Nein, das musst du nicht tun.
Manchmal ist es aber nützlich, um sich von nichts anderem ablenken zu lassen.
Nein, das musst du nicht tun.
Manchmal ist es aber nützlich, um sich von nichts anderem ablenken zu lassen.
Dein Magen-Darm-Trakt würde durch die fehlenden Balaststoffe ganz schön durcheinander geraten.
Das ist eine massive Mangelernährung und kann tödlich enden.
Gibt es Hinweise, dann werden diese intern intensiv beraten. Ggf holt man Informationen bei Kindergarten/Schule/Kinderarzt ein. Dank Kinderschutzkonzept können diese uns bei einer Kindeswohlgefährdung auch ohne Einwilligung der Eltern Auskunft geben.
Erhärten sich die Beweise, dann kann es dazu kommen, dass das Kind unverzüglich in Obhut genommen wird.
Erhärten sich die Hinweise nicht, dann wird weiter beobachtet bzw auch teilweise Kontakt mit den Eltern aufgenommen.
Viele Jugendämter sind chronisch überlastet und die einzelnen Personen bearbeiteten viel zu viele Familien.
Ja.
Wenn du dich ans Familiengericht wendest, dann wird geprüft, ob stichhaltige Gründe gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen. Falls nicht, spricht das Familiengericht sich für die gemeinsame elterliche Sorge aus.
Wenn du regelmäßig Umgang und eine gute Beziehung zu deinem Kind hast und die Kindesmutter halbwegs akzeptabel behandelst, dann solltest du sehr gute Chancen haben.
Weiblich, 26, Bezirksliga, Zuspielerin.
In den letzten 10 Jahren habe ich schon alle Positionen mal gespielt.
Für den eigenen Privatjet reicht es nicht.
Aber sonst dürfte sich die Familie mit diesem überdurchschnittlichen Einkommen fast alles leisten können.
Spinatlasagne finde ich super. Einfach aufgetauten Tiefkühlspinat mit Lasagneplatten und Tomatensauce stapeln, würzen, Käse drüber und dann in den Ofen.
Du verkennst, dass viele Entdecker und Wissenschaftler, die du im Unterricht kennen lernst, Christen waren. Ein paar Beispiele: Louis Pasteur, Gregor Mendel, George Lemaitre, Galileo Galilei, ...
Die Erforschung der Wunder der Welt führte bei vielen von ihnen zu einem tieferen Glauben.
Das kommt ganz drauf an, wie ihr eure Aufgaben in der Ehe aufgeteilt habt. Wenn er arbeitet und du dich um Kind und Haushalt kümmerst, dann wäre es deine Aufgabe - mal davon abgesehen, dass dein Sohn die Sachen auch in die Küche tragen könnte und nicht immer alle Aufgaben sofort erledigt werden müssen.
Der Ton und Ausdrucksweise von ihm ist aber mehr als respektlos.
Wobei ich bei den abgebildeten Essen das obere nehmen würde. Der Brokkoli sieht zum reinbeißen lecker aus.
Zucchini geht bei mir immer. Dazu dann alles, was so da ist: Brokkoli, Tomate, Paprika, Zwiebel, Lauch, Aubergine, Mais, Karotte, ... das kannst du dann mit allen möglichen Gewürzen abschmecken. Von mild (z.B. Sahne und Kräuter der Provance) bishin zu asiatisch (Sojasauce, Currypulver, Chili) gibt es Millionen Möglichkeiten.
Wenn du dich proteinreich ernähren möchtest, dann kannst du auch noch ein paar Kichererbsen mitbraten. Die sind sehr proteinreich.
In veganem Eis sind keine Milch oder andere tierischen Produkte.
Ich persönlich liebe Zartbittereis - in der Regel ist das vegan.
Das wäre unfair, denn dann zahle ich doppelt. Jetzt für die aktuelle Rentengeneration (Umlagesystem) und dann nochmal für meine eigene private Vorsorge.
Ich bewahre fast keine Rechnungen auf, insbesondere nicht für Alltagsgegenstände.
Für seltene Fahrdienste würde ich als Freundin kein Geld nehmen. Wenn es allerdings regelmäßig ist und ich knapp bei Kasse bin, dann fände ich eine Kostenbeteiligung fair.
Ich würde zwischen 0,2 und 0,35€ pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Also zwischen 2 und 3,50€.
Ein Taxi würde ein vielfaches kosten.
Ich benutze ja auch täglich Straßen etc die vom Staat/Kommune gebaut werden.
Auf jeden Fall.
Dann wende dich an die Unterhaltsvorschusskasse deiner Stadt und teile mit, dass der Vater wohl ordentlich Geld hat und frage, was du tun sollst.
Wahrscheinlich können die Abteilungen Unterhaltsvorschusskasse und Beistandschaft das Verfahren für deine Kinder führen, sodass du (fast) keinen Stress damit hast.
Nein, das ist nicht möglich. Das ist ein sittenwidriger Vertrag.