiebung
führen und die Täter bis zu dieser vollsteckung gehören in Haft gesteckt
und nicht in Freiheit.
Das ist üblicherweise auch der Fall, wobei "sofort" ein relativer Begriff ist, wenn Du auf eine Verurteilung wartest. Du kannst Dir spaßeshalber ja mal §53 und §54 AufenthG durchlesen, wann welches gesellschaftliche oder staatliche Abschiebeinteresse besteht - und was entgegenstehen kann. Und dann noch etwas über den enormen Personalaufwand nachlesen, den so eine Abschiebung mit sich bringt. Davon, dass Du jemanden ohne Pass gar nirgendwohin abschieben kannst, ganz abgesehen.
Bei der Vergewaltigungs-Orgie vor dem Kölner Dom gab es tausende von
Anzeigen und es konnten nur 2 Verdächtige ermittelt werden, denen dann
auch nur auf die Finger geklopft wurde.
Die "Vergewaltigungs-Orgie" war in allererster Linie eine Sexualdelikt-"Orgie". Es wurde nicht massenhaft vergewaltigt, sondern massenhaft "gegrabscht" (was die Sache nicht besser, aber zumindest anders macht). Und wie genau würdest Du in einer unübersichtlichen Lage, mit viel zu wenig Polizei, in einer Menschenmenge genau diejenigen persönlich identifizieren, die sich vergehen? Du musst ja jedem einzelnen eine Schuld zuweisen können und nicht auf gut Glück, weil er zufällig am Bahnhof war und dunkle Hautfarbe hat.
Gelten für Flüchtlinge aufgrund ihrer Herkunft andere Regeln ?
Ganz einfach: Nein.