Hallo an alle Profis,

ich wende mich mit einem fiktiven Fall an Euch und hoffe, ihr könnt mir da Auskunft geben.

Vorweg: Ich bin Aufstocker beim Jobcenter.
Ich weiß, dass ich eine Ortsabwesenheit beim JC beantragen muss, wenn ich wegfahren will. Diese muss rechtzeitig genug angemeldet sein.

Angenommen aber, ich habe meinen freien Tag (und keinen Termin beim Jobcenter), und ein Kumpel von mir kommt spontan vorbei und "entführt" mich zu einer Veranstaltung, die - sagen wir mal - 100 Kilometer weit von meinem Wohnort entfernt stattfindet.
Weiters angenommen, auf der Fahrt oder am Veranstaltungsort passiert ein Unfall, bei dem ich verletzt werde, was zu einer Krankschreibung führt.

Kann das JC aufgrund dessen meine Bezüge kürzen, weil ich ja keine Ortsabwesenheit beantragt habe? Oder darf man auch spontan mal irgendwo hinfahren, was weiter entfernt liegt als 5 Kilometer?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
GLG
Tichuspieler