Das hängt von der Organisation des Unternehmens ab.
Du meinst, wenn Mutti ihn zu Schule fährt und dann dem fremden Lehrer das ganze leben ihres Sohnes erzählt? Nein, dann hat der Lehrer recht.
Zum Einen sind die wohl kaum unschuldig und ziehen sich auch nicht aus der Politik zurück. Zum Anderen hat Her Krah von seiner eigenen Partei ein Auftrittsverbot, weil er meinte, verkünden zu müssen, dass die SS so schlimm nicht war. Was du daran zu kritisieren hast, bleibt unklar.
Eine Lösung wird nicht dadurch echt, dass du sie toll findest.
Ja, tun sie.
Das hängt davon ab, wie ihr euch eure Aufgaben aufgeteilt habt.
Alle Kosten, die entstehen, sind natürlich zu tragen. Entstehen Kosten nicht, wie beispielsweise Eintritte, muss das Geld erstattet werden.
Ja.
Nein.
Vielleicht.
Das ist einzig und alleine die Entscheidung der Eltern. Die können mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen.
Wenn er wirklich angestellt ist, ist das nicht legal.
Auch mit neuem Account sind deine Ausführungen falsch.
Es ist eine 4-monatige Freiheitsstrafe auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung dauert also 3 Jahre.
Sinnvoller Weise haftet man nur für Dinge, die man selbst verschuldet hat: Ich frage mich auch, wie man auf eine andere Idee kommen kann.
Erdogan äußert sich gar nicht dazu. Womit sollte er also Recht haben? Ansonsten labert er wie immer Scheiße.
Rechtswidrigkeit lässt sich ohne weitere Infos nicht bewerten. Im Arbeitsschutzgesetz steht dazu nichts.
Der regiert mit einem Haufen Rechtsextremer, ist wohl korrupt und hat die Sicherheit seines Landes grandios in den Sand gesetzt.
Orwell lässt grüßen.
Weil wir tatsächlich der Meinung sind, Mord sollte anders sanktioniert werden als mit einer Abschiebung.
https://www.der-postillon.com/2023/03/gruenen-bashing-man.html
Nicht nur ein dummer Faschist, sondern auch noch ein schlechter Verlierer. Wobei er nach der Anzeige ja auf die Berufung verzichten müsste.