Hier scheint es sehr viele Menschen zu geben, die ihren Brei beitragen, ohne wirklich Ahnung zu haben. Zweifelsfreie Gewissheit bei solchen Fragen bietet daher nicht ein solches Forum, sondern das Strafgesetzbuch und für deinen speziellen Fall § 184a. Ich zitiere hieraus: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,

  1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
  2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar."

Es folgt hieraus, dass Tierpornographie, sowie andere harte Pornographien, dem Verbreitungsverbot unterliegen, aber im Gegensatz zum Beispiel Kinderpornografie nicht dem Besitzverbot.

Du hast folglich mit dem Besuch der Seite keine Straftat begangen und musst daher auch nicht mit Folgen rechnen. Lediglich Teilen solcher Inhalte hat strafrechtliche Konsequenzen.

...zur Antwort