Ich würde vor allem erst einmal sicherstellen, dass die Kunden ausreichend über die höheren Preise informiert sind, bevor sie bestellen. Wenn sie nur die Verkaufspreise der Ware in der Auslage sehen und erst nach dem Verzehr in der Bäckerei erfahren, dass sie mehr bezahlen müssen, ist klar, dass sie sich ärgern. Das würde auch gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen.
Um Ärger mit Kunden vorzubeugen, würde ich so vorgehen:
- Wenn ein Kunde etwas bei dir kauft: "Möchten Sie das hier bei uns verzehren? Dann ist die Mehrwertsteuer dafür seit 1. Januar 2024 wieder 19 Prozent. So ist das Gesetz. Vorher waren es wegen Corona nur 7 Prozent."
- Wenn der Kunde etwas bei deinem Kollegen kauft, es verzehrt und bei dir bezahlt: "Die gesetzliche Mehrwertsteuer dafür ist seit 1. Januar 2024 wieder 19 Prozent. Wenn mein Kollege wusste, dass Sie das hier bei uns verzehren, hat er Ihnen das sicherlich gesagt. Wenn nicht, werde ich ihn nochmals daran erinnern."
- Wenn sich ein Kunde trotzdem bei dir beschwert, dass er mehr bezahlen muss: "Tut mir Leid, dass Sie von der höheren Mehrwertsteuer nichts gewusst haben. Ich werde Ihre Beschwerde an meinen Chef und meine Kollegen weiterleiten. Allerdings bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass wir uns an die gesetzlichen Regelungen halten müssen."