Schwierig.
Eine S-AEG braucht zwangsläufig ein F im Fünfeck, sonst benötigt man für den Besitz eine WBK.
Ich lass den rechtlichen Kram mal weg, da das ziemlich kompliziert ist und ich mich da erstmal einlesen muss. Wenn du Belege haben willst kann ich das machen, es wird aber ein bisschen dauern.
Wenn du dir eine S-AEG, die bereits ein F hat nimmst, dann darfst du sie nur so weit bearbeiten, als das das ursprüngliche Modell noch erkennbar ist. Ein vollständiger Austausch der Innereien, ein komplettes äußeres Makeover oder eine Verkürzung oder Verlängerung gehen also nicht.
Da es aber für die Behörden ziemlich schwer ist zu prüfen, ob die Innereien verändert wurden wird dieser Punkt im Airsoft allgemein als egal angesehen.
Wenn du also Gearbox, Lauf und HopUp tauscht kräht da meiner Erfahrung nach kein Hahn nach, die Polizei kann sowas nicht prüfen und die Beschussämter interessieren sich normalerweise nicht dafür. Verboten bleibt es (mit einigen Ausnahmen) allerdings trotzdem.
Wenn du eine Waffe komplett aus Einzelteilen bauen willst, dann ist das nicht erlaubt. Die Herstellung von Waffen ist nämlich generell erlaubnispflichtig.
Allerdings kannst du dir einen Büchsenmacher suchen, der den Zusammenbau und die Vorführung beim Beschussamt für dich übernimmt (dürfte +- 200€ kosten). Hierbei muss der Büchsenmacher nicht alles machen, es reicht, wenn er beispielsweise die Gearbox fertigstellt (bsp. Feder per Schnellwechselsystem einsetzen) und in die sonst fertige Airsoft einsetzt.
Das einzige, was du problemlos machen kannst ist eine 05er zu bauen. Da kannst du tun und lassen, was du willst, solange sie unter 0,5 Joule bleibt. Eine 05er mit Federschnellwechselsystem oä. könntest du dann auch von einem Büchsenmacher auf eine größere Energie umbauen lassen und beschießen lassen.